Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 24. Oktober 2025)

Herbizideinsatz im Herbst in Winterweizen, Wintertriticale, Winterroggen und Dinkel

Früh gesäte Winterweizen, Triticale und Roggen werden in den kommenden Tagen auflaufen und entwickeln sich durch die milde Witterung zügig. Unter diesen Bedingungen kann sich als Herbstkeimer v.a. Ackerfuchsschwanz optimal entwickeln. Für den Einsatz von Herbiziden im Herbst sind Tagestemperaturen von 5-10°C und frostfreie Nächte optimal. Nach der Behandlung sind zusätzlich etwa 10 bis 14 Tage Vegetation nötig, damit eine ausreichende Wirkung sichergestellt ist, derzeit herrschen dafür gute Bedingungen. Ein Herbizideinsatz mit bodenaktiven Wirkstoffen sollte möglichst früh (wenn die Reihen sichtbar werden) durchgeführt werden.

Bei Winterweizen auf Flächen mit einem hohen Ungrasdruck können Herbstbehandlungen ein Teil einer erfolgreichen Bekämpfungsstrategie sein und die hoch resistenzgefährdeten blattaktiven Präparate im Frühjahr entlasten. Der Wirkstoff Flufenacet wurde auf EU-Ebene nicht mehr verlängert, dennoch können flufenacethaltige Präparate in diesem und voraussichtlich auch nächsten Herbst (Aufbrauchsfrist zwischen 05.12.2026 und 10.12.2026 je nach Präparat) sofern im Handel verfügbar eingesetzt werden. Flufenacet ist als Basiswirkstoff vor allem bei der Ackerfuchsschwanzbekämpfung ein wichtiger Baustein und wird auch für diese Saison empfohlen. Für den frühen Einsatz im Herbst kommen in erster Linie flufenacet-, prosulfocarb und pendimethalinhaltige Mittel im Sinne der Resistenzvermeidung gegen Ackerfuchsschwanz in Frage. Bei Besatz mit Windhalm auf nicht wassersensiblen Standorten sind zusätzlich auch chlortoluronhaltige Mittel möglich, beachten Sie die die CTU-Verträglichkeit der Sorte. Nach unseren Erfahrungen können oftmals im Herbst nur Teilwirkungen erzielt werden, die aber vor allem bei starkem Ungrasdruck die Frühjahrsbehandlung deutlich vereinfachen können. Bei der Anwendung von blattaktiven Mitteln (z.B. Traxos) muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Ungräser aufgelaufen sind und 1-2 Blätter gebildet haben. Der Einsatz von Axial 50 ist, wenn Wintergerste in der Fruchtfolge steht, auch auf diese zu beschränken.

Der Herbizideinsatz im Herbst in Dinkel ist ebenfalls möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass der Einsatz von Boxer bzw. Filon nur im Vorauflauf zugelassen ist. Betriebe ohne Wintergerste in der Fruchtfolge, können gegen Ackerfuchsschwanz beispielsweise auch Axial 50 in Dinkel einsetzen.

Folgende Herbizidempfehlungen sind für Weizen, Roggen u. Triticale für den Herbst 2025 möglich:

Windhalmstandorte (im frühen Nachauflauf)

  • flufenacethaltiges Breitbandmittel*
  • 3,0 Jura Max oder Boxer Evo
  • 0,35 Mateno Duo + 0,5 Beflex
  • 3,0 Boxer + 0,06 Alliance (Boxer nicht in Triticale)**
  • 2,5 Boxer + 0,3 Beflex (Boxer nicht in Triticale)**
  • 1,5 Carmina 640 + 0,06 Alliance
  • 1,5 Carmina 640 + 0,3 Beflex
  • 2,0 Trinity

Ackerfuchsschwanzstandorte (im frühen Nachauflauf)

  • flufenacethaltiges Breitbandmittel*
  • 2,5 Stomp Aqua + 2,5 Boxer
  • 2,5 Stomp Aqua + 3,0 Lentipur
  • 2,0 Boxer + 0,5 Herold SC
  • 2,0 Trinitiy + 2,5 Boxer
  • 3,0 Jura Max + 0,5 Beflex

Bei Bedarf Folgebehandlung im Frühjahr (extremer Ackerfuchsschwanzbesatz)

  • 0,2 - 0,33 Atlantis Flex + FHS

* soweit verfügbar und anwendbar
** alternativ können andere Prosulfocarb-Produkte (Fantasia Gold, Roxy EC einesetzt werden)

Verzwergungsviren in Wintergersten- und Winterweizen

Amtliche Untersuchungen von Verzwergungsviren auf Ausfallgetreide sind ein Indikator für den späteren Befall in den Wintergetreidebeständen. Da Ausfallgetreide die wichtigste Virusquelle ist, wird bayernweit ein Monitoring auf Virusbefall im Ausfallgetreide durchgeführt.

Vor allem früh gesäte und jetzt bereits im 1-2 Blattstadium befindliche Wintergersten sind gefährdet. Bei Wintergersten und Winterweizen, die erst jetzt auflaufen ist die Gefahr deutlich geringer bis vernachlässigbar (je nach Witterung und Blattlausflug). Verzwergungsviren werden durch Läuse (Gerstengelbverzwergungsvirus - BYDV) bzw. durch eine Zwergzikadenart (Weizenverzwergungvirus - WDV) übertragen. Unabhängig von ihrem Namen können die Viren auf Gerste und Weizen, aber auch auf andere Getreidearten übertragen werden.

Die durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass dieses Jahr ein durchschnittlicher bis etwas höherer Befall je nach Region vorzufinden ist. Auf den untersuchten Standorten wurde an 30 % der Pflanzen Befall mit BYDV, WDV oder Mischinfektionen nachgewiesen. Die Untersuchungsergebnisse geben allerdings nur die Infektionswahrscheinlichkeit für die Überträger wieder, entscheidend ist das Auftreten von Läusen bzw. Zikaden in den Wintergerstenbeständen. Eine Kontrolle in der auflaufenden Gerste ist daher schlagspezifisch unerlässlich. Aufgrund der vergangenen oft nassen Witterung und der Erfahrungen der letzten Jahre wurden bisher im Vergleich viele Gersten etwas später ausgesät. Da für ein Läuseauftreten warme und trockene Herbstwitterung entscheidend ist, werden erst nachfolgend auflaufende Bestände aller Wahrscheinlichkeit nach weniger betroffen sein. Bestände die sich jetzt im 1-2 Blattstadium befinden, sollten aber kontrolliert werden. Eine chemische Bekämpfung ist sinnvoll, wenn etwa 10-15 % der Pflanzen Läuse aufweisen. Vermeiden Sie aber aus Resistenzgründen auf jeden Fall unnötige Behandlungen ohne Kontrolle bzw. unterhalb der Schadschwelle. Anzuwenden sind Pyrethroide wie zum Beispiel Karate Zeon, Sumicidin Alpha EC, Kaiso Sorbie sowie weitere zugelassene Präparate. In Wintergerste ist zudem auch Teppeki (Flonicamid) gegen Blattläuse als Virusüberträger anwendbar.

Schilfglasflügelzikade – Bekämpfung der Nymphen steht jetzt im Vordergrund

Vor allem in Schwerpunktregionen des Zuckerrüben- und Kartoffelanbaus sind in viele Bestände Schilfglasflügelzikaden eingeflogen, haben die Bestände mit SBR und Stolbur infiziert und anschließend ihre Eier im Boden abgelegt, aus denen sich anschließend die Nymphen entwickeln. Nach den durch die Notfallgenehmigungen des BVL und den Warndienstaufrufen durchgeführten Insektizidbehandlungen gegen die adulte Zikade steht nach der Aberntung der Rüben und Kartoffel als weiterer wichtiger Baustein die Bekämpfung der sich jetzt an den Ernterückständen im Boden befindlichen Nymphen an. Hier kann die Tatsache genutzt werden, dass die weißlich-geflügelt erscheinenden Nymphen sehr empfindlich gegen mechanische Einflüsse und Quetschungen sind. Daher lassen sich die Nymphen durch eine zeitnah nach der Ernte durchgeführte zerkleinernde und mischende Bodenbearbeitung deutlich reduzieren. Dies gilt vor allem für abgeerntete Rübenflächen. Während nach der Kartoffelernte durch das intensiv in den Boden eingreifende und durchmischende Rodeaggregat bereits viele Nymphen bei der Ernte abgetötet werden, sollte nach der Rübenernte durch eine möglichst gut durchmischende Bodenbearbeitung das Abwandern der Nymphen in tiefere Bodenschichten verhindert werden. Umso intensiver und zerreibender die Bodenbearbeitung umso effektiver scheint der Bekämpfungserfolg zu sein. Der Pflugeinsatz bringt nach unseren Erkenntnissen hier keine Vorteile, da die Nymphen eine reine Wendung und Vergrabung in tiefere Bodenschichten gut überstehen können. Auch sind durch den Pflugverzicht die in GLÖZ 6 enthaltenen Verpflichtungen der 80 % Bodenbedeckung über Winter durch einen Pflugverzicht einfach zu erfüllen. Ein derzeit möglicher Ausnahmeantrag über IBALIS wird dadurch oft überflüssig.

Beachten Sie aber dennoch auch den vorbeugenden Erosionsschutz und Schutz vor Nitrateinträgen auf kritischen Flächen. In roten, nitratbelasteten Gebieten ist nach Düngeverordnung bei Ernte vor dem 01.10. und N-Düngung im Folgejahr der Anbau einer Zwischenfrucht notwendig. Nach bisherigen Erkenntnissen scheint hier v.a. Ölrettich die Überlebenschancen der Nymphen am besten zu reduzieren. Eine vor der Saat durchgeführte intensive Bodenbearbeitung hilft auch hier den Nymphenbesatz deutlich zu reduzieren. Verzichten Sie vor allem auf Winterweizen als Nachfrucht. Alle bisher durchgeführten Versuche haben gezeigt, dass vor allem Winterweizen nach Rüben und Kartoffeln die Ausflugszahlen der Zikaden im Folgejahr deutlich erhöht. Als gute Nachbaumöglichkeiten werden alle späten Sommerungen betrachtet, insbesondere Mais, Soja oder möglichst spät angebautes Sommergetreide.

Wachstumsregler- und Fungizideinsatz in Winterraps

Um eine gute Winterfestigkeit zu erreichen und größere Auswinterungsschäden zu vermeiden, sollte Winterraps bis zur Vegetationsruhe etwa 6 bis 8 Blätter gebildet und einen Wurzeldurchmesser > 5 mm
erreicht haben. Ein Übergang ins Längenwachstum sollte nicht erkennbar sein. In gut entwickelten Beständen kann daher ein Einsatz von wachstumsregulierenden Fungiziden empfohlen werden. Bei vielen
Winterrapsbestände wurde diese Maßnahme bereits durchgeführt. In Beständen mit einem späteren Saatzeitpunkt kann eine wachstumsregulierende Fungizidmaßnahme noch ausstehen. Der optimale
Einsatzzeitpunkt hierfür ist das 5 – 6 Blattstadium. Um entsprechende Wirkungen zu erzielen, sollten die Tagestemperaturen über 10 °C liegen und die Aufwandmengen an die Entwicklung des Bestandes angepasst werden. Für eine Verhinderung des Überwachsens gelten eher die höheren Aufwandmengen.
Fungizide für den Herbsteinsatz im Raps (Auswahl)
Fungizid g/l Wirkstoff l/ha Gewässerabstand Zulassung
Architect 100 Pyraclostrobin +25 Prohexadion-Calcium + 150 Mepiquat-Chlorid 1,2 - 1,6 - (15/10/5) m Winterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule
Carax 210 Mepiquatchlorid + 30 Metconazol 0,5 - 0,6 5 (*/*/*) m
Efilor 60 Metconazol + 133 Boscalid 0,7 - 1,05 (5/*/*) mWinterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule
Orius 200 Tebuconazol 0,9 - 1,5 10 (5/5/*) m + NW701Winterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule
Tilmor 80 Prothioconazol + 160 Tebuconazol 1,0 - 1,2 10 (5/5/*) m + NW701Winterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule
Toprex 250 Difenoconazol + 125 Paclobutrazol 0,35 - 0,5 5 (5/*/*) m Standfestigkeit; Wurzelhals- und Stängelfäule
Folicur** 250 Tebuconazol 0,7 - 1,0 10 (5/5/*) m + NW701 Winterfestigkeit, Standfestigkeit
Caramba 60 Metconazol 1,0 - 1,5 5 (5/5/*) m Wurzelhals- und Stängelfäule
Folicur** 250 Tebuconazol 1,5 15 (10/5/5) m + NW701Wurzelhals- und Stängelfäule

* gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern
** Bei Saumbiotopen gilt für Folicur NT101 = 20 m mit 50% Abdriftminderung

Herbizideinsatz im Raps

Bei nicht erfolgter Vorauflaufbehandlung oder unzureichenden Wirkungen bzw. reinen Nachauflaufbehandlungen kann ab BBCH 12 (Keimblätter und zwei entwickelte Laubblätter) mit Belkar Power Pack bzw. bevorzugt einer Spritzfolge aus 0,25 l/ha LaDiva und 0,25 l/ha Belkar behandelt werden. Bei Splittinganwendungen sollte der Abstand zwischen beiden Behandlungen mindestens 14 Tage betragen. Beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar Tankmischungen mit metconazolhaltigen Fungiziden (z.B. Carax, Caramba u.a.) im Herbst nicht zulässig sind.

Winterraps - Rapserdfloh / schwarzer Kohltriebrüssler

Aufstellen von Gelbschalen zur Kontrolle des Auftretens von Rapserdfloh: die ca. zu einem Drittel mit Wasser (+ einige Tropfen Spülmittel) gefüllten Fallen sind so tief einzugraben, dass sich der Rand der Schale 1 - 2 cm über der Geländeoberkante befindet. Das ist wichtig, weil der Erdfloh nicht in die Schale fliegt, sondern den Weg in die Schale „zu Fuß“ zurücklegt. Ein Überlaufen der Schale bei höheren Niederschlagsmengen kann durch das Bohren eines Loches im oberen Schalenbereich verhindert werden.
Die Fallen sollten mindestens einmal wöchentlich kontrolliert und gereinigt werden, um die Fangfähigkeit zu erhalten.

Die Schadschwelle ist erreicht, wenn innerhalb von 3 Wochen 100 Erdflöhe/Gelbschale (guter, gleichmäßiger Bestand) bzw. 50 Erdflöhe (schwacher, lückiger Bestand) gefunden werden, bzw. Lochfraß über 10 % Blattverlust.

Warndienst Rapsschädlinge - aktuelle Fangzahlen Externer Link

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen der in der Tabelle aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 nicht erneuert wurde. Da die Widerrufe von den zulassungsinhabenden Firmen beantragt wurden, ergeben sich für die Pflanzenschutzmittel unterschiedliche Widerrufsdaten sowie Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
ZulassungsnummerHandelsbezeichnungWiderruf zumAbverkaufsfristAufbrauchfrist
005878-00Herold SC10.12.202510.06.202610.12.2026
005908-00Cadou SC05.06.202505.12.202505.12.2026
005908-60BAKATA05.06.202505.12.202505.12.2026
007149-00Aspect07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-00CARPATUS SC07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-60NACETO07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-61Broadcast07.06.202507.12.202507.12.2026
008392-00Quirinus09.06.202509.12.202509.12.2026
008395-00Pontos09.06.202509.12.202509.12.2026
008400-00FENCE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-60DIPLOMAT10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-61PALISADE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-62FRANZI10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-63STEEPLE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-64GENOLANE Defense 1210.12.202510.06.202610.12.2026
008548-00Mertil10.12.202510.06.202610.12.2026
008548-60Reliance10.12.202510.06.202610.12.2026
008654-00SUNFIRE08.06.202508.12.202508.12.2026
008942-00Bandur Forte08.06.202508.12.202508.12.2026
00A060-00ACL+DFF+FFA SC 57010.12.202510.06.202610.12.2026
00A139-00Vulcanus07.06.202507.12.202507.12.2026
00A139-60Rodrigo07.06.202507.12.202507.12.2026
00A448-00Chrome10.12.202510.06.202610.12.2026
00A963-00Vulcanus Top30.11.202530.05.202610.12.2026
024834-00Malibu09.06.202509.12.202509.12.2026

Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 und dem Pflanzenschutzgesetz. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach dem 10. Dezember 2026 sind eventuelle Reste der Pflanzenschutz-mittel entsorgungspflichtig.

Die Zulassungen aller weiteren Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel werden zeitnah – spätestens jedoch zum 10. Dezember 2025 – widerrufen. Über die genauen Widerrufsdaten sowie etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL in einer separaten Fachmeldung.

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

Lesen Sie hierzu auch

Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr