Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 26. Mai 2023)

Monitoring Getreidekrankheiten

Die aktuellen Hinweise zur Krankheitssituation und anstehende Maßnahmen

Winterweizen

  • Die Winterweizen haben mittlerweile alle das Fahnenblatt vollständig ausgebildet und befinden sich größtenteils bei BBCH 41. Die Septoriainfektionen haben sich weiter ausgeweitet, der Befall auf F-3 ist im Durchschnitt bei nahezu 90 % BH, sogar auf F-2 ist der Befall inzwischen bereits in einer Spanne von 30-90 % BH angekom-men, so dass jetzt nur noch F und F-1 befallsfrei gehalten werden können, was sehr stark von der Kurativleistung der eingesetzten Fungizide und natürlich der kommenden Witterung abhängen wird. Weitere Infektionen aus der ersten Maiwoche werden nun auf damals ungeschützten Blattetagen sichtbar. Die letzten Neuinfektionen durch die Regenfälle Mitte Mai ließen sich mit septoriastarken Mitteln noch bis zum letzten Wochenende bekämpfen.
    Sollten Infektionen der letzten Wochen durchgegangen sein, werden die ersten Flecke bei entsprechender Blattnässe dort in 2-3 Wochen sichtbar sein. In den allermeisten Beständen werden die Behandlungen im Blattbereich letzte Woche abgeschlossen worden sein. Auch für Bestände, die in der letzten Woche in BBCH 37 behandelt wurden, kann dies je nach weiterer Witterung ausreichen. Sollte dagegen nach zwei bis drei Wochen stärkerer Regen das Septoria-Risiko erneut erhöhen oder Rost auf der Fahne auftreten, kann kostengünstig mit einfachen Azolpräparaten (z.B. Prothioconazol gegen Septoria, Tebuconazol gegen Rost) zum Schutz des Fahnenblattes nachgeregelt werden

Dinkel

Am Kontrollschlag unseres Monitorings war diese Woche die Bekämpfungsschwelle mit Septoria Tritici beim Stadium BBCH 39 erstmals überschritten. Im wesentlichen gelten auch für Dinkel die gleichen Regeln zum Fungizideinsatz wie beim Winterweizen. Hier kann jetzt bei vollständig ausgebildetem Blattapparat mit einer gezielten Einmalbehandlung in voller Aufwandmenge der Bestand ausreichend geschützt werden. Dazu werden Regelaufwandmengen breitwirksamer Carboxamid/ Picolinamid-Azol-Präparate oder -Mischungen empfohlen, wie zum Beispiel 1,5 l Ascra Xpro, 1,0 l Elatus Era, 1,5 l Jordi, 1,5 l Pioli + 0,75 l Abran, 1,5 l Revytrex, 1,25 l Skyway Xpro, 2,0 l Vastimo, ab BBCH 41 auch 2,0 l Univoq (Aufwandmengen jeweils je ha)

Triticale

In Triticlae ist in anfälligen Sorten auf Mehltau zu achten, sowie wieder häufiger auf Gelbrost. In Beständen ohne Fusariumgefahr können die Abschlussbehandlungen erfolgen. In Beständen mit Fusariumgefahr sollte die Behandlung in der Blüte erfolgen, wenn hier Niederschläge über 2 mm fallen.

Winterroggen

In Roggen sollte die Abschlussbehandlung mit braunroststarken Fungiziden erfolgt sein. Erster Braunrost ist aufgetreten.

Sommergerste

Die Bestände in den Monitoringstandorten befinden sich weiterhin noch in der Bestockungsphase. Die Untersuchung vom Montag zeigen weiterhin kaum Krankheiten, nur an einem Standort wurde die Bekämpfungsschwelle mit Netzflecken bereits jetzt deutlich überschritten. Vereinzelt findet sich erster Befall mit Mehltau und Rhynchosporium. Anders als in der Wintergerste, die oft mit Ausgangsbefall aus dem Herbst bereits im Frühjahr startet, müssen sich in der Sommergerste die Blattkrankheiten völlig neu aufbauen. Das kann jedoch über die gut flugfähigen Sporen von Mehltau, Zwergrost und Netzflecken, später auch von Ramularia sehr rasch und auch über weite Entfernungen geschehen. In Regionen wo Sommer- und Wintergerste gemeinsam im Anbau stehen ist dabei das Risiko grundsätzlich höher. Aufgrund des heuer deutlich stärkeren Netzfleckenbefalls in den Wintergersten ist insbesondere frühzeitig auch auf diesen Erreger in der Sommergerste zu achten.
Der Zeitraum von BBCH 39 bis Mitte Ährenschieben (BBCH 55) eignet sich für eine Einmalbehandlung in der Sommergerste. Wie bei der Wintergerste wird auch in der Sommergerste, dort wo in der Vergangenheit regel-mäßig die späte Ramularia-Sprenkelnekrose auftrat, selbst ohne bekämpfungsrelevante Blattkrankheiten, ein abschließender Ramularia-Schutz empfohlen. Zu Absicherung gegen Ramularia sollte das Kontaktmittel Folpan 500 SC enthalten sein. Zu 1,5 l Folpan 500 SC eigenen sich, wie schon in der Wintergerste, als breitwirksame Partner zum Beispiel 1,2 l Ascra Xpro, 1,5 l Balaya, 1,0 l Elatus Era, 1,5 l Jordi 1,5 l Revytrex, sowie der Avastel-Pack (1,5 l Pioli + 0,75 l Abran), bei reduzierter Wirkung auch nur 175 bis 200 g Prothioconazol über eines der zahlreichen Prothioconazol-Solomittel (Aufwandmengen jeweils je ha). Ist kaum Befall mit weiteren Blattkrank-heiten vorhanden oder lässt sich die Behandlung ins Ährenschieben hinauszögern, können die Aufwandmengen der Partner um etwa 20 Prozent vermindert werden. Folpan 500 SC sollte jedoch nicht unter 1,5 l einge-setzt werden. Ohne Folpan-Zusatz wäre auch Elatus Era Pro (1,0 l Elatus Era + 0,2 l Pecari 250 EC) möglich. Bei etwas geringerer und unsicherer Wirkung lässt sich Folpan auch durch gut formulierten Schwefel, wie zum Beispiel 4,0 l Thiopron ersetzen. Bei vielen noch nicht so weit entwickelten Sommergersten genügen dagegen regelmäßige Kontrollen.

Dritte N-Gabe in Winterweizen

Ab dem Stadium BBCH 37(Fahnenblatt spitzt)die Abschlussdüngung ausbringen. Als Richtwert eine N-Düngung in Höhe von 50 bis 70 kg N/ha. Die endgültige Höhe der Düngung richtet sich nach dem Ergebnis der Düngebedarfsplanung und der Höhe der vorausgegangenen Düngergaben.
In der A- Weizen; B-Weizen und Futterweizenproduktion ist eine Spätdüngungsgabe ausreichend.
Bei Eliteweizensorten kann die Stickstoffmenge für die Ertrags- und Qualitätsspätdüngung aufgeteilt werden Dies ist vor allem bei einer hohen Ertragserwartung sinnvoll.
Beispiel: Es stehen nach Düngeplanung und Abzug der 1. und 2. Gabe noch 90 kg N/ha zur Verfügung:
1. Gabe 45 kg N/ha (BBCH 37-39 – Fahnenblatt spitzt bis voll entwickelt)
2. Gabe 45 kg N/ha (spätestens BBCH 51 – Beginn Ährenschieben). Ziel: Erhöhung es Rohproteins
Stehen nach der Düngebedarfsermittlung nur noch geringe Mengen für die Ertrags- und Qualitätsdüngung zur Verfügung, ist eine Aufteilung zumeist nicht sinnvoll.
zu beachten ist auch, dass eine Düngergabe nach BBCH 51 die Gefahr mit sich bringt, dass der Stickstoff unter trockenen Witterungsbedingungen nicht vollständig der Pflanze zur Verfügung steht, bzw. Stickstoff, der in der Pflanze nicht umgesetzt wird.

Unkrautbehandlung Mais

Die warmen Temperaturen der letzten Woche führten dazu, dass der Anfang Mai gesäte Mais nun vollständig aufgelaufen ist und sich in BBCH 11 bis 13 befindet. Der Feldaufgang ist in der Regel gleichmäßig. Damit können frühe Herbizidbehandlungen grundsätzlich durchgeführt werden. Die Niederschläge führten auch dazu, dass nun die Bodenfeuchte für den Einsatz von bodenaktiven Wirkstoffen ausreichend ist. Positiv für einen, für die Kultur gut verträglichen Herbizideinsatz sind die warmen Tagestemperaturen in Verbindung mit den milden Nächten zu sehen. Achten Sie trotz der günstigen Witterung im Mais auf die Verträglichkeit. Vorsicht bei kälteren Nächten in Kombination mit warmen Tagestemperaturen. Temperatur-unterschiede von über 15°C kann Stress beim Mais verursachen. Darüber hinaus ist bei den Sulfonylharnstoffen sicher zu stellen, dass die allen voran zu bekämpfenden Ungräser vollständig aufgelaufen sind.
Der Einsatz von Mischungen, bestehend aus einem bodenaktiven Mittel in Kombination mit Triketonen, bietet sich nun in nächster Zeit an.
Der Mais bietet sich auch für die mechanische Unkrautbekämpfung oder eine Kombination chemisch-mechanisch an. Hierzu wird es Versuchsführungen geben. Nutzen sie die Möglichkeit um sich selbst ein Bild zu machen, was möglich ist um wo es Grenzen gibt.
Nicosulfuronhaltige Mittel nicht mehr in Gewässernähe einsetzen.
Die einschlägigen Abstandsauflagen sind grundsätzlich in jedem Fall strikt zu beachten. Trotzdem wird der Wirkstoff Nicosulfuron in vielen Oberflächengewässern nachgewiesen, die Werte der Umweltqualitätsnormen werden dabei häufig überschritten. Deshalb empfiehlt die amtliche Pflanzenschutzberatung in Bayern, Mittel mit diesem Wirkstoff auf sensiblen Standorten mit einem Risiko der Abschwemmung, des Ablaufens oder der Abdrift des Wirkstoffs in Gewässer nicht mehr einzusetzen. Insbesondere sollte dabei auf eine Behandlung von Flächen, die an Gewässer angrenzen, verzichtet werden. Betroffen sind Mittel wie z.B. Arigo, Diniro, Elumis, Ikanos, Kelvin, Motivell, Motivell forte, Nicogan, Principal u.a.

Weitere Hinweise und Herbizidempfehlungen - LfL Externer Link

Schnecken in Zuckerrüben und Mais (nach Zwischenfruchtanbau)

Aufgrund der nassen Witterung vor allem in Zuckerrüben nach Mulchsaat weiterhin auf Schnecken kontrollieren. Die relativ kühlen Temperaturen und die feuchte Witterung sind für die Entwicklung von Schnecken grundsätzlich günstig. Auch im Hinblick auf die hoffentlich bald durchführbare Maisaussaat sollte dieses Jahr auch auf Maisschlägen (nach nicht eingearbeiteter Zwischenfrucht) eine Schneckenkotrolle durchgeführt werden. Vor allem wenn Mais langsam aufläuft, ist die Gefahr von Schäden durch Schneckenfraß gegeben.
In Mais und Zuckerrüben ist beispielsweise Sluxx HP (Eisen III-Phosphat) oder Delicia Schneckenlinsen (Metaldehyd) zugelassen.
Die Auflagen der Präparate beachten!

Herbizidbehandlung in Zuckerrüben

Geeignete Witterungsabschnitte für die Unkrautbehandlung nutzen. In spät gesäten steht teilweise erst die erste Behandlung an. Je nach Verfügbarkeit sollten beispielsweise quinmerachaltige Mittel (Goltix Titan oder Kezuro) in der ersten NAK eingesetzt werden. Quinmerac erweitert das Wirkungsspektrum und unterstützt die Bodenwirkung von Metamitron. Die späteren Termine können dann mit einem „reinen“ Metamitron (z.B. Goltix Gold oder Metafol SC) weitergeführt werden. Bei den Mischungen ist auf verträgliche Applikationsbedingungen zu achten. Ab der zweiten NAK kann bei Bedarf eine Ergänzung mit Tanaris, Debut Debut DuoActiv, Venzar oder Lontrel/Vivendi erfolgen.

Unkrautmanagement im Rübenbau - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

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Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr