Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 1. Oktober 2025)

Winterraps - Rapserdfloh / schwarzer Kohltriebrüssler

Aufstellen von Gelbschalen zur Kontrolle des Auftretens von Rapserdfloh: die ca. zu einem Drittel mit Wasser (+ einige Tropfen Spülmittel) gefüllten Fallen sind so tief einzugraben, dass sich der Rand der Schale 1 - 2 cm über der Geländeoberkante befindet. Das ist wichtig, weil der Erdfloh nicht in die Schale fliegt, sondern den Weg in die Schale „zu Fuß“ zurücklegt. Ein Überlaufen der Schale bei höheren Niederschlagsmengen kann durch das Bohren eines Loches im oberen Schalenbereich verhindert werden.
Die Fallen sollten mindestens einmal wöchentlich kontrolliert und gereinigt werden, um die Fangfähigkeit zu erhalten.

Die Schadschwelle ist erreicht, wenn innerhalb von 3 Wochen 100 Erdflöhe/Gelbschale (guter, gleichmäßiger Bestand) bzw. 50 Erdflöhe (schwacher, lückiger Bestand) gefunden werden, bzw. Lochfraß über 10 % Blattverlust.

Warndienst Rapsschädlinge - aktuelle Fangzahlen Externer Link

Herbizideinsatz im Raps

Bei nicht erfolgter Vorauflaufbehandlung oder unzureichenden Wirkungen bzw. reinen Nachauflaufbehandlungen kann ab BBCH 12 (Keimblätter und zwei entwickelte Laubblätter) mit Belkar Power Pack bzw. bevorzugt einer Spritzfolge aus 0,25 l/ha LaDiva und 0,25 l/ha Belkar behandelt werden. Bei Splittinganwendungen sollte der Abstand zwischen beiden Behandlungen mindestens 14 Tage betragen. Beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar Tankmischungen mit metconazolhaltigen Fungiziden (z.B. Carax, Caramba u.a.) im Herbst nicht zulässig sind.

Herbizideinsatz in Wintergerste

Erste Wintergersten sind bereits gesät und werden demnächst zügig auflaufen. Vor allem beim Auftreten von Ungräsern wie Windhalm, Ackerfuchsschwanz oder zunehmend auch eingeschlepptes Weidelgras ist die Bekämpfung im Herbst unerlässlich. Vor allem auf Windhalmstandorten können im Herbst mit einer gezielten Herbstbehandlung hohe Wirkungsgrade erzielt werden. Die Ausbreitung von Resistenzen vor allem bei blattaktiven Frühjahrsbehandlungen von Gräserwirkstoffen schreitet immer weiter voran. Der Wirkstoff Flufenacet wurde auf EU Ebene nicht mehr verlängert, dennoch können fufenacethaltige Präparate in diesem und voraussichtlich auch nächsten Herbst (Aufbrauchsfrist zwischen 05.12.2026 und 10.12.2026) sofern im Handel verfügbar eingesetzt werden. Flufenacet ist als Basiswirkstoff vor allem bei der Ackerfuchsschwanzbekämpfung ein wichtiger Baustein und wird auch für diese Saison empfohlen.

Herbizide wie beispielsweise Malibu, Stomp Aqua, Boxer, Herold SC usw. sind überwiegend bodenaktiv und verlangen, dass der Herbizideinsatz frühzeitig vor bzw. beim Auflaufen der Unkräuter und Ungräser durchgeführt werden muss. Ganz wichtig ist hierbei eine ausreichende Bodenfeuchte damit die Wirkstoffe einen Film über die Bodenoberfläche legen können und von den Unkräutern aufgenommen werden. Für eine ausreichende Benetzung ist die Wasseraufwandmenge (Zielgröße: 200 bis 300 l/ha) nicht unnötig zu reduzieren, ebenso werden Reduzierungen der Regelaufwandmengen nicht empfohlen. Für eine sichere Regulierung von Ackerfuchsschwanz steht in der Wintergerste ergänzend zur Bodenkomponente nur noch das blattaktive Axial 50 zur Verfügung. Hierbei muss sichergestellt sein, dass vor dem Einsatz die gesamten Ungräser und v.a. Ackerfuchsschwanz aufgelaufen ist und idealerweise 1-2 Blätter ausgebildet hat. Die sichersten Wirkungen ergeben sich daher bei hohen Besatzdichten bei einem etwas späteren Soloeinsatz von Axial 50 nach der Vorlage der Bodenkomponente in einer Spritzfolge.

Bei hohem Besatz an Ackerfuchsschwanz empfiehlt sich eine Vorlage von beispielsweise 2,5 l/ha Stomp Aqua + 2,5 l/ha Boxer oder 3,0 l/ha Lentipur im Vorauflauf bis frühen Nachauflauf, bzw. soweit verfügbar flufenacethaltige Präparate wie zum Beispiel Carpatus SC, Malibu oder Vulcanus gefolgt von 0,9 l/ha Axial 50.

Achten Sie bitte beim Einsatz von chlortoluronhaligen Präparaten wie zum Beispiel Carmina 640 oder Trinity auf den vorbeugenden Gewässerschutz und verzichten Sie auf einen Einsatz im Jura Karst und auf auswaschungsgefährdeten leichten bzw. auswaschungsgefährdeten Standorten.

Folgende Übersicht stellt eine Auswahl möglicher Mittelkombinationen für den Herbsteinsatz in Wintergerste dar:

Standorte mit Besatz an Windhalm: Anwendung im frühen Nachauflauf

  • Flufenacethaltige Breitbandmittel (sofern verfügbar)
  • 3,0 l/ha Boxer + 0,06 l/ha Alliance
  • 2,5 l/ha Boxer + 0,3 l/ha Beflex
  • 1,5 l/ha Carmina 640 + 65 g/ha Alliance
  • 1,5 l/ha Carmina 640 + 0,3 l/ha Beflex
  • 3,0 l/ha Jura Max, 3,0 l/haBoxer Evo
  • 0,35 l/ha Mateno Duo + 0,5 l/ha Beflex
  • 2,0 l/ha Trinity

Standorte mit Besatz an Ackerfuchsschwanz: Anwendung im Nachauflauf

  • Flufenacethaltiges Breitbandmittel + 0,9 l/ha Axial 50
  • 2,5 l/ha Boxer + 0,9 l/ha Axial 50
  • 3,0 l/ha Lentipur + 0,9 l/ha Axial 50
  • 2,5 l/ha Stomp Aqua + 0,9 l/ha Axial 50

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen der in der Tabelle aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 nicht erneuert wurde. Da die Widerrufe von den zulassungsinhabenden Firmen beantragt wurden, ergeben sich für die Pflanzenschutzmittel unterschiedliche Widerrufsdaten sowie Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
ZulassungsnummerHandelsbezeichnungWiderruf zumAbverkaufsfristAufbrauchfrist
005878-00Herold SC10.12.202510.06.202610.12.2026
005908-00Cadou SC05.06.202505.12.202505.12.2026
005908-60BAKATA05.06.202505.12.202505.12.2026
007149-00Aspect07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-00CARPATUS SC07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-60NACETO07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-61Broadcast07.06.202507.12.202507.12.2026
008392-00Quirinus09.06.202509.12.202509.12.2026
008395-00Pontos09.06.202509.12.202509.12.2026
008400-00FENCE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-60DIPLOMAT10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-61PALISADE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-62FRANZI10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-63STEEPLE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-64GENOLANE Defense 1210.12.202510.06.202610.12.2026
008548-00Mertil10.12.202510.06.202610.12.2026
008548-60Reliance10.12.202510.06.202610.12.2026
008654-00SUNFIRE08.06.202508.12.202508.12.2026
008942-00Bandur Forte08.06.202508.12.202508.12.2026
00A060-00ACL+DFF+FFA SC 57010.12.202510.06.202610.12.2026
00A139-00Vulcanus07.06.202507.12.202507.12.2026
00A139-60Rodrigo07.06.202507.12.202507.12.2026
00A448-00Chrome10.12.202510.06.202610.12.2026
00A963-00Vulcanus Top30.11.202530.05.202610.12.2026
024834-00Malibu09.06.202509.12.202509.12.2026

Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 und dem Pflanzenschutzgesetz. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach dem 10. Dezember 2026 sind eventuelle Reste der Pflanzenschutz-mittel entsorgungspflichtig.

Die Zulassungen aller weiteren Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel werden zeitnah – spätestens jedoch zum 10. Dezember 2025 – widerrufen. Über die genauen Widerrufsdaten sowie etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL in einer separaten Fachmeldung.

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

Lesen Sie hierzu auch

Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr