Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Schönebach

Asiatischer Laubholzbockkäfer
(Foto: LfL)
Im Oktober 2014 haben Spezialisten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Schönebach, einem Ortsteil der Gemeinde Ziemetshausen bei mehreren Laubbäumen einen Befall mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) festgestellt.
Der ALB ist ein eingeschleppter Baumschädling. Er ist so gefährlich, da er fast alle heimischen Laubbaumarten befallen und auch gesunde Bäume innerhalb weniger Jahre zum Absterben bringen kann. Dies ist der erste nachgewiesene Befall in Schwaben und führt zu weitreichenden Maßnahmen im betroffenen Gebiet.
Allgemeinverfügung und Karte des Befallsgebiets Ziemetshausen, Ortsteil Schönebach im Landkreis Günzburg - Verlängerung bis 31.Oktober 2022
Aufgrund eines Käferfundes im Jahr 2018 beschloss die LfL die Allgemeine Verfügung bis zum 31.Dezember 2022 zu verlängern, da eine DNA Analyse die Verwandtschaft dieses Käfers mit der Population von 2014 bestätigte. Gegen diesen Beschluss der LfL reichte die VG Ziemetshausen Klage ein. Im Laufe des Prozesses einigten sich beide Parteien nun auf einen Vergleich.
Ab dem 01. Mai 2021 wird die Pufferzone der Quarantänezone von einem zwei Kilometer Radius auf einen ein Kilometer Radius um die Befallszonen verkleinert. Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung wird am 31. Oktober 2022 enden, wenn bis dahin kein Hinweis auf einen weiteren ALB-Befall bestätigt wird.
Informationen zum Herunterladen und Ausdrucken:
Wichtigste Konsequenzen aus den Allgemeinverfügungen für die Waldbewirtschaftung
Nach Punkt 3.5 Absatz 1 der Allgemeinverfügung vom 17. September 2016 zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers bedürfen alle Maßnahmen bzw. Handlungen im Sinne dieser Regelung im Wald (zum Beispiel das Abschneiden von Ästen oder Holzeinschläge, bei denen spezifizierte Baumarten anfallen) der Zustimmung des zuständigen AELF Krumbach für den Landkreis Günzburg und das AELF Augsburg für den Landkreis Augsburg. Dazu muss die entsprechende Maßnahme bzw. Handlung mindestens zwei Wochen vorher den Ämtern angezeigt werden. Sie können hierfür das entsprechende Antragsformular per E-Mail, Fax oder Post an uns senden. Nach dem Eingang des Antrages wird sich ein Mitarbeiter des AELF mit Ihnen in Verbindung setzen und die Details abklären.
Außerdem ist das Verbringen spezifizierter Pflanzen und Pflanzen der Gattung Sorbus oder Teilen davon, innerhalb der Quarantänezone und aus der Quarantänezone hinaus verboten. Die einzig praktikable Ausnahme hiervon bildet Laubholz, das nicht aus der Befallszone (100 m um Befallsbäume herum) stammt und auf 2,5 cm Stärke und Breite gehackt wurde. Wenn Sie bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im amtlichen Register als Betrieb aufgenommen sind, bekommen Sie nach der Kontrolle jeden Hackgutes einen Pflanzenpass dafür. Damit können Sie die kontrollierten Hackschnitzel innerhalb der Quarantänezone, aber auch darüber hinaus transportieren, vermarkten oder verwerten.
Aktuelle Informationen
im Wald beginnt bald wieder die Einschlagssaison und für den Asiatischen Laubholzbockkäfers (kurz ALB) die nun ruhigere Phase der Larvenentwicklung im Holz. Darum möchte ich Sie nochmals an die wichtigste Maßnahme in der Quarantänezone erinnern: Kein Laubholz mitnehmen!
Eingeschlagenes Laubholz außer Eiche muss bis zum Ende der Quarantänezone am 31.10.2022 auf dem jeweiligen Flurstück verbleiben. Nur in Form von Hackschnitzeln mit 2,5 Zentimeter Länge und Breite und in Begleitung eines Pflanzenpasses ist es möglich, Laubholz zu verbringen und zu nutzen. Daher empfiehlt es sich in den meisten Fällen, mit der Holzernte noch bis zum Ende der Quarantänezone zu warten.
Sollten Sie Maßnahmen im Wald, in der Feldflur oder auch in Ihrem Garten planen, bei denen auch Laubholz anfällt, melden Sie dies bitte zwei Wochen vorher bei Ihren Ansprechpartnerinnen (siehe unten) oder am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an. Das Formblatt für den "Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Maßnahme" finden Sie direkt oberhalb.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Monitoring in der Quarantänezone

Bodensuche
Kommt beim Monitoring ein Befallsverdacht auf, melden die Hilfskräfte diesen an das Amt, das geeignete Maßnahmen wie Kontrolle mit Hilfe einer Leiter, durch Baumkletterer oder Spürhunde veranlasst.
Sollte sich ein solcher Verdacht erhärten, werden Sie als Grundstückeigentümer natürlich informiert.
Bisher konnten alle kontrollierten Verdachtsfälle mechanischen Rindenschädigungen oder anderen Insekten, wie z.B. dem Blausieb oder dem Pappelbock, zugeschrieben werden.

Baumkletterer

Pheromonfalle
Daher werden in der Käferflugsaison vom Frühsommer bis zum Herbst 13 Fallen in den Landkreisen Günzburg und Augsburg am Waldrand ausgebracht.
ALB Projektleiterinnen
ALB Projektleiterin im Wald
Ilka Heckner
AELF Krumbach (Schwaben)
Mindelheimer Straße 22
86381 Krumbach
Tel.: +49 8282 9007-2012
Mobil: +49 170 711 6239
E-Mail: poststelle@aelf-km.bayern.de
ALB Projektleiterin im Offenland
Carolin Prokscha / Vertreter: Markus Strölin
AELF Augsburg
Bismarckstraße 62
86391 Stadtbergen
Tel.: +49 821 43002-1911
Mobil: +49 162 1362 129 / Vertreter: +49 162 211 2842
E-Mail: ALB@LfL.bayern.de
Veröffentlichungen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer
Pressemitteilungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft:
Weitere Informationen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer in Bayern