Schilfglasflügelzikade - Warndienstaufruf, Auflagen, ackerbauliche Maßnahmen, amtliches Monitoring

Amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

Bei der Schaderregerüberwachung wurde ein nachhaltiger Anfangsbefall mit Glasflügelzikaden in folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten festgestellt. Somit ergeht für diese ein amtlicher Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden:

Hotspotregionen:

  • Landkreis Eichstätt (seit 27.05.2026)
  • Kreisfreie Stadt Ingolstadt (seit 27.05.2026)
  • Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (seit 27.05.2026)
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (seit 29.05.2026)
  • Landkreis Donau-Ries (seit 03.06.2026)

Hotspotregion bedeutet, dass mit dem amtlichen Warndienstaufruf eine umgehende Bekämpfung der Glasflügelzikaden möglich ist.

Übergangsregionen:

  • Landkreis Augsburg (seit 27.05.2026)
  • Kreisfreie Stadt Augsburg (seit 27.05.2026)
  • Landkreis Dillingen (seit 03.06.2026)
  • Landkreis Aichach-Friedberg (seit 03.06.2026)

Grenzregionen:

  • Landkreis Dachau (neu ab 23.06.2026)

Übergangsregion bedeutet, dass mit dem amtlichen Warndienstaufruf eine Bekämpfung der Glasflügelzikaden nur dann erfolgen soll, wenn für Sie eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Ertragseinbußen in Zuckerrüben, Kartoffeln und dem Gemüse.
  • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu verringerten Zuckergehalten im Rübenanbau.
  • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Gefäßbündelverbräunungen im Kartoffelbau.
  • Im letzten Jahr kam es bei Ihnen durch das Auftreten der Zikade zu Qualitätsbeeinträchtigungen im Gemüsebau
Beachten Sie:

Gemäß Notfallzulassung darf nur in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten eine Bekämpfung der Glasflügelzikade durchgeführt werden, in denen ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt ist.
Ausnahme: Bei angemeldete Pflanzkartoffel-Vermehrungsvorhaben können wegen der Nulltoleranz bei Stolbur Behandlungen gegen Glasflügelzikade auch außerhalb der Hotspot- und Übergangsregionen durchgeführt werden, wenn für die nächstgelegene Übergangs- bzw. Hotspotregion ein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen (bis jetzt) kein amtlicher Warndienstaufruf erfolgt ist, wird die Aktivität der Glasflügelzikaden weiterhin intensiv beobachten und situativ entschieden, ob bzw. wann es dort einen amtlichen Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden gibt. Orientierung bietet dabei auch die bundesweit vorgenommene Einteilung der Landkreise und kreisfreien Städte in sog. Hotspot- und Übergangsregionen.

Wichtig:

Ein amtlicher Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe für etwaige Insektizidanwendungen dar. Es besteht keine Pflicht, die Bestände mit Insektiziden zu behandeln. Es bleibt allein die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden. Der amtliche Warndienstaufruf für einen Landkreis (kreisfreie Stadt) bedeutet nicht automatisch, dass auf jeder Rüben-, Kartoffel- und Gemüsefläche bereits Zikaden vorhanden sind. Da der Flugbeginn der Zikaden lokal unterschiedlich sein kann, sollte vor einer Behandlung auf jeden Fall der Bestand auf etwaige Glasflügelzikaden kontrolliert werden. So kann es z.B. in kühleren Lagen sinnvoll sein, erst einige Tage nach dem Warndienstaufruf zu behandeln. Unter www.isip.de können Sie sich einen Überblick über die Aktivität der Zikaden verschaffen.

Unter www.isip.de können Sie sich einen Überblick über die Aktivität der Zikaden verschaffen. Externer Link

Im konventionellen Ackerbau stehen durch die Notfallzulassungen mehrere Insektizide zur Verfügung.

Das BVL hat sowohl für systemische Insektizide als auch für Kontaktmittel Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden erteilt (s. Tabelle „Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren 2026“). Auch wenn zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden in Kartoffeln und Zuckerrüben oftmals die gleichen Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung erhalten haben, weisen diese zum Teil deutliche Unterschiede im Anwendungszeitraum, der max. zugelassenen Anwendungshäufigkeit, der Wartezeit, den Anwendungsbestimmungen und den max. zugelassenen Aufwandmengen auf:

  • Carnadine 200 0,2 l/ha in der Kartoffel 0,25 l/ha in der Zuckerrübe
  • Decis forte, Nuyard 50 ml/ha in der Kartoffel 75 ml/ha in der Zuckerrübe
  • Sivanto prime 0,5 l/ha in der Kartoffel 0,25 l/ha in der Zuckerrübe

Da die frühen Infektionen als besonders kritisch angesehen werden, sind an sich für die ersten beiden Behandlungen sowohl in der Kartoffel als auch in der Zuckerrübe Insektizidkombinationen aus systemischem Insektizid und Pyrethroid vorgesehen. Da das Temperaturoptimum für Pyrethroide im kühlen Bereich bei Temperaturen unter 18° C liegt, ist deren Anwendung aber bei Temperaturen über 25° C zu unterlassen. Bei Spritzfolgen und Tankmischungen müssen Sie als Anwender / Anwenderin – wie bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln – auch im Falle der Notfallzulassung das zwingend einhalten, was in den Notfallzulassungen festgelegt wurde.

Informationen zu den einsetzbaren Insektiziden, Behandlungsstrategien sowie Infos zu den Auflagen - LfL Externer Link

In der Zuckerrübe wird folgende Spritzfolge empfohlen:

  1. Behandlung (nach amtlichem Warndienstaufruf): 0,25 l/ha Sivanto prime + 0,2 l/ha Mavrik Vita oder anderes Pyrethroid
  2. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Danjiri + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
  3. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Mospilan SG

Sivanto prime ist an sich für die erste Behandlung vorgesehen, da Sivanto prime bereits ab dem 2-Blattstadium der Rübe eingesetzt werden kann (z.B. Danjiri oder Mospilan SG erst ab EC 19 der Rübe zuge-lassen) und eine Wartezeit von 90 Tagen besitzt. Aus Gründen des Resistenzmanagements wäre es aber besser als systemisches Insektizid zunächst Danjiri einzusetzen und die zweite Behandlung mit Sivanto prime durchzuführen. Diese veränderte Reihenfolge sollte aktuell machbar sein, da die Rüben oftmals bereits 9 Blätter ausgebildet haben, und durch den frühe Warndienstaufruf die Wartezeit einzuhalten sein dürfte. Nur bei Rodeterminen vor dem 10. September wäre das nicht gewährleistet.

Bei den Pyrethroiden spricht für den frühen Einsatz von Mavrik Vita sowohl der Zulassungszeitraum (EC 12 - 39) als auch die günstigen Auflagen beim Gewässerabstand. Bei Karate Zeon haben wir die Situation, dass wir beim Gewässerabstand gewisse Vorteile gegenüber den Präparaten mit dem Wirkstoff Deltamethrin haben, eine Anwendung aber erst ab dem 9-Blattstadium der Rübe möglich ist. Sollte dieses zum Behandlungszeitpunkt noch nicht erreicht sein, ist auf Deltamethrin auszuweichen.

Stehen die Rüben auf drainierten Flächen kann die oben empfohlene Spritzfolge weitgehend beibehalten werden. Im Fall des Karate Zeon ist aber darauf zu achten, dass dieses erst ab EC 39 (Bestandesschluß: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) die Drainauflage verliert und somit erst ab diesem Stadium dem systemischen Insektizid zugemischt werden kann. Als einziges Pyrethroid weist Mavrik Vita keinerlei Beschränkungen für drainierte Flächen auf, es darf aber nur ein einziges Mal zur Zikadenbekämpfung eingesetzt werden.

In der Kartoffel wird folgende Spritzfolge empfohlen, wenn die Bestände die zum Zeitpunkt des Warndienst-aufrufes bereits EC 40 (= Schwellen der ersten Stolonenenden) erreicht haben:

  1. Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC oder anderes Pyrethroid
  2. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,5 l/ha Sivanto prime + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
  3. Behandlung (ca. 10 – 12 Tage später): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG

Auf drainierten Flächen ist der Einsatz von Sumicidin Alpha EC nicht möglich, hier wäre anstelle dessen Cyperkill Max (B1) einzusetzen.

Durch den verzögerten Start in das Frühjahr wurden viele Kartoffeln erst Mitte April gelegt und sind daher noch nicht so weit entwickelt. Hier haben wir die Situation, dass systemische Insektizide zulassungsbeding erst ab dem Schwellen der ersten Stolonen (= EC 40) angewendet werden dürfen. Sind die Kartoffeln noch nicht so weit entwickelt, stehen in dieser frühen Phase ausschließlich Pyrethroide zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden zur Verfügung stehen. Kommen nur Pyrethroide zum Einsatz, dürfte auch wegen des starken Neuzuwachs eine Verkürzung des Spritzabstandes auf ca. 7 Tage sinnvoll sein. Hinzu kommen die aktuell schwierigen Anwendungsbedingungen für Pyrethroide mit Temperaturen an die 30° C und 15 Stunden Son-ne.

In Kartoffelbeständen, die beim Warndienstaufruf noch im Stadium „Blattentwicklung / Seitensprossbildung“ sind, aber bei der zweiten Behandlung das Stadium 40 erreicht haben, wird folgende Spritzfolge empfohlen:

  1. Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (erst ab EC 13 erlaubt; generell kein Einsatz auf drainierten Flächen möglich)
    Auf drainierten Flächen: 60 ml/ha Cyperkill Max (erst ab EC 20 = Seitensproßbildung erlaubt; B1)
  2. Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 40): 0,25 kg/ha Danjiri + 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
  3. Behandlung (nach 10-12 Tagen): 0,25 kg/ha Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (Drainauflage!) oder anderes Pyrethroid (z.B. Cyperkill Max ohne Drainauflage; B1)
  4. Bei anhaltendem Zikadenflug:
    Behandlung (nach 10-12 Tagen): 0,5 l/ha Sivanto prime

In Kartoffelbeständen, die beim Warndienstaufruf noch im Stadium „Blattentwicklung / Seitensprossbildung“ sind, und die auch bei der zweiten Behandlung noch nicht das Stadium 40 erreicht haben, wird folgende Spritzfolge empfohlen:

  1. Behandlung (nach amtlichen Warndienstaufruf): 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (erst ab EC 13 erlaubt; generell kein Einsatz auf drainierten Flächen möglich)
    Auf drainierten Flächen: 60 ml/ha Cyperkill Max (erst ab EC 20 = Seitensproßbildung erlaubt; B1)
  2. Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 20): 75 ml/ha Karate Zeon oder anderes Pyrethroid
  3. Behandlung (nach etwa einer Woche, ab EC 40): 0,25 kg/ha Danjiri/Mospilan SG + 0,3 l/ha Sumicidin Alpha EC (Drainauflage!) oder anderes Pyrethroid (z.B. Cyperkill Max ohne Drainauflage; B1)
  4. Behandlung (nach 10-12 Tagen): 0,5 l/ha Sivanto prime

Durch diese angepasste Vorgehensweise könnte bei ähnlicher Insektizidintensität ebenfalls ein Zeitraum von etwa vier bis fünf Wochen abgedeckt werden.

Notfallzulassungen auch für den ökologischen Anbau erteilt

Sowohl für die Zuckerrüben als auch die Kartoffeln hat das BVL jeweils eine Notfallzulassung erteilt. So ist in Kartoffeln ab BBCH 19 eine fünfmalige Anwendung von jeweils 6,0 l/ha Neudosan Neu im Abstand von min-destens 7 Tagen möglich. In der Zuckerrübe kann Raptol HP ab dem 9-Blattstadium der Zuckerrübe zweimal im Abstand von mindestens 7 Tagen mit jeweils 0,6 l/ha eingesetzt werden.

Anwendungsbestimmungen sind uneingeschränkt einzuhalten!

Neben den Drainauflagen schränken die Anwendungsbestimmungen NW uncodiert und die NW 701 bzw. 706 die Möglichkeit des Insektizideinsatzes deutlich ein. So schreibt die NW uncodiert vor, dass zwischen einer behandelten Fläche mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässer – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – ein mindestens 20 m breiter, mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein muss. Fehlt dieser 20 m breit bewachsene Streifen, darf die gesamte abflussgefährdete Fläche nicht mit diesen Insektiziden behandelt werden. Die Kriterien eines bewachsenen Randstreifens von 20 m Breite erfüllen z.B. Grünland, Ackergras oder Getreide (ab EC 30), nicht aber Hackfrüchte wie z.B. Kartoffeln, Mais oder Zuckerrüben. Ein Weg unter-bricht diese Verpflichtung nicht.

Bei der NW706 ist bei Flächen mit einer Hangneigung von über 2% zu angrenzenden Oberflächengewässern (= 2 m Höhenunterschied auf 100 m gemessen ab Böschungsoberkante des Gewässers) ebenfalls ein mind. 20 m breiter Randstreifen erforderlich. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Dieser 20 m breite Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung auf einer Fläche im Mulch- oder Direktsaatverfahren (mind. 30% Bodendeckung zum Zeitpunkt der Behandlung erforderlich) erfolgt. Die NW701 ist ähnlich gestrickt wie die NW706. Einziger Unterschied: Der oben beschriebene Randstreifen muss nicht 20 m breit sein, sondern „nur“ 10 m.

Beachten Sie: Von diesen Auflagen sind fast alle Pyrethroide betroffen, außer Mavrik Vita in der Rübe (nur eine einmalige Anwendung zur Zikadenbekämpfung möglich) und Cyperkill Max (B1) in der Kartoffel. Cyperkill Max (B1) darf in dieser Kultur zwar zweimal zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden eingesetzt werden, der zeitliche Abstand zwischen diesen beiden Behandlungen muss aber mindestens 14 Tage betragen.

Neben dem Gewässerschutz spielt auch der Bienenschutz eine zentrale Rolle!

Beachten Sie: Insektizidmischungen sind immer bienengefährlich (= B1). Eine Anwendung solcher Mischungen ist daher auf Flächen, die von Bienen beflogen werden, nicht erlaubt. Stehen auf einer Fläche blühende Unkräuter bzw. Schosserrüben oder kommt es auf einer Fläche wegen starkem Blattlausauftreten zur Bildung von Honigtau ist der Einsatz von B1-Mitteln bzw. B1-Mischungen nicht möglich! Beachten Sie auch, dass bienengefährliche Mittel bzw. Mischungen innerhalb eines Umkreises von 60 m um den Bienenstand während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die behandelte Kultur von Bienen beflogen wird oder nicht.

Sollten keine Insektizidmischungen zur Anwendung kommen, sondern die Insektizide solo eingesetzt werden, ist auch hier auf die Bieneneinstufung zu achten. So haben zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden vom BVL zwei Insektizide eine Notfallzulassung erhalten, die als bienengefährlich (B1) eingestuft sind. Im Kartoffelbau sind dies Cyperkill Max und in der Zuckerrübe Polux. Als B2 eingestuft ist die Soloanwendung der Insektizide Carnadine 200, Leptostar, Decis forte, Nuyard, Sumicidin Alpha EC und Raptol HP. B2 bedeutet bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23.00 Uhr. Bei einer Einstufung als B2 ist eine Anwendung auf Flächen, die von Bienen beflogen werden bzw. die blühende Pflanzen enthalten, nur nach dem Ende des täglichen Bienenflug bis 23.00Uhr möglich.

Um Bienenschäden auszuschließen, sind somit vor jeder Behandlung die Bestände auch auf den Zuflug von Bienen sowie auf blühende Unkräuter zu kontrollieren. Läuft z.B. in Kartoffeln an angefahrenen Dammflanken Windenknöterich auf, dürfen auf dieser Fläche keine B1 Mittel bzw. Insektizidmischungen mehr eingesetzt werden, sobald der Windenknöterich blüht!

Beachten Sie: Der amtliche Pflanzenschutzdienst wird die Anwendung und Einhaltung der Anwendungsbestimmungen kontrollieren.

amtliches Monitoring - Zikadenfänge

Seit dem 11.05.2026 werden die Zikadenfänge auf den Klebetafeln wöchentlich ausgewertet. In ISIP werden die Monitoringdaten für Kartoffel- und Zuckerrübenflächen in zwei Karten getrennt dargestellt:

Fänge der Schilfglasflügelzikade im Dienstgebiet 2026
LKRKulturStandorte18.05.26.05.01.06.08.06.15.06.
AKAGraben00010
AKANordendorf005274
AKAThierhaupten01112
AKAZusmarshausen00012
AZREllgau 103351
AZREllgau 2072142
AZRInningen 02540
AZRUntermeitingen00keine Datenkeine Daten0
AICKAMainbach00030
AICKAOttoried00022
AICKAPaar03115
AICKASulzbach00314
AICZRKlingen 1/200052/4
AICZRKühnhausen02598
AICZRSirchenried00762
DAHKAAltomünster00200
DAHKAFelgeding0keine Daten110
DAHKAHilgertshausen00116
DAHKALukka00170
DAHKAPetershausen00100
DAHZRGroßberghofen003120
DAHZROberroth0016116
DLGKAHirschbach01002
DLGKAHolzheim00004
DLGKASchwenningen001915
DLGGundelfingen 102010
DLGPAGundelfingen 202771
DLGRBGundelfingen 3010351520
DLGSEGundelfingen 4001486
DLGWKGundelfingen 501310
DLGZRBissingen00000
DLGZRBlindheim01683
DLGZRVeitriedhausen10211
DONKAOberpeiching01397
DONKASchwörsheim00000
DONRBDürrenzimmern00030
DONRBWengenhausen00501
DONSPMünster03133128
DONZRDonauwörth 10039keine Daten
DONZRDonauwörth 200216keine Daten
DONZRGenderkingen0111123
DONZRGenderkingen UBS 100111keine Daten
DONZRGenderkingen UBS 2011422keine Daten
DONZRMertingen 100412keine Daten
DONZRMertingen 20017keine Daten
DONZRNähermemmingen 101101
DONZRNähermemmingen 202000
DONZRReimlingen00100
DONZRRettingen 100331
DONZRRettingen 200360
EIKAGroßmehring 100153112
EIKAGroßmehring 201164821
EIKAWackerstein000231
EIZRBuxheim01331316
EIZRUnterdolling12341197
FFBKAMittelstetten00020
FFBKAMoorenweis00000
FFBZREgenhofen00010
FFBZRLindach00000
GZKAHalbertshofen00004
GZZRAnhofen00000
GZZRIchenhausen00001
GZZRRettenbach00056
INKAEtting 1008295
INKAEtting 2000285
INKAZuchering01410
INZRDünzlau027721314
LLKAGeretshausen00000
LLKALandsberg11000
LLKAPrittriching00000
LLZRScheuring001076
MNKASiebnachkeine Datenkeine Daten000
NDKAFeldkirchen010127
NDKAKarlskron00105
NDKAKlingsmoos00001
NDKALampertshofen000013
NDKARennertshofen 1004815
NDKARennertshofen 2008222
NDKAWeichering023165
NDSPAdelshausen00100
NDSPRied (ND)04740
NDZRBonsal0238keine Daten1
NDZRBurgheim 004540
NUZRHittistetten 101000
NUZRHittistetten 20220keine Daten
NUZRUnterelchingen01533
OALKAOberostendorf00000
PAFKAEngelbrechtsmünster00010
PAFKAGerolsbach00020
PAFKAIlmmünster01012
PAFKAIrsching 1028165
PAFKAIrsching 20311155
PAFKAJetzendorf00510
PAFKAManching 10121245
PAFKAManching 2081558
PAFKAObermettenbach00010
PAFKAPichl 1010974
PAFKAPichl 20191446
PAFKARockolding 102442
PAFKARockolding 2019610
PAFKAVohburg001211
PAFKAWestenhausen02352
PAFKAWestenhausen 10811234
PAFKAWestenhausen 20172112
PAFZRIrsching03852keine Daten15
PAFZRMünchsmünster111505529
Legende

KA - Kartoffeln
ZR - Zuckerrübe
SP - Spargel
RB - Rote Beete
MÖ - Möhre
SE - Sellerie
PA - Pastinake
WK - Weißkohl

zu beachten:

Die Fänge der Schilfglasflügelzikade können auch innerhalb weniger Kilometer stark schwanken.

Ackerbauliche Maßnahmen zur Zikadenbekämpfung

Die bisher wichtigste wirkende Maßnahme, die Schilf-Glasflügelzikade einzudämmen, ist eine ge-zielte Fruchtfolge. Der Anbau einer Sommerung – idealerweise Mais – anstelle von Winterweizen nach Zuckerrüben oder Kartoffeln reduziert die Vermehrung der Zikade deutlich.

Ein längerer Abstand zwischen Ernte und Folgefrucht, optimal 5–6 Monate, entzieht den Nymphen die Nahrungsgrundlage und schwächt sie erheblich. So lässt sich der Befallsdruck wirksam senken. Eine gemeinschaftliche Anpassung der Fruchtfolge in einer Region hat die größten Effekte. Dies zeigen sowohl die Ergebnisse aus den Modellregionen von Südzucker bei Ingolstadt also auch im Befallsgebiet Chablais in der Schweiz, in denen konsequent auf den Anbau von Winterungen nach Zuckerrüben verzichtet wurde und so eine deutliche Reduktion der Nymphen und als Folge signifikanten Ertragssteigerungen bei Zuckerrüben erreicht werden konnten.

Auch wenn die Fruchtfolgeanpassung in der Praxis Herausforderungen mit sich bringt, sollten Sie mit Hinblick auf den zukünftigen Kartoffelanbau unbedingt auf Winterungen nach Zuckerrüben und Kartoffeln verzichten!

Auch bei der Auswahl an Zwischenfrüchten zeigen sich Unterschiede in der Attraktivität für die Nymphen. In Gewächshausversuchen von IfZ und ltz waren in der Begrünung mit Ölrettlich der geringste Anteil an überlebenden Nymphen. Senf schnitt etwas schlechter ab und die Begrünung mit Ramtillkraut zeigte die schlechtesten Ergebnisse. Hier war die Überlebensrate im Versuch sogar noch größer als bei Folgefrucht Weizen.