Investitionsförderung für Gartenbau und Sonderkulturen

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Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über (investive) Förderprogramme für Gartenbau- und Sonderkultur-Betriebe in Bayern.

Das Gartenbauzentrum Bayern Süd-West am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Augsburg berät und unterstützt Sie gerne bei Fragen.

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)

Teil B Diversifizierungsförderung (DIV)
Die DIV fördert grundsätzlich Investitionen, um zusätzliche Einkommensquellen in der Direktvermarktung zu schaffen.

In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:

  • Verkaufsgewächshäuser
  • Parkplätze
  • Ladeneinrichtungen
  • Verkaufsraumbeleuchtungen
  • Energieschirme für Gewächshäuser
  • Investitionen für "Urlaub auf dem Bauernhof"

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:

  • Bauten und technische Einrichtungen zur Wasserbevorratung für Bewässerung und Frostschutz
  • Überdachungen: Hagelschutznetze, Regenschutzfolien, Kirschessigfliegenabwehr
  • Hackgeräte

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft digital (BaySL digital)

Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

In der Regel waren beispielsweise folgende Investitionen förderfähig:

  • gelistete Software (Kassensysteme, Klimacomputer, …)
  • Technologien zur organischen und mineralischen Düngung (Sensorsysteme zur Bestimmung der Nährstoffversorgung der Kulturpflanzen, ...)

Marktstrukturförderung

Die Marktstrukturförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft stärken.
Fördergegenstände:

Speziell für gartenbauliche Betriebe, die über einen Erzeugerzusammenschluss Rohware verarbeiten und vermarkten. Grundsätzlich förderfähig sind Investitionen zur Verbesserung von Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher/gartenbaulicher Erzeugnisse, speziell Investitionen zur Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechten Aufbereitung und Vermarktung von pflanzlichen Erzeugnissen.

Förderprogramme für Streuobst in Bayern

Streuobstwiesen sind ein altes Kulturgut. Sie haben jedoch mit dem Aufschwung der industriellen Obsterzeugung an Bedeutung verloren und sind durch die Intensivierung der Grünlandwirtschaft, Flurbereinigungsmaßnahmen und zunehmende Verbauung immer mehr zurückgedrängt worden. Streuobstwiesen sind jedoch enorm wertvoll, sowohl für die eigene Versorgung mit frischen Früchten und zur Verarbeitung zu verschiedenen Säften als auch für die Natur. Für viele ist es nachhaltig und wertvoll, den Erhalt und die Neuanlage von Streuobstwiesen zu fördern.

Förderung zur Erhaltung von Streuobstbeständen und Streuobstwiesen:

  • KULAP (Kulturlandschaftsprogramm)
  • VNP (Vertragsnaturschutzprogramm)

Förderung von Neuanlagen von Streuobstbeständen:

  • Nach der Bayerischen Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
  • Nach den Maßnahmen zur Biotopverbesserung des Landesjagdverbandes Bayern
  • Aktion "Mehr Grün durch ländliche Entwicklung"

Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst:

  • Aktion Streuobst
  • EU-Schulprogramm