Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 12.04.2024)
Aktuelle Krankheitssituation Wintergerste und Winterweizen
Deutlich angespannter zeigt sich bereits jetzt die Situation im Winterweizen. Hier zeigen sich wie erwartet vor allem Altinfektionen mit Septoria tritici auf F-5, teilweise auch bereits nennenswert auf F-4, jedoch noch nicht über der Bekämpfungsschwelle von 40 % BH. Ausgehend von diesem Altbefall können Neuinfektionen aber nur bei durchgehenden Niederschlägen über zwei Tage ausgelöst werden. Derzeit befinden sich die allermeisten Winterweizen mit BBCH 30-31 noch außerhalb des relevanten Zeitraums im Weizenmodell. Eine Fungizidmaßnahme im Winterweizen ist bisher noch nicht notwendig. Ab nächster Woche werden bei steigenden Temperaturen aber sicherlich an vielen Standorten Spritzentscheidungen anstehen. Mehr dazu nächste Woche.
LKR | Standort | Sorte | EC-Stadium | Mehltau | Ryncho- sporium | Netz- flecken | Zwerg- rost | Nichtpara. Blattflecken |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
A | Rettenbergen | Sandra | 37 | - | - | - | ! | |
AIC | Petersdorf | Julia | 31 | - | - | - | ! | |
DAH | Oberroth | Arthene | 32 | - | - | - | O | |
DLG | Marzelstetten | Arthene | 34 | - | - | - | ! | |
DON | Löpsingen | Sandra | 32 | - | - | - | ! | |
EI | Buxheim | Almut | 32 | - | - | - | ! | |
EI | Seuversholz | Esprit | 32 | O | - | - | ! | |
FFB | Egenhofen | SU Vireni | 34 | O | - | O | ! | |
FS | Moosham*) | SU Vireni | 34 | - | - | - | O | |
GZ | Günzburg | SU Vireni | 32 | - | - | - | ! | |
GZ | Schneckenhofen | Sandra | 31 | - | - | - | ! | |
LL | Landsberg | Arthene | 32 | O | - | - | ! | |
MN | Pfaffenhausen | Arthene | 32 | - | - | - | O |
( ) Bekämpfungszeitraum nicht erreicht
- Kein Befall
Befall unter der Bekämpfungsschwelle
! Bekämpfungsschwelle überschritten
Weitere Ergebnisse auch aus anderen Fachzentren finden Sie hier.
Winterraps
Weitere Infos zu Rapsstängelschädlingen und deren Bekämpfung sowie Fangzahlen der ÄELF
Erste Herbizidbehandlung in früh gesäten Zuckerrüben einplanen!
Die Bodenfeuchte in Kombination mit den sehr warmen Tag- und Nachttemperaturen haben den Feldaufgang begünstigt. Dies führt aber auch dazu, dass Unkräuter ebenfalls sehr zügig auflaufen und demnach die erste NAK geplant bzw. in auflaufenden Beständen noch vor dem vorausgesagten Regen zu Anfang der nächsten Woche durchgeführt werden muss.
Je nach Verfügbarkeit sollten beispielsweise quinmerac-haltige Mittel (Goltix Titan oder Kezuro) in der ersten NAK eingesetzt werden. Quinmerac erweitert das Wirkungsspektrum und unterstützt die Bodenwirkung von Metamitron. Die späteren Termine können dann mit einem „reinen“ Metamitron (z.B. Goltix Gold oder Metafol SC) weitergeführt werden!
Folgende Mischungen für die erste NAK wären somit beispielsweise möglich:
0,9 – 1,3 Kezuro + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten
1,5 – 2,0 Goltix Titan + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten
1,0 – 1,5 Goltix Gold bzw. Metafol SC + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten
1,5 – 2,0 Goltix Titan + 0,75 – 1,3 Betanal Tandem + 1,0 Mero
1,0 Goltix Gold bzw. Metafol SC + 0,3 Tanaris + 0,75 – 1,0 Betanal Tandem + 1,0 Mero
Bei den Mischungen ist auf verträgliche Applikationsbedingungen zu achten. Allen voran ist bei einer Applikation die Gefahr von Nachtfrösten im Auge zu behalten, da es zur Schädigung der aufgelaufenen Pflanzen führen kann! Aufgrund der gut verträglichen SC Formulierung bei Belvedere Duo wirkt sich eine Ölzugabe generell wirkverstärkend aus.
Zulassungsende von Debut und Debut DuoActive
Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand
GAP 2023 - GLÖZ 8 – Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen
Es sind mindestens 4% des Ackerlandes eines Betriebs mit Ackerbrachen oder Landschaftselementen zu erbringen. Einzelflächen müssen dabei eine Mindestgröße von 0,1 ha aufweisen.
Die anzurechnenden brachliegenden Flächen sind während des ganzen Antragsjahres, beginnend unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr, der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch Aussaat zu begrünen. Die Begrünung durch Aussaat darf nicht mittels Reinsaat einer landwirtschaftlichen Kulturpflanze erfolgen. Eine Reinsaat liegt vor, wenn Samen nur einer Spezies verwendet werden. Dementsprechend müssen für eine Ansaat Mischungen von mindestes zwei winterharten Komponenten verwendet werden. Düngung und Pflanzenschutz sind auf solchen Flächen untersagt. Eine Bodenbearbeitung ist nur erlaubt, soweit dadurch die Verpflichtung zur Begrünung durch Aussaat erfüllt wird. Folgendes ist bei einer Fläche, die die Auflagen von GLÖZ 8 erfüllen soll, noch zusätzlich zu beachten:
- Im Zeitraum vom 01. April bis 15. August ist das Mähen und Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen grundsätzlich nicht erlaubt.
- Ab dem 01. September darf die Fläche für die Aussaat vorbereitet werden, wenn zur Aussaat 2024 Wintergetreide (außer WG) oder Zwischenfrüchte erfolgen, die nicht vor Ablauf des Jahres zur Ernte führen, oder der Aufwuchs durch Schafe und Ziegen beweidet wird.
- Ab dem 15. August darf die Fläche für die Aussaat vorbereitet werden, wenn zur Aussaat 2024 Winterraps oder Wintergerste erfolgen.
- Landschaftselemente können auf die 4 % angerechnet werden, soweit diese sich auf einer Ackerfläche des Betriebs befinden. Eine Auflistung der anrechenbaren Landschaftselemente finden Sie in der Broschüre „Konditionalität 2023“
- Agroforstflächen sind eine produktive Nutzung und können daher nicht den 4 % angerechnet werden
Ausgenommen von der Verpflichtung sind:
- Betriebe, die mehr als 75 % des Ackerlandes
- für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen nutzen
- dem Anbau von Leguminosen und Leguminosen-Gemengen dienen
- brachliegendes Land sind
- einer Kombination der genannten Nutzungen unterfallen
- Betriebe, bei denen mehr als 75 % der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche
- Dauergrünland sind
- für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen nutzen
- einer Kombination der genannten Nutzungen unterfallen
- Betriebe mit Ackerland bis 10 Hektar
Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft
Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung
Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.
- 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
- 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
- 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
- usw.
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
- 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
- 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
- 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
- usw.
Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen
Aufzuzeichnen ist:
- der Tag der Anwendung
- die behandelte Kultur
- die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
- das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
- die Aufwandmenge je ha und
- der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:
Lesen Sie hierzu auch
Verbundberatung
Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr