Serviceportal iBALIS
Mehrfachantrag 2022
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für "integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem". Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen.
Die diesjährige Mehrfachantragstellung findet wieder unter den Bedingungen der Coronapandemie statt. Soziale Kontakte sollen weiterhin auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt werden. Der Regelbetrieb am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird unter Beachtung der Schutz- und Hygienekonzepte durchgeführt. Bitte kontaktieren Sie uns vorrangig telefonisch.
Mehrfachantrag 2022
Antragstellung bis 16. Mai 2022 möglich
Der Mehrfachantrag im iBALIS ist freigeschaltet: Antragsdaten können erfasst und abgesendet werden. Sie haben auch die Möglichkeit, für Korrekturen einen bereits abgesendeten Antrag zurückzunehmen und erneut abzusenden.
Die Antragstellung ist online bis zum 16. Mai 2022 über das Serviceportal iBALIS möglich.
www.ibalis.bayern.de
Besprechungstermin beim Sachbearbeiter telefonisch wahrnehmen!
Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie und der daraus resultierenden Kontaktbeschränkung rät das Ministerium den Landwirten weiterhin eindringlich, bei der Antragstellung das Online-Verfahren über das Serviceportal iBALIS (www.ibalis.bayern.de) zu nutzen.
Bei Unklarheiten stehen die Online-Hilfen zur Verfügung. Fragen können telefonisch über die Hotline-Nummer beziehungsweise mit den zuständigen Sachbearbeitern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgeklärt werden. In einem Anschreiben erhielt jeder Antragsteller einen persönlichen Besprechungstermin bei seinem Sachbearbeiter. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, aber telefonisch. Auf diese Weise kann der Antrag vom Sachbearbeiter mit dem Antragsteller am Bildschirm durchgegangen und können offene Fragen rechtzeitig vor dem Antragsende abgeklärt werden.
Zur Erfassung des Online-Antrages stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:
- Antragstellung am eigenen PC im Portal iBALIS (Standardverfahren)
- Antragstellung unter Inanspruchnahme eines Dienstleisters
Wichtige Informationen zu Einschränkungen aufgrund Corona
Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit häufig im Homeoffice. Sie sind wie bisher telefonisch erreichbar.
Die Wahrnehmung des persönlichen Termins erfolgt derzeit ausschließlich telefonisch.
Nutzung der Fernunterstützung
Bitte nutzen Sie auch die Fernunterstützung, um offene Fragen direkt per Bildschirmfreigabe mit Ihrem Sachbearbeiter zu besprechen.
Zugangsbeschränkungen am AELF
Besucher dürfen unser Amtsgebäude zurzeit nicht betreten.
Eingabestationen für Antragsteller
Leider können wir Ihnen aufgrund der coronabedingten Lage keine Eingabestation in unserem Amtsgebäude zur Verfügung stellen.
Hilfestellung bieten die auf dieser Seite aufgeführten Dienstleister.
Einbindung von Dienstleistern bei der Antragstellung
Die Dienstleister bieten Ihnen ganzjährig ihre Unterstützung an - neben der Mehrfachantragstellung auch im Bereich Meldungen/Anzeigen oder im Zuge der Antragstellung von Agrarumweltmaßnahmen.
Bayerischer Bauernverband
Ansprechpartner Florian Wurzer
Tel.: 0821 50228100
Maschinenring Augsburg e.V.
Ansprechpartner Dominik Seibold
Tel.: 0821 50228860
Maschinenring Nordschwaben e.V.
Ansprechpartner Johannes Negele
Tel.: 09080 9989031
Maschinen- und Betriebshilfsring Wittelsbacher Land e.V.
Ansprechpartner Johann Zimmermann
Tel.: 08205 58833-19
Maschinen-und Betriebshilfsring Neuburg-Schrobenhausen e.V.
Ansprechpartner Philipp Birgmeier
Tel.: 08431 6770-0
Aktuelle Hinweise zu iBALIS
Feldstücke prüfen und pflegen
Die Freischaltung des neuen Förderjahres 2022 erfolgte im Dezember 2021. Zur Vorbereitung des Mehrfachantrages 2022 ist es notwendig, dass Flächenzu- und -abgänge gemeldet werden sowie die Abgrenzung der Feldstücke geprüft wird. Nachfolgend die Informationen, wie bei der Feldstücksprüfung und -pflege vorgegangen werden sollte.
Zur Vorbereitung der Mehrfachantragstellung 2022 können Sie unter dem Menüpunkt Feldstückskarte über "Feldstücke prüfen", die Feldstücke Ihres Betriebes online auf korrekte Abgrenzung prüfen und bei Bedarf anpassen sowie Feldstückszu- und -abgänge melden. Ein ausführliches Informationsschreiben zur Feldstücksprüfung erhalten Sie zu gegebener Zeit per Post.
Die in der Digitalen Feldstückskarte Bayern gespeicherten Feldstücke können sich aus vielfältigen Gründen ändern und müssen daher jährlich anhand aktueller Luftbilder überprüft und angepasst werden.
Fehlerhaft abgegrenzte Feldstücke ergeben unrichtige Flächengrößen und können zur Kürzung der Fördermittel und sogar zu Rückforderungen führen. Alle auf dem Luftbild erkennbaren nicht beihilfefähigen Flächen müssen daher vom Feldstück ausgegrenzt werden. Dies sind insbesondere befestigte oder bebaute Flächen sowie der Umgriff von Hofstellen und fehlerhafte Abgrenzungen entlang von Waldrändern.
Neue Luftbilder für Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz
Die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz wurden 2021 neu beflogen, die neuen Luftbilder werden für die Antragstellung 2022 zur Verfügung gestellt. Das Einspielen der Luftbilder durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) erfolgt in Etappen, je nach Fertigstellung der Bilder. Soweit Sie betroffen sind, können Sie mit Prüfen und Ändern beginnen, sobald die Feldstücksbearbeitung für 2022 freigegeben wurde (erkennbar am dann eingeblendeten Befliegungsdatum). Haben Sie Feldstücke im o.g. Befliegungsgebiet sollten Sie diese besonders intensiv prüfen. Zur Unterstützung sind alle, im Rahmen eines automatisierten Farbabgleiches, als auffällig eingestufte Feldstücke auf der Übersichtsseite der Feldstücksprüfung gelb markiert.
Ausführliche Hinweise zur Feldstücksprüfung und Feldstückspflege finden Sie aktuell schon in der Onlinehilfe von iBALIS unter der Rubrik Feldstückskarte (siehe auch "Online-Hilfen nutzen").
Greeningrechner (Planungshilfe Greening für das Jahr 2022)
Mit Aussaat der Winterungen fallen erste Entscheidungen im Hinblick auf die Mehrfachantragstellung 2022.
Im Rahmen ihrer Anbauplanung für das Erntejahr 2022 können interessierte Landwirte überprüfen, ob und inwieweit die damit verbundenen Greeningauflagen (Einhaltung von Fruchtfolge und Bereitstellung Ökologischer Vorrangflächen) eingehalten werden. Den Greeningrechner (Planungshilfe Greening) finden Sie unter dem Menüpunkt "Betriebsinformation". Ausführliche Hinweise dazu finden Sie in der Online-Hilfe von iBALIS.
Hilfestellung zum Herunterladen der iBALIS-Fernunterstützung
Die folgende Kurzanleitung zeigt, wie Sie die iBALIS-Fernunterstützung in verschiedenen Web-Browsern herunterladen können.
Weitere Informationen zu iBALIS
Sie können eine neue PIN neuerdings direkt in iBALIS per E-Mail anfordern. Die Anforderung erfolgt in der Anmeldemaske durch Klick auf "PIN vergessen – Passwort Anforderung".
Es wird eine Transport-PIN an die E-Mail Ihres in der HIT hinterlegten E-Mail-Postfaches gesendet. Voraussetzung ist, dass Sie vorab den Kommunikationskanal in HI-Tier bestätigt haben! Solange der HIT-Kommunikationskanal nicht bestätigt ist, erscheint beim Einstieg im iBALIS ein Hinweis.
Das Einrichten des Kommunikationskanals in HI-Tier erfolgt unter dem Menüpunkt Allgemeine Funktionen > Erfassung E-Mail-Adresse und PIN-Anforderung "JA". Achtung: E-Mail kann abweichen! Die HIT bietet zudem einfache Videos zur Freischaltung des Kommunikationskanals als Hilfestellung an!
Die zweite Möglichkeit ist die direkte Beantragung einer neuen PIN unter Angabe Ihrer Betriebsnummer und Ihrer Adressdaten beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV): Telefon: 089/544348-71, Telefax: 089/544348-70, E-Mail: pin@lkv.bayern.de.
Zu Ihrer Unterstützung stehen im iBALIS Online-Hilfen zur Verfügung. Diese Hilfen können Sie allgemein über den Menüpunkt "Hilfen" oder gezielt für die jeweilige Seite, auf der Sie sich gerade befinden, über das rechts oben angebotene Symbol "?" aufrufen.
Die stets aktuellen und teilweise durch Hilfevideos ergänzten Online-Hilfen unterstützen Sie bei allen Fragen zur Nutzung von iBALIS, wie z. B. zu den deutlich verbesserten und erweiterten Messfunktionen in der Feldstückskarte.
Während bestimmter Fristen können Sie online folgende Meldungen vornehmen:
- Mahdmeldungen bei den VNP-Maßnahmen F22 bis F25 (extensive Mähnutzung); Meldeendtermin 14. März des Folgejahres
- Teichmeldungen (Abfischmeldungen) bei der AUM-Maßnahme B58
- Flächen mit Winterbegrünung (AUM-Maßnahmen B35, B36); Meldeendtermin i. d. R. 1. Oktober
- Flächen mit Stoppelbrache im Rahmen der AUM-Maßnahmen W05 bzw. H15
- Beantragte Pensionsrinder im Rahmen der AUM-Maßnahme B60 (Sommerweidehaltung)
- Tatsächlicher Viehbestand, insbesondere in Verbindung mit der AUM-Maßnahme B25 "Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung (Eigenmechanisierung)"
- KULAP Nährstoff-Saldo (KNS) - - Maßnahmen B19 – B23; Meldeendtermin i. d. R. 2. November
- B25-Meldungen (Ausbringmenge flüssiger Wirtschaftsdünger); Meldeendtermin geändert: 14. März 2022
Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung von den Dienstleistern oder von unseren Mitarbeitern an der Hotline. Bitte beachten Sie die Meldetermine, da eine Meldung in Papierform für diese Maßnahmen nicht mehr möglich ist!
Die Meldung der Ausbringmengen für die emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - Maßnahme B26 (überbetriebliche Ausbringung); erfolgt weiterhin in Papierform (Meldeendtermin 15. Januar des Folgejahres).
Ökobetriebe mit Inhaberwechsel - Stand: 27.01.2022
Betriebsleiter, die ihren Betrieb nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet und die den Betrieb übernehmen, müssen bei ihrer Ökokontrollstelle einen neuen Vertrag abschließen. Dies sollte sehr zeitnah zum Datum des Inhaberwechsels erfolgen, damit die durchgehende Kontrolle für diesen Betrieb sichergestellt werden kann. Erfolgt dies nicht, kann es zu einem Förderausschluss für AUM, Maßnahmen B10 kommen und der Betrieb unterliegt ab diesem Zeitpunkt den Vorgaben des Greenings.