Asiatischer Laubholzbockkäfer
© Landesanstalt für Landwirtschaft
Im Oktober 2014 haben Spezialisten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Schönebach, einem Ortsteil der Gemeinde Ziemetshausen bei mehreren Laubbäumen einen Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) festgestellt.
Der ALB ist ein eingeschleppter Baumschädling. Da er fast alle heimischen Laubbaumarten befallen und auch gesunde Bäume innerhalb weniger Jahre zum Absterben bringen kann, ist er gefährlich. Dies ist der erste nachgewiesene Befall in Schwaben und führt zu weitreichenden Maßnahmen im betroffenen Gebiet.
Informationen zum Herunterladen und Ausdrucken
Nach Punkt 3.5 Absatz 1 der Allgemeinverfügungen vom 17. September 2016 zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers bedürfen alle Maßnahmen bzw. Handlungen im Sinne dieser Regelung im Wald (z.B. das Abschneiden von Ästen oder Holzeinschläge, bei denen spezifizierte Arten anfallen) der Zustimmung des AELF Augsburg. Dazu muss die entsprechende Maßnahme bzw. Handlung mindestens zwei Wochen vorher dem AELF Augsburg angezeigt werden. Sie können hierfür das nachfolgende Antragsformular per E-Mail, Fax oder Post an uns senden. Nach dem Eingang des Antrages wird sich ein Mitarbeiter des AELF mit Ihnen in Verbindung setzen und die Details abklären.
Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Maßnahme 2021 21 KB
Außerdem ist das Verbringen spezifizierter Pflanzen und Pflanzen der Gattung Sorbus oder Teilen davon, innerhalb der Quarantänezone und aus der Quarantänezone hinaus verboten. Die einzig praktikable Ausnahme hiervon bildet Laubholz, das nicht aus der Befallszone (100 m um Befallsbäume herum) stammt und auf 2,5 cm Stärke und Breite gehackt wurde. Wenn Sie bei der Landesanstalt für Landwirtschaft im amtlichen Register als Betrieb aufgenommen sind, bekommen Sie nach der Kontrolle jeden Hackgutes einen Pflanzenpass dafür. Damit können Sie die kontrollierten Hackschnitzel innerhalb der Quarantänezone aber auch daraus hinaus transportieren und sie vermarkten oder verwerten.
Das Begehen der Bestände zur optischen Kontrolle der Laubbäume mit Ferngläsern gehört zu den wichtigsten Monitoringaufgaben in der Quarantänezone. Dazu sind vier Hilfskräfte im Amtsbereich in der Quarantänezone unterwegs und suchen die Bäume nach Befallsmerkmalen des ALBs ab. Da der Käfer sich bis zu zwei Jahre lang im Holz entwickelt sind seine Spuren an Bäumen wahrscheinlicher zu finden, als ein ausgeflogener Käfer, der nur wenige Wochen alt wird.
Kommt beim Monitoring ein Befallsverdacht auf, melden die Hilfskräfte diesen an das Amt, das geeignete Maßnahmen wie Kontrolle mit Hilfe einer Leiter, durch Baumkletterer oder Spürhunde veranlasst.
Sollte sich ein solcher Verdacht erhärten, werden Sie als Grundstückeigentümer natürlich informiert.
Bisher konnten alle kontrollierten Verdachtsfälle mechanischen Rindenschädigungen oder anderen Insekten, wie z.B. dem Blausieb oder dem Pappelbock, zugeschrieben werden.
Werden vom Boden aus mit dem Fernglas verdächtige Stellen am Baum entdeckt, die auf Eiablagen, Einbohr- oder Ausfluglöcher hinweisen und vom Boden aus nicht zu erreichen sind, kommen Baumkletterer zum Einsatz. Mit Seilen gesichert können diese bis in die Kronen der Bäume gelangen und so die verdächtigen Stellen ganz aus der Nähe beurteilen. Daher sind sie eine wichtige Ergänzung des Monitorings, um Verdachtsfälle aufzuklären.
Durch den sehr guten und auf ALB trainierten Geruchssinn von speziell ausgebildeten Spürhunden können liegende Stämme, Holzpolter und Bäume bis etwa 4 m Höhe auf Befall kontrolliert werden. So sind Spürhundeteams, bestehend aus einem oder mehreren Hunden und dem oder der dazugehörigen Hunderführer/in, eine wichtige Ergänzung zum Bodenmonitoring. Eingesetzt werden sie vor allem zur Kontrolle von Verdachtsbäumen, gefällten Bäumen und von dicht mit jungen Laubbäumen bestockten Flächen.
Ergänzt wird die Suche nach Befallsmerkmalen durch die Suche nach fertig entwickelten Käfern. Dazu werden im Offenland und am Waldrand entlang Pheromonfallen aufgehängt, die weibliche Käfer mit Hilfe von Duftstoffen anlocken. Die Oberfläche der Fallen ist mit einer Antihaftsubstanz beschichtet, so dass sich die Käfer nicht festhalten können und in einem Behälter aufgefangen werden. Eine Ausrottung allein durch Lockstofffallen ist nicht möglich, aber sie bieten Hinweise darauf, ob im Bereich der Fallen Käfer unterwegs sind.
Daher werden in der Käferflugsaison vom Frühsommer bis zum Herbst 13 Fallen in den Landkreisen Günzburg und Augsburg am Waldrand ausgebracht und regelmäßig kontrolliert.
ALB Projektleiterin im Offenland
Carolin Prokscha
AELF Augsburg
Bismarckstraße 62, 86391 Stadtbergen
Tel.: 0821 43002-1911
Mobil: 0162 1362129
Fax: 0821 43002-1111
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de
Stellvertreter im Offenland
Markus Strölin
Mobil: 0162 2112842
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de
ALB Projektleiterin im Wald
Ilka Heckner
AELF Krumbach (Schwaben)
Mindelheimer Straße 22, 86381 Krumbach
Tel.: 08282 9007-2021
Mobil: 0170 711 6239
E-Mail: poststelle@aelf-kr.bayern.de
Internet: Vorstellung der ALB-Projektleiterin Ilka Heckner - AELF Krumbach
Weitere Informationen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Bayern