Wald und Forstwirtschaft
28 Prozent der Fläche in unserem Amtsgebiet sind von Wald bedeckt: insgesamt etwa 58.000 Hektar. Die acht Revierförster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg betreuen den Wald und sind Ansprechpartner für Waldbesitzer und Waldbesucher. Mit einem Einschlagspotential von 600.000 Festmeter pro Jahr und durchschnittlich 422 Festmeter pro Hektar Holzvorrat zählt die Region Augsburg zu den wuchskräftigsten Regionen in Europa.
Meldungen
Pilze faszinieren und überraschen: Sie fördern das Leben im Wald, sind zugleich lebenswichtig und gefährlich. Erleben Sie bei der Ausstellung im Walderlebniszentrum Oberschönenfeld Vielfalt, Kunst und Mitmachaktionen rund um geheimnisvolle Giftpilze! Mehr
Der diesjährige Zukunftswaldpreis geht an die Familie Zeitlmeier aus Anwalting. Mit Mut, Weitblick und großem Engagement gestaltet sie ihren Wald Schritt für Schritt klimaresilient und artenreich. Der Preis würdigt ihr vorbildliches Handeln in Zeiten, in denen Stürme, Trockenheit und Schädlinge unsere Wälder zunehmend bedrohen. Mehr
© M. Streckfuß, LWF
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veranstaltet im Winterhalbjahr 2026/2027 wieder eine umfangreiche Forstbildungsreihe für Waldbesitzende, die gerne mehr über den Wald und seine Bewirtschaftung erfahren möchten. Mehr
Unsere Wälder leiden zunehmend unter den Folgen des Klimawandels. Doch wie kann ein zukunftsfähiger Wald aussehen? Und was ist nötig, um unsere Wälder fit für die Zukunft zu machen? Kommen Sie mit auf einen Spaziergang und erleben Sie praxisnah den Umbau schwäbischer Fichtenwälder zu klimatoleranten Mischwäldern. Mehr
Wälder sind wichtige Ökosysteme, die nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern auch als Lebensräume, Rohstoffquelle und Erholungsorte dienen. Ein Beispiel für nachhaltige Waldbewirtschaftung und die erfolgreiche Kombination von Naturschutz und Nutzung. Mehr
© Lisa Schubert, AELF FFB
Die Forstlichen Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung. Zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen sind sie wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung. Die Ergebnisse der diesjährigen Inventur sind jetzt verfügbar. Mehr
Überregionales
Entdecke die Arten des Jahres
© Boris Mittermeier
Jedes Jahr richten Fachverbände den Blick auf besondere Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Von der Fledermaus über Amphibien und Pilzen, bis hin zu farbenprächtigen Blumen und besonderen Bäumen – wir greifen die Arten mit Waldbezug für euch auf und geben spannende Einblicke in deren Lebenswelt. Es erscheinen regelmäßig neue Beiträge.
Weitere Informationen - LWF
Online-Vortrag jeweils Mittwochs, 15./22./29. April 2026 | 19-21 Uhr
Waldumbau – Strategien aus der Praxis
©AELF Karlstadt
Was ist eigentlich Waldumbau? Wofür ist er gut? Geht es auch ohne? Funktioniert Waldumbau auch in kleinen Schritten oder als „Quereinstieg“ bei älteren Waldbeständen? Ist Waldumbau auch in meinem Wald sinnvoll? Im Online-Angebot der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erwarten Sie drei inspirierende Info-Abende rund um das Thema Waldumbau.
Anmeldung und weitere Informationen - AELF Karlstadt
Online-Vortrag am Donnerstag, 7. Mai 2026 | 19-21 Uhr
Grundlagen der naturgemäßen Waldbewirtschaftung
©AELF Karlstadt
Wie kann ich meinen Wald naturgemäß bewirtschaften? Lohnt es sich Wälder ökologisch zu bewirtschaften? Am Online-Infoabend stellt Ihnen der langjährige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Prof. Dr. Manfred Schölch (HSWT) die Grundzüge der naturgemäßen Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis vor.
Anmeldung und weitere Informationen - AELF Karlstadt
Online-Vortrag am Mittwoch, 8. April 2026 | 17-19 Uhr
Grundkenntnisse in 100 Minuten
© Bayerische Waldbauernschule
Die Waldbauernschule Kelheim bietet in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) regelmäßig ein Online-Seminar für „neue“ Waldbesitzende an. Dort werden erste Grundkenntnisse zum Waldeigentum (Rechte/Pflichten/Möglichkeiten) vermittelt und Fragen von Teilnehmenden beantwortet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung und weitere Informationen - Waldbauernschule
Schwerpunkte
Rechtliche Grundlagen
Aufforstung - Beantragung einer Erlaubnis
Sie möchten ein bisher nicht forstlich genutztes Grundstück aufforsten? Nach Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) ist die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke durch Pflanzung oder Saat von Waldbäumen erlaubnispflichtig. Genaue Informationen zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie im Waldbesitzer-Portal.
Aufforstung - Waldbesitzer-Portal