Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat Richtlinien für die Durchführung des Erstaufforstungsverfahrens erlassen. Die Richtlinien können bei den Kreisverwaltungsbehörden, Ämtern für Ländliche Entwicklung, Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), den Forstdienststellen und bei den Gemeinden eingesehen werden. Dort werden auf Wunsch auch nähere Auskünfte erteilt.