Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
Mehrfachantrag 2022
Antragstellung bis 16. Mai 2022 möglich

Der Mehrfachantrag-Online im Serviceportal iBALIS ist bis 16. Mai 2022 freigeschaltet. Sie können Ihre Antragsdaten online erfassen und den fertigen Antrag absenden. Sie haben auch die Möglichkeit, einen bereits abgesendeten Antrag für Korrekturen zurückzunehmen und erneut abzusenden. Mehr
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Ab sofort können wieder Förderanträge für das BaySL gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Weitere Informationen zum Programm und Antragsformulare - Förderwegweiser Staatsministerium
Noch ein Antragsendtermin 2022
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)
Für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) stehen für das Jahr 2022 nachfolgende Informationen fest. Bei EIF mit den beiden Teilen Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und Diversifizierungsförderung (DIV) gibt es im Vergleich zu 2021 hinsichtlich Förderbedingungen keine Änderungen.
Im Jahr 2022 gibt es noch einen Antragsendtermin:
- 30.09.2022
Bei Interesse und weiterem Informationsbedarf können Sie sich gerne an unser AELF wenden.
Antragstellung wieder geöffnet
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.
Steigerung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft
KULAP-Maßnahme B59-investiv jetzt auch beantragbar

Die investive KULAP-Förderung B59 ist bayernweit möglich. Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist bis zu 80 % förderfähig. Die Antragstellung erfolgt über die Ämter für Ländliche Entwicklung. Für Vorhaben zur Steigerung der Artenvielfalt ist vor der Antragstellung die Wildlebensraumberatung am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzubeziehen.