Informationen für Waldbesitzer
Erstaufforstung

Junges Laubholz in Reihe auf eingezäunter Fläche

Erstaufforstung Laubholz

Erstaufforstungen sind genehmigungspflichtig.

Darunter fallen auch die Anlage von Kurzumtriebsplantagen und Christbaum- und Schmuckreisigkulturen. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Bewirtschafter bislang nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen. Der schriftliche Antrag ist am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg zu stellen.

Ansprechpartner

Giselher Meermann
AELF Augsburg
Rommelsrieder Str. 9
86420 Diedorf-Biburg
Telefon: 0821 43002-2203
Fax: 0821 43002-1111
E-Mail: poststelle@aelf-au.bayern.de