Bildung
Ausbildungsverträge, Ausbildungspläne

Gärtner kommissioniert Pflanzen
Zu Beginn einer jeden Ausbildung steht der Ausbildungsvertrag. Vertragsvorlagen, Hinweise zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages, Ausbildungspläne sowie rechtliche Grundlagen und interessante Links finden Sie auf dieser Seite. Neben dem Ausbildungsvertrag müssen auch noch weitere Unterlagen zur Registrierung eingereicht werden.

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag ausfüllen

Immer wieder bereitet das Ausfüllen des Vertrages Probleme und es treten Fragen auf. Im Hinweisblatt des Staatsministeriums sind alle wichtigen Information, inkl. der Tariflöhne, zusammengestellt. Wenn Sie konkrete Fragen zum Vertrag haben, können Sie uns gerne auch telefonisch kontaktieren oder uns den Vertrag vorab per Mail zukommen lassen. Denken Sie daran uns den Vertrag und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, am Besten gleich nach der Unterzeichnung, zu schicken!
Neu
Zusätzlich zu den Vertragsunterlagen muss aus Datenschutzgründen mit jedem Ausbildungsvertrag ein Zusatzbogen ausgefüllt, unterschrieben und bei der Registrierung mit eingereicht werden. Den Zusatzbogen finden Sie am Ende des jeweiligen Vertragvordrucks. Es reicht aus pro Azubi einen Zusatzbogen mit den Verträgen einzuschicken. Das ebenfalls beiliegende KfZ-Merkblatt erhält der Azubi und muss nicht mit eingereicht werden.

Hochschule Dual - Ausbildungsverträge

Ausbildungsverträge für den Beruf "Gärtner - Hochschule Dual", jeweils für die einzelnen Fachrichtungen:
Hochschule Dual kombiniert Berufsausbildung und Studium. Neben der regulären Berufsausbildung wird ab dem 2. Ausbildungsjahr die Hochschule besucht und nach vier Jahren beide Abschlüsse erworben.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Ausbildungsvertrag in 4-facher Ausführung
  • Zusatzbogen mit weitern Angaben zur Abwicklung der Ausbildung
  • Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei unter 18-Jährigen Azubis)
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium, etc.)
  • Bei geförderten Ausbildungsverhältnissen (z.B. Umschulungen): zusätzlich der "Bildungsgutschein" bzw. die Bestätigung des Kostenträgers (i.d.R. Agentur für Arbeit)
  • Bei Werker-Verträgen: zusätzlich die Werkerbescheinigung nach §66 BBiG (i.d.R. ausgestellt von der Agentur für Arbeit)

Hinweise zur ärtzlichen Erstuntersuchung!

Vor Beginn der Ausbildung müssen sich alle Jugendlichen der ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen. Diese ist nach Jugendarbeitsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben.
Den "Berechtigungsschein" für die ärztliche Erstuntersuchung erhalten die Jugendlichen i. d. R. im Abschlussjahr an der Schule. Mit diesem kann bei jedem Hausarzt die Erstuntersuchung durchgeführt werden. Sollte der "Berechtigungsschein" verloren gegangen sein kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt einen neuen ausstellen.

Ausbildungspläne

Im Ausbildungsplan sind alle Inhalte der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner*in" aufgeführt. Er dient, zusammen mit dem Berichtsheft, der Dokumentation und zeitlichen Gliederung der Ausbildung und hilft den Überblick über noch fehlende Ausbildungsinhalte zu behalten. Der Ausbildungsplan wird aber nur dann zum sinnvollen Instrument, wenn er regelmäßig besprochen und nicht nur kurz vor der Abschlussprüfung abgehakt wird. Nehmen Sie sich deshalb regelmäßig ein klein wenig Zeit um den Plan mit Ihrem Azubi durchzugehen!
Inhalte verständlich erklärt
Viele Inhalte des betrieblichen Ausbildungsplans sind etwas schwer verständlich und sehr allgemein gehalten. Zur bessern Verständlichkeit haben wir für jeden Ausbildungsinhalt Umsetzungsmöglichkeiten aufgeführt und die Handhabung erklärt!

Recht

Rechtliche Grundlagen

Link