Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 14.05.2024)

Aktuelle Krankheitssituation Wintergerste und Winterweizen

Winterweizen

Die Winterweizen zeigen in dieser Woche mittlerweile alle die beginnende Fahnenblattentwicklung BBCH 37), bei frühen Standorten ist das Fahnenblatt bereits voll entwickelt. Septoria tritici bleibt weiterhin die dominierende Krankheit im Winterweizen. In den unbehandelten Monitoringschlägen erreichen die Symptome bereits deutlich die Blattetage F-2. Infektionen aus der Regenperiode vom 15. bis 23. April werden hier zunehmend sichtbar, Neuinfektionen aus der ersten Maiwoche dagegen erst nach Pfingsten. Mit septoriastarken Mitteln in robuster Aufwandmenge ließen sich die bayernweit verbreitet letzten Infektionen vom 6. bis 8. Mai bis Mitte dieser Woche noch gut bekämpfen und zugleich den Blattapparat vorbeugend vor den erwarteten weiteren Infektionen schützen. Andere Krankheiten, wie Gelb- oder Braunrost, Mehltau oder DTR, sind dagegen weiterhin nur selten zu finden, in der Regel unterhalb der Bekämpfungsschwellen. Das seit Mitte letzter Woche vorherrschende trocken-warme, strahlungsreiche Wetter mit reichlich Taubildung war jedoch günstig für neue Rostinfektionen. Achten Sie daher weiterhin vor allem auf bisher unbehandelten Beständen auf Gelbrost, der an etwa der Hälfte der Standorte unterschwellig zu finden war, am Dinkelstandort in Riedlingen (DON) bei der Sorte Hohenloher auch bereits über der Bekämpfungsschwelle.
In vielen Winterweizen waren mittlerweile eine, teils in dieser Woche auch bereits eine zweite Behandlung gegen Septoria sinnvoll. In weit entwickelten Beständen, ohne schlagspezifisches Fusariumrisiko, war dies in der Regel schon als Abschlussbehandlung möglich. Dort wo eine Ährenbehandlung gegen Fusarium fest eingeplant ist, genügen zur Blattbehandlung breitwirksame Lösungen mit etwa 80 Prozent der Regelaufwandmenge. Für noch nicht so weit entwickelte Bestände bieten sich folgende Optionen an:
Ohne Fusariumrisiko lassen sich ab BBCH 39 Bestände mit einer Behandlung ausreichend bis zu Ernte schützen. Dazu werden Regelaufwandmengen breitwirksamer Carboxamid/Picolinamid-Azol-Präparate oder -Mischungen empfohlen, wie zum Beispiel 1,5 l Ascra Xpro, 1,0 l Elatus Era, 1,5 l Pioli + 0,75 l Abran, 1,5 l Revytrex, 1,25 l Skyway Xpro, 2,0 l Vastimo, ab BBCH 41 auch 2,0 l Univoq (Aufwandmengen jeweils je ha).
Mit Fusariumrisiko: Dort wo Ernterückstände, vor allem von Mais, auf der Bodenoberfläche liegen und fusariumanfälligere Sorten, wie zum Beispiel Chevignon, Foxx, Informer, KWS Donovan, KWS Keitum, LG Atelier oder LG Character angebaut werden, sollte gegen Fusarium gezielt bei Regen, jedoch frühestens ab Blühbeginn (BBCH 61) behandelt werden. Frühe Bestände werden bereits ab der kommenden Woche die Ähren schieben. Wurden zuvor Carboxamidmittel im Blatt eingesetzt, bieten sich leistungsfähige Azole an, wie 1,0 l Prosaro, 1,25 l Input Classic oder 1,0 l Caramba + 0,5 l Curbatur (Osiris MP). Bei moderatem Fusariumrisiko eignen sich auch 1,2 l Soleil, 1,0 l Magnello oder Regelaufwandmengen von Prothioconazol-Solomitteln, wie Abran, Aurelia, oder Traciafin, sowie von Tebuconazol-Solomitteln, wie Fezan, Folicur, Orius oder Tebucur 250 EW. Wurde noch kein Carboxamid eingesetzt, können breitwirksam gegen Fusarium auch 1,0 l Elatus Era (+ 0,33 l Sympara), 1,0 l Siltra Xpro oder 1,25 l Skyway Xpro eingesetzt werden, sowie, unabhängig von Carboxamiden in der Vorbehandlung, auch 2,0 l Univoq.

Aktuelle Ergebnisse der wöchentlichen Bonituren im Getreide- Monitoring (Stand 13./14. Mai 2024) - Winterweizen und Dinkel
LKRStandortSorteEC- StadiumMehl-tauSeptoria nodorumSeptoria triticiBraunrostGelbrostHalm-bruch
AAchsheimKWS Emerick37--!--O
AUntermeitingenRGT Reform37--!--!
AICAinertshofenKWS Keitum37--!--O
DAHGroßberghofenRGT Reform37--O--
DLGMarzelstettenAsory37--!-O-
DONWallersteinApostel41--!-O-
EIBuxheimChevignon41--!---
EISeuversholzRGT Reform37--!--O
FFBDürabuchKWS Emerick39--O--
FSMoosham*)Kometus41O-!-O-
GZGünzburgSU Jonte37--!---
GZSchneckenhofenPatras37--!-OO
LLLandsbergKWS Emerick37--O-O
MNSalgenSU Jonte37--!---
NDFeldkirchenKometus41--!--O
PAFKreutenbachAsory37--!l--O
DONRiedlingenHohenloher37O-O-!l
LLLandsbergZollernfit33--O--
*) Bonitur durch das AELF Rosenheim
( ) Bekämpfungszeitraum nicht erreicht
- Kein Befall
 Befall unter der Bekämpfungsschwelle
! Bekämpfungsschwelle überschritten

Weitere Ergebnisse auch aus anderen Fachzentren finden Sie hier. Externer Link

Sommergerste
In der Sommergerste ist aufgrund der weiten Spanne der Saattermine von Anfang März bis Anfang April die Entwicklung noch sehr verzögert, nur eine Probe im Landkreis Eichstätt erreichte das relevante Stadium von BBCH 32. Der Krankheitsbefall zu diesem frühen Stadium ist heuer insgesamt höher als in vergangenen Jahren. Am häufigsten tritt Befall mit Netzflecken über der Bekämpfungsschwelle auf. Regen und Temperaturen über 20 °C begünstigen diesen Erreger zudem. Ebenso ist für Zwergrost und die Rhynchosporium-Blattflecken mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Die Überprüfung der Bekämpfungsschwellen erfolgt bis zum Spitzen des Fahnenblattes (BBCH 37) auf den beiden Blattetagen F-3 und F-4, für den Zwergrost am gesamten Haupttrieb. Die Schwellen sind erreicht, wenn jede fünfte Pflanze Befall mit Netz-flecken aufweist, jede zweite mit Mehltau oder Rhynchosporium-Blattflecken, oder drei von zehn Haupttriebe Zwergrost-Befall zeigen.
Frühestens ab vollständig entwickeltem Blattapparat (BBCH 39) ist eine Einmalbehandlung in der Sommergerste sinnvoll. Nur in Ausnahmefällen, wenn ein bekämpfungswürdiger Befall mit Zwergrost auftritt, wird eine vorgezogene Erstbehandlung nötig. Dazu eigenen sich, insbesondere auch gegen Netzflecken, zum Beispiel 0,6 l Input Classic, 0,6 l Input Triple, 1,2 l Delaro Forte, 0,5 l Verben, ohne starken Mehltau zum Bei-spiel auch 0,8 l Balaya, 1,2 l Kayak oder 150 g Prothioconazol wie 0,6 l Abran, Aurelia oder Traciafin (Auf-wandmengen jeweils je ha). In weiterhin gesunden Beständen genügen dagegen regelmäßige Kontrollen.

Zuckerrüben

Zuflug von Blattläusen in Zuckerrüben – Warnaufruf –
Vereinzelt trat in dieser Woche bereits ein Zuflug der schwarzen Bohnenlaus in Zuckerrüben auf. Neben der grünen Pfirsichlaus, die neben Saugschäden auch Überträger von Viren sein kann verursacht die schwarze Bohnenlaus vor allem Saugschäden. Beobachten Sie nach Erstfunden in den Gelbschalen die Bestände. Die Schadschwelle ist erreicht, wenn bis Reihenschluss 30 % befallene Pflanzen gezählt werden, nach Reihenschluss 50 % befallene Pflanzen. Beim Auftreten der selteneren grünen Pfirsichlaus ist die Schadschwelle bereits bei 10 % befallenen Pflanzen erreicht. Eine Bekämpfung kann beispielsweise über 140 g/ha Teppeki oder 250 g/ha Mospilan SG (§53 Notfallzulassung vom 30.03. bis 27.07.2024) erfolgen.

Zulassungsende von Debut und Debut DuoActive

Am 17.11.2023 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513 der Europäischen Kommission veröffentlicht, dass die Zulassung des Wirkstoffs Triflusulfuron nicht erneuert wird. Der Wirkstoff verlor entsprechend zum 20. Februar 2024 die Zulassung. Hiervon ist in Zuckerrüben der Einsatz von Debut und Debut DuoActive betroffen. Für die genannten Mittel wurde die Abverkaufsfrist, wie auch die Aufbrauchfrist auf den 20. August 2024 festgesetzt. Demnach ist die Anwendung in Zuckerrüben nur noch im Anbau 2024 möglich.

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

GAP 2023 - GLÖZ 8 – Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen

Die Einhaltung der Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ist eine Grundvoraussetzung der Gewährung von Agrarzahlungen. In den nächsten Wochen wird vielen Betrieben die Auflage GLÖZ 8 (Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen) beschäftigen.
Es sind mindestens 4% des Ackerlandes eines Betriebs mit Ackerbrachen oder Landschaftselementen zu erbringen. Einzelflächen müssen dabei eine Mindestgröße von 0,1 ha aufweisen.
Die anzurechnenden brachliegenden Flächen sind während des ganzen Antragsjahres, beginnend unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr, der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch Aussaat zu begrünen. Die Begrünung durch Aussaat darf nicht mittels Reinsaat einer landwirtschaftlichen Kulturpflanze erfolgen. Eine Reinsaat liegt vor, wenn Samen nur einer Spezies verwendet werden. Dementsprechend müssen für eine Ansaat Mischungen von mindestes zwei winterharten Komponenten verwendet werden. Düngung und Pflanzenschutz sind auf solchen Flächen untersagt. Eine Bodenbearbeitung ist nur erlaubt, soweit dadurch die Verpflichtung zur Begrünung durch Aussaat erfüllt wird. Folgendes ist bei einer Fläche, die die Auflagen von GLÖZ 8 erfüllen soll, noch zusätzlich zu beachten:
  • Im Zeitraum vom 01. April bis 15. August ist das Mähen und Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Ab dem 01. September darf die Fläche für die Aussaat vorbereitet werden, wenn zur Aussaat 2024 Wintergetreide (außer WG) oder Zwischenfrüchte erfolgen, die nicht vor Ablauf des Jahres zur Ernte führen, oder der Aufwuchs durch Schafe und Ziegen beweidet wird.
  • Ab dem 15. August darf die Fläche für die Aussaat vorbereitet werden, wenn zur Aussaat 2024 Winterraps oder Wintergerste erfolgen.
  • Landschaftselemente können auf die 4 % angerechnet werden, soweit diese sich auf einer Ackerfläche des Betriebs befinden. Eine Auflistung der anrechenbaren Landschaftselemente finden Sie in der Broschüre „Konditionalität 2023“
  • Agroforstflächen sind eine produktive Nutzung und können daher nicht den 4 % angerechnet werden

Ausgenommen von der Verpflichtung sind:

  • Betriebe, die mehr als 75 % des Ackerlandes
    • für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen nutzen
    • dem Anbau von Leguminosen und Leguminosen-Gemengen dienen
    • brachliegendes Land sind
    • einer Kombination der genannten Nutzungen unterfallen
  • Betriebe, bei denen mehr als 75 % der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche
    • Dauergrünland sind
    • für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen nutzen
    • einer Kombination der genannten Nutzungen unterfallen
  • Betriebe mit Ackerland bis 10 Hektar

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

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Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr