Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 19. September 2025)

Silomais Reifemonitoring 2025

Die Abreife der Maisbestände schreitet nach wie vor in im Vergleich zu den Vorjahren langsamen Schritten voran. Vereinzelt wurden je nach Standort Zuwächse von bis zu 4 % Trockensubstanz auf Wochensicht gemessen. Die derzeitigen Temperaturen bewirken im Schnitt einen TS-Zuwachs von durchschnittlich 0,5 % TS je Tag. An warmen Tagen, wie beispielsweise Montag kann der TS-Zuwachs auch bei ca. 0,8 % TS liegen. Diese Werte liegen im erwartbaren Bereich.

Ein sprunghafter Anstieg der Trockensubstanz ist lediglich, auf leichten Böden bzw. in von Trockenheit geschädigten Beständen zu verzeichnen. Hier entwickelt sich nun die Symptomatik, dass die Pflanzen optisch schlagartig absterben. Oftmals sind nun die wechselnden Bodenverhältnisse in den Schlägen wieder sichtbar.

In den kühleren Regionen des Dienstgebiets ist die Siloreife bei den frühen und mittelfrühen Sorten knapp bzw. noch nicht erreicht. Demgegenüber liegen bei Frühsaaten und in wärmeren Regionen die TS-Gehalte bei ca. 30 bis 35 % TS. Mittelspäte Sorten kommen nun langsam in die optimale Siloreife.

Die aktuellen Wettervorhersagen deuten nun auf stabiles und trockeneres Wetter mit durchschnittlichen Herbsttemperaturen hin. Für die nun beginnende Silomaisernte könnte es nicht besser sein. Auf der einen Sei-te trockenen nach den Niederschlägen der vergangenen Woche die Böden ab und auf der anderen Seite reifen die Bestände langsam ab, sodass kein extremer Erntedruck entsteht.

Beachten Sie dennoch, dass Bestände auf leichten bzw. kiesigen Böden, bei warmer Witterung schneller höhere TS-Gehalte aufweisen können als auf schweren Böden.

Anmerkung: Die Versuchsanlage am Standort Günzburg wurde in Folge eines Hagelunwetters abgebrochen!

Folgende TS-Gehalte wurden in unserem Dienstgebiet und angrenzenden Orten festgestellt:
SorteReifezahlDatum Probenahme   TS-Gehalt in % an den Standorten  
Straß
Lkr. ND
Achselschwang
Lkr. LL
Landsberg am Lech
Lkr. LL
Neuhof (Öko)
Lkr. DON
Puch
Lkr. FFB
Frankendorf
Lkr. ED
Aussaat (Datum)12.05.2423.04.2517.05.2523.04.2522.04.2516.04.25
Wesley S 21029.08.29,326,022,723,127,229,0
05.09.26,626,525,024,228,032,6
12.09.30,630,227,728,129,938,9
DKC 3117S 23029.08.31,827,322,324,927,030,8
05.09.30,427,925,325,929,234,6
12.09.30,431,226,729,031,538,5
P 83224S 24029.08.29,128,921,725,527,230,1
05.09.27,028,525,026,328,531,4
12.09.27,030,326,328,929,836,1
FarmpowerS 26029.08.27,324,619,724,324,727,3
05.09.27,927,422,325,727,930,3
12.09.28,127,723,729,330,133,2
SenatorS 28005.09.25,425,422,024,028,7
12.09.25,528,823,028,631,6

Winterraps - Schneckenbekämpfung

Aufgrund der anhaltenden Bodenfeuchte, der stärkeren Taubildung und der regnerischen Witterung ist mit erhöhtem Befallsdruck durch Schnecken zu rechnen. Auf einigen Flächen konnte bereits Auftreten von Schnecken beobachtet werden. Durch Schneckenfraß können in auflaufenden Rapsbeständen erhebliche Schäden verursacht werden. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig Bestände regelmäßig auf Schneckenbefall zu kontrollieren. Möglichkeiten dafür sind Auslegen von Folien, Säcken oder ähnliches. Die Schnecken wandern aus den Randbereichen zu, weshalb auf diese Bereiche besonders geachtet werden muss. In der Regel empfiehlt sich hier eine Randbehandlung. Wird nach einer Nacht bei fünf Kontrollstellen durchschnittlich unter jeder Falle eine Schnecke gefunden, sollte eine flächige Behandlung erfolgen. Zur Bekämpfung stehen aktuell Mittel mit den Wirkstoffen Metaldehyd und Eisen-III-Phosphat zur Verfügung.

Bedingt durch die anhaltend feuchten Bedingungen können Schnecken auch nach bereits erfolgter Bekämpfung zur Saat erneut auftreten da Schneckenkorn bei anhaltender Feuchte die Wirksamkeit verlieren kann. Eine Bekämpfung kann z.B. auf Metaldehydbasis mit den Präparaten Arinex 30 (max. 2 Anwendungen), Metarex Inov (max. 5 Anwendungen, max. AWM 17,5 kg/ha) oder Mollustop (max. 3 Anwendungen) oder auf Eisen-III-Phosphatbasis als reines Fraßgift mit Ironmax Pro (max. 4 Anwendungen) erfolgen.

Metaldehyd wirkt als Kontakt- und Fraßgift. Nach der Aufnahme werden die Schleimzellen zerstört. Eine gute Wirkung wird bei nicht zu nassem Wetter zwischen 10 bis 18 °C erreicht.

Eisen-III-Phosphat wirkt hingegen ausschließlich als Fraßgift. Nach der Aufnahme stellen die Schnecken den Fraß schnell ein, verkriechen sich im Boden und sterben nach ein bis drei Tagen ab. Die Wirkung von Eisen-III-Phosphat lässt bei hohen Temperaturen nach.

Solange sich der Raps im besonders gefährdeten Stadium befindet, sollten die Kontrollen auch nach einer Bekämpfungsmaßnahe weitergeführt werden, um zu sehen, ob die Wirksamkeit des Schneckenkorns noch gegeben ist.

Mittel g/kg WirkstoffAufwandmenge kg/hamax. Anwendungshäufigkeit
Arinex 30 30 Metaldehyd62 x
Metarex Inov 40 Metaldehyd 55 x
max. Aufwandmenge 17, 5 kg
Mollustop,
Delicia Schnecken Linsen,
InnoProtect Schneckenkorn
30 Metaldehyd33 x
Ironmax Pro30 Eisen-III-Phosphat
(Dihydrat)
74 x

Winterraps - Rapserdfloh

Zudem ist an das rechtzeitige Aufstellen von Gelbschalen zur Kontrolle des Auftretens von Rapserdfloh zu denken. Die ca. zu einem Drittel mit Wasser (+ einige Tropfen Spülmittel) gefüllten Fallen sind so tief einzugraben, dass sich der Rand der Schale 1 - 2 cm über der Geländeoberkante befindet. Das ist wichtig, weil der Erdfloh nicht in die Schale fliegt, sondern den Weg in die Schale „zu Fuß“ zurücklegt. Ein Überlaufen der Schale bei höheren Niederschlagsmengen kann durch das Bohren eines Loches im oberen Schalenbereich verhindert werden.
Die Fallen sollten mindestens einmal wöchentlich kontrolliert und gereinigt werden, um die Fangfähigkeit zu erhalten.

Die Schadschwelle ist erreicht, wenn innerhalb von 3 Wochen 100 Erdflöhe/Gelbschale (guter, gleichmäßiger Bestand) bzw. 50 Erdflöhe (schwacher, lückiger Bestand) gefunden werden, bzw. Lochfraß über 10 % Blattverlust.

Der Rapserdfloh tritt nach ersten Gelbschalenfängen in diesem Jahr etwas stärker auf, es wurden regional sehr unterschiedlich im Durchschnitt Fangzahlen von 10 bis 90 Exemplaren pro Gelbschale innerhalb einer Woche festgestellt. Gerade im Keimblattstadium bis zum ersten Laubblatt sind die Bestände empfindlich, danach wird das Risiko einer direkten Fraßschädigung deutlich geringer, allerdings gilt es den Hauptschaden über die Eiablage weiterhin zu unterbinden. Wenn nötig erfolgt die Bekämpfung über Pyrethriode wie z.B. Kaiso Sorbie oder Karate Zeon. Bedenken Sie, dass jede unnötige Behandlung unter der Schadschwelle das Resistenzrisiko dieser ohnehin sehr gefährdeten Wirkstoffklasse verschärft. Aus resistenztechnischer Sicht wäre bei Notwendigkeit einer zweimali-gen Behandlung im Herbst ein Wirkstoffwechsel zu Minecto Gold oder Exirel (Wirkstoff: Cyantrani-liprole) ab BBCH 14 (Notfallgenehmigung nach Art. 53) möglich und sinnvoll.

Warndienst Rapsschädlinge - aktuelle Fangzahlen Externer Link

Herbizideinsatz im Raps

In den allermeisten Fällen dürften die Vorauflaufbehandlungen mit den Standardherbiziden wie Butisan Gold, Butisan Kombi, Fuego Top bzw. Clomazoneprodukte aufgrund der günstigen Bodenfeuchte ausreichend in der Wirkung sein. Bei noch nicht erfolgter Behandlung oder unzureichenden Wirkungen bzw. reinen Nachauflaufbehandlungen kann ab BBCH 12 (Keimblätter und zwei entwickelte Laubblätter) mit Belkar Power Pack bzw. bevorzugt einer Spritzfolge aus 0,25 l/ha LaDiva und 0,25 l/ha Belkar behandelt werden. Bei Splittinganwendungen sollte der Abstand zwischen beiden Behandlungen mindestens 14 Tage betragen. Beachten Sie, dass beim Einsatz von Belkar Tankmischungen mit metconazolhaltigen Fungiziden (z.B. Carax, Caramba u.a.) im Herbst nicht zulässig sind.

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen der in der Tabelle aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 nicht erneuert wurde. Da die Widerrufe von den zulassungsinhabenden Firmen beantragt wurden, ergeben sich für die Pflanzenschutzmittel unterschiedliche Widerrufsdaten sowie Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
ZulassungsnummerHandelsbezeichnungWiderruf zumAbverkaufsfristAufbrauchfrist
005878-00Herold SC10.12.202510.06.202610.12.2026
005908-00Cadou SC05.06.202505.12.202505.12.2026
005908-60BAKATA05.06.202505.12.202505.12.2026
007149-00Aspect07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-00CARPATUS SC07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-60NACETO07.06.202507.12.202507.12.2026
008362-61Broadcast07.06.202507.12.202507.12.2026
008392-00Quirinus09.06.202509.12.202509.12.2026
008395-00Pontos09.06.202509.12.202509.12.2026
008400-00FENCE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-60DIPLOMAT10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-61PALISADE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-62FRANZI10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-63STEEPLE10.12.202510.06.202610.12.2026
008400-64GENOLANE Defense 1210.12.202510.06.202610.12.2026
008548-00Mertil10.12.202510.06.202610.12.2026
008548-60Reliance10.12.202510.06.202610.12.2026
008654-00SUNFIRE08.06.202508.12.202508.12.2026
008942-00Bandur Forte08.06.202508.12.202508.12.2026
00A060-00ACL+DFF+FFA SC 57010.12.202510.06.202610.12.2026
00A139-00Vulcanus07.06.202507.12.202507.12.2026
00A139-60Rodrigo07.06.202507.12.202507.12.2026
00A448-00Chrome10.12.202510.06.202610.12.2026
00A963-00Vulcanus Top30.11.202530.05.202610.12.2026
024834-00Malibu09.06.202509.12.202509.12.2026

Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 und dem Pflanzenschutzgesetz. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach dem 10. Dezember 2026 sind eventuelle Reste der Pflanzenschutz-mittel entsorgungspflichtig.

Die Zulassungen aller weiteren Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel werden zeitnah – spätestens jedoch zum 10. Dezember 2025 – widerrufen. Über die genauen Widerrufsdaten sowie etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL in einer separaten Fachmeldung.

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

Lesen Sie hierzu auch

Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr