Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 6. Mai 2026)

Aktuelle Krankheitssituation in Wintergerste, Winterweizen und Dinkel

Wintergerste
Die Wintergerstenproben zeigten sich anfangs dieser Woche vom vollständig geschobenen Fahnenblatt (BBCH 39) bis hin zum Beginn des Grannenspitzens (BBCH 49). Weiterhin sind aufgrund der bis zur letzten Woche anhaltenden Trockenheit die „klassischen“ Gerstenkrankheiten Mehltau, Rhynchosporium und Netzflecken kaum zu finden. Nur der Befall mit Zwergrost, der auch ohne größere Feuchtephasen auskommt, war in der Hälfte der Standorte unterhalb Bekämpfungsschwellen nachweisbar. Im Vordergrund steht jetzt auch ohne Schwellenüberschreitung spätestens mit Beginn des Ährenschiebens eine Behandlung gegen die Ramularia-Sprenkelkrankheit, für die wegen ihres späten Auftretens kein Schadschwellen-Konzept anwendbar ist. Der aktuelle Wechsel von Regen- und Hochstrahlungsphasen fördert jedoch diesen, eigentlich schwachen Krankheitserreger meist entscheidend. Feine Sprenkelungen, häufig erste Vorzeichen einer späteren Ramularia-Epidemie, zeigen sich in unbehandelten Beständen, auf tieferen Blattetagen, aktuell hinauf bis F-3 (dem vierten Blatt von oben). Mit einer Fungizidbehandlung lässt sich nun der wichtige darüberliegende Blattapparat ausreichend wirksam schützen. Ab BBCH 51 schließt die Schutzwirkung auch die Grannen mit ein, die ebenfalls regelmäßig von Ramularia befallen werden. Dazu sollten die nächsten regenfreien und windarmen Tage genutzt werden. Fungizide sind in der Gerste in der Regel nur bis zum Beginn der Blüte (BBCH 61) zugelassen, Präparate mit dem wichtigen Kontaktwirkstoff Folpet nur bis Ende Ährenschieben (BBCH 59). Gegen Ramularia sollten 750 g des Kontaktwirkstoffes Folpet eingesetzt werden (1,5 l/ha Folpan 500 SC, Nafabo oder Amistar Max). Als breitwirksame Partner eignen sich dazu zum Beispiel 1,2 l/ha Ascra Xpro, 1,5 l/ha Balaya, 1,0 l/ha Elatus Era, 1,5 l/ha Jordi 1,5 l/ha Revytrex, sowie der Avastel-Pack (1,5 l/ha Pioli + 0,75 l/ha Soratel). Bei etwas geringerer und unsicherer Wirkung, aber günstigeren Gewässerabstandsauflagen, lässt sich Folpet auch durch gut formulierten Schwefel, wie zum Beispiel 4,0 l Thiopron ersetzen.
Wintergerste - aktuelle Ergebnisse (Stand 20./ 21. April)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauRynchosporiumNetzfleckenZwergrostHalmbruch
ARettenbergenSandra41----
AICHandzellArthene49---O
DAHOberrothArthene45----
DLGMarzelstettenArthene43----
DONLöpsingenSandra39---- -
EIBuxheimJulia49----
EISeuversholzJulia41----
FFBMaisachAlmut49---O
FSMoosburgSU Vireni45----
GZNornheimArthene41---O
GZSchneckenhofenArthene41---O -
LLLandsberg a. LechArthene49---O-
MNBronnenArthene41----

( ) Bekämpfungszeitraum nicht erreicht
- Kein Befall
O Befall unter der Bekämpfungsschwelle
++ Bekämpfungsschwelle überschritten

Winterweizen

Die Weizenbestände standen am Montag meist im 2 oder 3-Knotenstadium (BBCH 32/33). Die Proben vom Montag weisen weiterhin auf nahezu befallsfreie Bestände hin. Einzige Ausnahme bilden die südlichen Standorte Untermeitingen und Landsberg. Hier ist die Bekämpfungsschwelle mit 60 % deutlich überschritten worden, was objektiv über das Witterungsgeschehen nicht zu erklären ist und anhand der Ergebnisse von letzter Woche nicht vorauszusehen war. Die lange Trockenheit der letzten Wochen schmälert auch das Halmbruchrisiko deutlich. Die durchgeführten Halmbruchtests an 5 Standorten waren dabei weit unter der Bekämpfungsschwelle. Achten Sie in der kommenden Woche auch auf Mehltaupusteln. Die Schadschwelle ist überschritten, sobald mehr als sechs von zehn Pflanzen erste Mehltaupusteln aufweisen. Nach den Regenfällen sollte hier nochmals auf frische Pusteln kontrolliert und im Bedarfsfall behandelt werden. Ist in Ausnahmefällen eine Maßnahme allein gegen stärkeren Mehltau nötig, eignet sich dazu (Aufwandmengen jeweils je ha) 0,8 l Vegas Plus, mit 1,2 l Pronto Plus deckt man zusätzlich ersten Gelbrost mit ab, noch breiter wirksam, auch mit Halmbruchwirkung, sind zum Beispiel 1,0 l Input Classic (oder Cherokee Neo, Flexure, Hint), 1,0 l Input Triple, 1,5 l Delaro Forte, 0,8 l Verben oder 1,25 l Xenial. In der überwiegenden Zahl der sehr gesunden Weizenschläge kann das Ende der Regenfälle abgewartet werden, regelmäßige Kontrollen genügen.

Die starken Aufhellungen oder auch Verbräunungen beim Weizen sind auf den Trockenstress zurückzuführen.

Dinkel

Das gilt in der Regel auch für Dinkel, der sich aktuell ähnlich gesund präsentiert. Auch an den zwei Dinkelschlägen im Monitoring sind, bis auf leichten Mehltaubefall bei einem Standort im Landkreis Donau-Ries mit der anfälligeren Sorte Albertino, bislang keinerlei Krankheiten zu finden.

Winterweizen und Dinkel - aktuelle Ergebnisse (Stand 20./ 21. April)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauSeptoria nodorumSeptoria triticiBraunrost GelbrostHalmbruch
AAchsheimSU Mangetron32-----
AUntermeitingenLG Optimist32--++--
AICAinertshofenKWS Keitum32--O--
DAHWelshofenRGT Reform33--O--O
DLGMarzelstettenLG Optimist32O----
DONLöpsingenPatras33--O---
EIBuxheimRGT Konzert33-----O
EISeuversholzRGT Reform31-----
FFBDürabuchSU Jonte33-----O
FSMoosburgSpontan33-----
GZRettenbachAmbientus33-----O
GZSchneckenhofenPatras32-----
LLLandsberg a. LechKWS Emerick32--++--
MNBronnenLG Optimist32--O--
NDFeldkirchenPolarkap32----O
PAFScheyernPolarkap33-----O
DONWörnitzsteinAlbertino32-----
LLLandsberg a. LechZollernspelz31--O--

( ) Bekämpfungszeitraum nicht erreicht
- Kein Befall
O Befall unter der Bekämpfungsschwelle
++ Bekämpfungsschwelle überschritten

Zweite NAK bei Zuckerrüben

Trotz der derzeitigen trockenen Witterung ab Mitte April ist das Wachstum der Zuckerrübenbestände stetig voran gegangen. In warmen Lagen und in früh gesäten Beständen haben sich die ersten beiden Laubblattpaare entwickelt bzw. entwickeln sich derzeit. Mit der vorhergesagten feuchteren Witterung der nächsten Woche in Kombination mit den derzeitigen warmen Temperaturen laufen Unkräuter und Ungräser nun zügig auf. Darüber hinaus ist auch die erste NAK bereits appliziert, welche mit der Bodenfeuchte nun zeitverzögert aktiviert wird. Unabhängig von der vorausgegangenen Witterung ist es an der Zeit demnächst die zweite NAK durchzuführen. Aufgrund der immer noch sehr trockenen Böden und damit einer zu erwartenden Wirkungsverschlechterung gewinnt die Zugabe von blattaktiven Wirkstoffen an Bedeutung. Hier kann eine Kombination mit 0,026 l/ha Rinpode die Wirkdefizite der Bodenpartner ausgleichen. Rinpode wirkt auch auf resistente Problemunkräuter wie zum Beispiel Gänsefuß, Amarant, Bingelkraut und Stechapfel. Achtung: keine Mischung mit Chlopyralid und blattaktiven Gräserherbiziden (Agil-S, Fusilade Max, Targa Super u.a.)

Folgende Mischungen für die zweite NAK wären somit beispielsweise möglich:

  • 0,9 – 1,3 Kezuro + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten + 0,026 Rinpode
  • 1,5 – 2,0 Goltix Titan + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten + 0,026 Rinpode
  • 1,0 – 1,5 Goltix Gold bzw. Metafol SC + 1,0 – 1,3 Belvedere Duo + 0,5 Hasten + 0,026 Rinpode
  • 1,5 – 2,0 Goltix Titan + 0,75 – 1,3 Betanal Tandem + 1,0 Mero + 0,026 Rinpode
  • 1,0 Goltix Gold bzw. Metafol SC + 0,3 Tanaris + 0,75 – 1,0 Betanal Tandem + 1,0 Mero + 0,026 Rinpode
Aufgrund der gut verträglichen SC Formulierung bei Belvedere Duo wirkt sich eine Ölzugabe (z.B. Hasten) wirkverstärkend aus. Dies bietet vor allem bei der Bekämpfung von unter den trockenen Bedingungen bereits aufgelaufenen Unkräutern deutliche Vorteile. Die Zugabe eines Graminizids ist erst dann sinnvoll, wenn davon auszugehen ist, dass alle Ungräser aufgelaufen sind und das 1-2 Blattstadium für eine genügende Wirkstoffaufnahme erreicht haben. Die optimale Bekämpfung von Ungräsern ist oftmals nicht mit einer NAK-Spritzung terminlich möglich, bzw. aufgrund von verminderter Verträglichkeit gegenüber der Kultur sinnvoll. Daher eine separate Spritzung einplanen.

Herbizide Mais

Nachdem die Maisaussaat überwiegend erfolgt ist und die Flächen sich oft bereits beim Durchstoßen befinden, steht vor allem im Hinblick auf die Vorauflaufzulassungen (Adengo, Iseran, Spectrum, Spectrum Gold, Spectrum Plus, Successor 600, Merlin Flexx/Duo) der Herbizideinsatz an. Beachten Sie die grundsätzlichen Anwendungsbeschränkungen bei den Wirkstoffen Terbuthylazin und Nicosulfuron und das Anwendungsverbot von Arrat ab dieser Saison. (s. Rundschreiben Nr. 3 vom 30.03.26). Beachten Sie zudem auch den freiwilligen Verzicht auf Terbuthylazin auf leichten und wasserdurchlässigen Böden und den Verzicht auf den Wirkstoff Nicosulfuron auf Flächen, die an Gewässer angrenzen.
Ausgewählte Herbizidkombinationen mit bzw. ohne Terbuthylazin:
PräparatAufwandmenge l/kg/haKosten
(€/ha)
GewässerabständeHang über 2%Nicht-ZielflächenBemerkungen
mit Terbuthylazin
Elumis+ Successor T
(Elumis Triumph Pack)
1,25+2,57510(5/5*)20NT 103Pack mit Blatt- und Bodenwirkung incl. Fuchsschwanz
Spectrum Gold + Nico-gan2,0+1,05410(5/5/*)20NT 103Blatt- und Bodenwir-kung gegen gegen Hirsen und
Spectrum Gold + Task + FHS0,3+0,25+2,010010(5/5/*)20NT 108Blatt- und Bodenwir-kung
Calaris+Spandis+Adigor1,2+0,4+1,2705(5/*/*)10NT 109Blatt- und Bodenwir-kung, keine Dauerwir-kung bei Hirsen
Merlin Duo + Fluva 100
(Merlin Duo Pack)
1,2-2,0+0,4-0,6753-8910(5/5/*)20NT 103Aufwandmenge je nach Hirsedruck, keine Ackerfuchsschwanz-wirkung
Successor T + Haldis 100 SC
(Successor Top 4.0)
3,0-4,0+ 0,75-1,057-7710(5/5/*)20NT 108Blatt- und Bodenwir-kung, keine Wirkung gegen Fuchsschwanz
Successor T + Laudis
Spectrum Gold + Laudis
3,0+2,0
2,0+2,0
11610(5/5/*)20NT 103Blatt- und Bodenwir-kung, Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz abhängig von Bodenart und -feuchte
ohne Terbuthylazin
Adengo0,33495(*/*/*)20 VA
10 NA
NT 103Als Vorlage im VA oder frühen Nachauflauf, bei Bedarf Spritz-folge mit z.B. 1,5 Laudis
Adengo + Spectrum0,33 + 1,08820(10/5/5)20 VA
10 NA
NT 103Im VA oder frühen NA bei starkem Hirsedruck
MaisTer Power + Merlin Flexx
(MaisTer Power Flexx)
1,0-1,5 + 0,2-0,363-9410(5/5/*)20NT 109Pack mit Blatt- und Bodenwirkung incl. Ackerfuchsschwanz und Borstenhirse
Spectrum + MaisTer Power 1,0+1,08820(10/5/5)20NT 109Boden- und Blattwir-kung, bei Bedarf MaisTer Power bis 1,5 l/ha
Botiga1,0395(*/*/*)keineNT 103Überwiegend Blattwir-kung, bei Bedarf + 1,0 Spectrum
Elumis + Peak
(Elumis P Pack)1,25 + 20 g495(5/*/*)20NT 103Pack mit überwiegend Blattwirkung, bei Be-darf mit 1,0 Spectrum
Dragster + FHS + Cabadex
(Dragster Plus Pack)
135 g + 0,4 +0,34410(5/5/*)10NT 108Überwiegend Blattwir-kung, bei Bedarf mit 1,0 Spectrum

Wachstumsreglereinsatz in Getreide

Auf leichten Böden und bei geringen Niederschlagsmengen im Frühjahr, sollte die in der Tabelle angegebene Mindestmenge an Wachstumsregler eingesetzt werden. Nasse Witterung führt zu einem starken Streckungswachstum. Hier sind die Mengen entsprechend zu erhöhen. Zudem sind die Standfestigkeit und Wuchslänge der jeweiligen Sorte in der Wachstumsreglerstrategie zu berücksichtigen. Mögliche Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln, wie es in der Praxis üblich ist, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt. Mögliche Varianten je nach Kultur sind wie folgt näher erläutert.
Wachstumsregler Wirkstoffe g/l bzw. kgEinsatz in BBCHAufwand in l / kg je ha€/ha (2026)
Winter- u. Sommerweizen
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid21 - 31
(21 - 29 SW)
0,3 - 2,1
(max. 1,3 SW)
2 - 10
Countdown NT250 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,413 - 16
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid + 50 Prohexadion-Calcium31 - 390,4 - 0,7 + 0,4 - 0,7 17 - 30
Prodax 50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 49 (WW)
29 – 39 (SW)
0,3 - 0,515 - 25
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,3 - 0,4
(0,2 - 0,3 SW)
10 - 13
Winterweizen
Moddus / Flexa, Modan250 Trinexapac-ethyl31 - 49
29 - 39
0,3 - 0,419 - 26
13 - 18
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,47 - 11
Wintergerste
Shortcut XXL, Palermo 720720 Chlormequat-Chlorid21 - 32max 2,0810 - 12
Moddus,
Countdown NT / Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 49
31 - 39 / 30 - 39
0,4 - 0,6 zz / max 0,8 mz
0,4 - 0,8 / 0,4 - 0,6
25 - 38 / 50
15 - 34 / 15 - 23
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,4 - 0,811 - 22
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,820 - 31
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 490,5 - 0,725 - 34
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon32 - 490,3 - 0,710 - 23
Winterroggen
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid30 - 371,0 - 2,0 5 - 10
Moddus
Countdown NT / Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 39 / 39 - 49
31 - 39 / 30 - 39
0,3 - 0,6 / 0,3
0,3 - 0,6 / 0,3 - 0,6
19 - 38 / 19
13 - 26 / 13 - 15
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,67 - 14
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,820 - 31
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 490,4 - 0,620 - 30
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,4 - 0,913 - 29
Triticale (Cerone 660, Countdown NT und Calma nur in Wintertriticale zugelassen)
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid30 - 371,0 - 2,0 5 - 10
Moddus
Countdown NT / Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 39 / 39 - 49
31 - 39 / 29 - 39
0,3 - 0,6 / 0,3
0,3 - 0,6
19 - 38 / 19
13 - 27
Calma175 Trinexapac-ethyl31 - 390,3 - 0,615 - 30
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,822 - 35
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 490,3 - 0,617 - 30
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,5 - 0,717 - 24
Sommergerste
Shortcut XXL / Palermo 720720 Chlormequat-Chlorid21-30 / 31-32max. 1,56 / max 1,38max. 7
Moddus / Countdown NT
Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 37
30 - 37
0,3 - 0,6
0,3 - 0,4
19 - 38 / 19
13 - 24
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,822 - 35
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 390,4 - 0,522 - 28
Camposan Top, Cerone 660660 Ethephon37 - 490,3 - 0,511 - 18
Hafer
CCC 720, Stabilan 720 u.a.720 Chlormequat-Chlorid32 - 391,0 - 2,05 - 10
Shortcut XXL, Palermo 720720 Chlormequat-Chlorid21 - 32max. 2,0810 -12
Moddus, Countdown NT
Flexa, Modan
250 Trinexapac-ethyl31 - 37
30 - 37
0,3 - 0,6
0,3
13 - 26
13
Medax Top + Turbo300 Mepiquatchlorid
+ 50 Prohexadion-Calcium
30 - 390,5 - 0,8 + 0,5 - 0,820 - 31
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Trinexapac-ethyl
29 - 390,4 - 0,520 - 24
Dinkel
Moddus / Countdown NT250 Trinexapac-ethyl31 - 49 / 31 - 390,3 - 0,421-28/13-18
Prodax50 Prohexadion-Calcium
75 Tricexapac-ethyl
29 - 390,4 - 0,522 - 28
Cerone 660 / Camposan Top660 Ethephon37 - 49
31 - 45
0,3 - 0,7
0,3 - 0,6
10 - 23
Zu Wintergerste

kann in der Schossphase Moddus oder Prodax ab BBCH 31 bzw. Medax Top + Turbo ab BBCH 32 eingesetzt werden. Camposan Top und Cerone 660 dienen lediglich der Halmstabilität und der Vermeidung von Ährenknicken. Eine Wuchsregulierung ist nur begrenzt möglich.

Bei Winterweizen

ist bis Schossbeginn der erste Wachstumsregler in Form eines Chlormequat-chlorid haltigen Produkts in der Bestockungsphase möglich. Shortcut XXL kann bis in BBCH 32 eingesetzt wer-den. Je nach Bestandsentwicklung wird die weitere nötige Wachstumsregulierung mit z.B. Moddus, Calma, Countdown NT oder Prodax optimalerweise bis BBCH 31, Medax Top + Turbo ab bzw. in BBCH 32 durchgeführt. Der Einsatz ab BBCH 37 mit Camposan Top/ Cerone 660 dient der Stabilisierung des Halms. Eine gute Nährstoff- und Wasserversorgung ist hierbei überaus wichtig. Der Wachstumsregler ist an die Standfestigkeit der jeweiligen Sorte auszurichten.

Dinkel, Triticale und Winterroggen

sind mit den jeweils zugelassenen Mitteln, bei angepasster Wasserversorgung intensiver als der Weizen einzukürzen. Mit dem Präparat Manipulator steht in Dinkel ein Chlormequat-Produkt mit regulärer Zulassung zur Verfügung.

Wichtige Hinweise zum Einsatz von Wachstumsreglern:

Bei allen Wachstumsreglern ist darauf zu achten, dass die Mittel nicht bei Trockenheit, nicht nach Nachtfrost und starken Temperaturschwankungen appliziert werden. Die Bestände sollten bei der Behandlung trocken sein.

Die Temperaturansprüche der Wachstumsregulatoren müssen beachtet werden:

  • CCC: optimal 8 - 15°C; Minimum 5°C / Shortcut XXL: optimal 8 - 15°C; Minimum: 1°C
  • Medax Top: Optimal 8 - 20°C, Minimum 5°C; die besseren Wirkungen werden bei späterem Einsatz bzw. höheren Temperaturen erzielt.
  • Moddus: optimal ab 12°C; Minimum 8°C; sonniges/wüchsiges Wetter
  • Calma: Minimum 12°C und sonniges Wetter
  • Camposan Top/ Cerone 660: optimal 15 - 20°C; Minimum 12°C.
  • Countdown NT/ Flexa / Modan: Temperaturen ab 12°C; strahlungsreiche Witterung!
  • Prodax: gleichmäßige und langanhaltende Wirkung. Optimaler Temperaturbereich 10 - 20°C.

Bei Mischungen ist auf folgendes zu achten:

  • Bei Moddus u. Countdown NT kann in Kombi mit Azolen der Aufwand um bis zu 25 % verringert werden.
  • Camposan Top sollte nicht mit Unix, Kayak oder wuchsstoffhaltigen Herbiziden gemischt werden. Bei Mischungen Camposan Top immer zuletzt in den Tank geben. Bei Mischungen mit Azolen kann die Aufwandmenge von Camposan Top um 15 % reduziert werden.
  • Cerone 660: nicht mit wuchsstoffhaltigen Herbiziden mischen. Cerone 660 zuletzt in den Tank geben.
  • Medax Top und Prodax: nicht mit carfentrazon- (Artus, Aurora,…) oder bifenoxhaltigen (Antarktis, Fox,..) Herbiziden mischen.
  • Moddus nach BBCH 32 nicht mehr mit Axial 50 mischen
  • Calma nicht mit carfentrazon-haltigen Produkten (z.B. Artus) mischen.
  • Flexa/ Modan: Bei der Ausbringung mit stickstoffhaltigen Düngern auf die Mischbarkeit achten!

Meldeportal zur Ausnahmegenehmigung bodennaher Gülleausbringung

Das Meldeportal zur Ausnahmegenehmigung bodennahe Gülleausbringung mit reiner Rindergülle
wasserverdünnt unter 4,6 % TS bzw. unter 2 % TM bei den übrigen Düngern ist eingerichtet und freigeschaltet. Alle Betriebe größer 15 ha LF müssen sich einmal jährlich melden, wenn Sie nicht bodennah, streifenförmig die flüssigen Wirtschaftsdünger ausbringen möchten, sondern die Ausnahmegenehmigung für reine Rindergülle unter 4,6 % TS bzw. unter 2 % TM bei den übrigen Düngern nutzen wollen.

Betriebe haben seit Montag, 9. März 2026 bis zum 9. April 2026 einen Monat Zeit, um sich für das Jahr 2026 zu melden, auch wenn der flüssige wasserverdünnte Wirtschaftsdünger bereits breitverteilt (in den Bestand bzw. Grünland) ausgebracht wurde. Ab dem Jahr 2027 muss die einmalige jährliche Meldung vor der ersten Ausbringung erfolgen.

Zugang zum Medienportal der LfL Externer Link

Das Formular ist dabei Online schrittweise auszufüllen. Die Meldung an das LfL-Meldeportal ist nur erforderlich, wenn die Ausnahme über die Verdünnung genutzt wird. Bei anderen Ausnahmen aufgrund der Allgemeinverfügung, z.B. Betriebe kleiner 15 ha LF, bzw. genehmigte naturräumliche oder agrarstrukturelle Härtefälle, ist eine Meldung nicht notwendig. Für Jauche besteht keine Melde- und Nachweispflicht bei breitflächiger Ausbringung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung über die Reduzierung des TM-Gehaltes ist die Art des Nachweises des TM-Gehaltes nicht festgelegt. Die Bestimmung des TM-Gehalts kann über eine Gülleuntersuchung per Labor, eigenen Untersuchungsmethoden, über das LfL-Lagerraumprogramm oder das LfL-Gemeinschaftsgrubenprogramm erfolgen. Letztendlich ist das Ergebnis des TM-Gehaltes bei einer Kontrolle entscheidend.

Erläuterungen und weitere Informationen - LfL Externer Link

Bodenuntersuchungen nach Standardbodenuntersuchung

Nach Vorgaben der DüVo sind alle landwirtschaftlich genutzten Flächen ab einem Hektar spätestens alle sechs Jahre mit min. einer Standard- Bodenuntersuchung (Phosphat, Kali, pH-Wert und Kalk) zu untersuchen. Zusätzlich kann auch auf andere Nährstoffe, vor allem wenn bereits Mangelerscheinungen aufgetreten sind, analysiert werden. Hierfür bietet sich das „Spurenelemente- Paket“ an. Besteht der Verdacht, dass auf einer Fläche eine Kalifixierung eingetreten ist, so ist auch diese Untersuchung separat zu beantragen.

Düngung von Wintergetreide

Die derzeitige trockene Witterung bewirkt über alle Wintergetreidekulturen hinweg, dass die Nähstoffverfügbarkeit nicht optimal ist. Deshalb ist es wichtig, soweit noch nicht erfolgt, bis zum Wochenende die derzeit aktuellen Stickstoffgaben auszubringen. Wir gehen davon aus, dass Stand heute (29. April) ab Sonntag bzw. Montag die Wetterlage sich umstellen kann (und hoffentlich auch wird) und Niederschläge zu erwarten sind. Wenn Regen fällt, muss dieser für die Nährstoffversorgung der Bestände unmittelbar ausgenutzt werden!

Für neu zugepachtete bzw. gekaufte Flächen ist zu beachten, dass eine aktuelle Bodenuntersuchung vorliegen muss. Diese darf ebenfalls wie schon erwähnt, nicht älter als 6 Jahre sein. Um dies zu gewährleisten, müssen gleich bei Zupacht bzw. Erwerb die Proben gezogen werden. Alternativ ist es auch möglich, die Bodenuntersuchung vom Vorbewirtschafter zu übernehmen.

Für die Beprobung bietet sich der Zeitraum Spätherbst bis zum zeitigen Frühjahr an. Die Probenahme ist grundsätzlich nach der Ernte, aber vor der nachfolgenden Düngung der Folgefrucht durchzuführen. Der Boden soll einen Feuchtezustand aufweisen, der eine Bodenbearbeitung erlauben würde. Er soll nicht schmieren, aber auch nicht zu trocken sein. Für die Mischprobe sind mindestens 15 Einstiche zu tätigen, die gleichmäßig und repräsentativ über die zu beprobende Fläche verteilt sind. Einstiche nicht parallel zur Bearbeitungsrichtung, nicht im Vorgewende und nicht am Feldrand. Die Einstichtiefe beträgt bei Ackerland 15 – 20 cm, bei Grünland sind 10 cm empfohlen.

Nähere Informationen zum Ablauf und Anmeldung zur Probenahme beim ER-Südbayern Externer Link

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

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Verbundberatung

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