Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 24. Oktober 2025)
Herbizideinsatz im Herbst in Winterweizen, Wintertriticale, Winterroggen und Dinkel
Bei Winterweizen auf Flächen mit einem hohen Ungrasdruck können Herbstbehandlungen ein Teil einer erfolgreichen Bekämpfungsstrategie sein und die hoch resistenzgefährdeten blattaktiven Präparate im Frühjahr entlasten. Der Wirkstoff Flufenacet wurde auf EU-Ebene nicht mehr verlängert, dennoch können flufenacethaltige Präparate in diesem und voraussichtlich auch nächsten Herbst (Aufbrauchsfrist zwischen 05.12.2026 und 10.12.2026 je nach Präparat) sofern im Handel verfügbar eingesetzt werden. Flufenacet ist als Basiswirkstoff vor allem bei der Ackerfuchsschwanzbekämpfung ein wichtiger Baustein und wird auch für diese Saison empfohlen. Für den frühen Einsatz im Herbst kommen in erster Linie flufenacet-, prosulfocarb und pendimethalinhaltige Mittel im Sinne der Resistenzvermeidung gegen Ackerfuchsschwanz in Frage. Bei Besatz mit Windhalm auf nicht wassersensiblen Standorten sind zusätzlich auch chlortoluronhaltige Mittel möglich, beachten Sie die die CTU-Verträglichkeit der Sorte. Nach unseren Erfahrungen können oftmals im Herbst nur Teilwirkungen erzielt werden, die aber vor allem bei starkem Ungrasdruck die Frühjahrsbehandlung deutlich vereinfachen können. Bei der Anwendung von blattaktiven Mitteln (z.B. Traxos) muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Ungräser aufgelaufen sind und 1-2 Blätter gebildet haben. Der Einsatz von Axial 50 ist, wenn Wintergerste in der Fruchtfolge steht, auch auf diese zu beschränken.
Der Herbizideinsatz im Herbst in Dinkel ist ebenfalls möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass der Einsatz von Boxer bzw. Filon nur im Vorauflauf zugelassen ist. Betriebe ohne Wintergerste in der Fruchtfolge, können gegen Ackerfuchsschwanz beispielsweise auch Axial 50 in Dinkel einsetzen.
Folgende Herbizidempfehlungen sind für Weizen, Roggen u. Triticale für den Herbst 2025 möglich:
Windhalmstandorte (im frühen Nachauflauf)
- flufenacethaltiges Breitbandmittel*
- 3,0 Jura Max oder Boxer Evo
- 0,35 Mateno Duo + 0,5 Beflex
- 3,0 Boxer + 0,06 Alliance (Boxer nicht in Triticale)**
- 2,5 Boxer + 0,3 Beflex (Boxer nicht in Triticale)**
- 1,5 Carmina 640 + 0,06 Alliance
- 1,5 Carmina 640 + 0,3 Beflex
- 2,0 Trinity
Ackerfuchsschwanzstandorte (im frühen Nachauflauf)
- flufenacethaltiges Breitbandmittel*
- 2,5 Stomp Aqua + 2,5 Boxer
- 2,5 Stomp Aqua + 3,0 Lentipur
- 2,0 Boxer + 0,5 Herold SC
- 2,0 Trinitiy + 2,5 Boxer
- 3,0 Jura Max + 0,5 Beflex
Bei Bedarf Folgebehandlung im Frühjahr (extremer Ackerfuchsschwanzbesatz)
- 0,2 - 0,33 Atlantis Flex + FHS
* soweit verfügbar und anwendbar
** alternativ können andere Prosulfocarb-Produkte (Fantasia Gold, Roxy EC einesetzt werden)
Verzwergungsviren in Wintergersten- und Winterweizen
Vor allem früh gesäte und jetzt bereits im 1-2 Blattstadium befindliche Wintergersten sind gefährdet. Bei Wintergersten und Winterweizen, die erst jetzt auflaufen ist die Gefahr deutlich geringer bis vernachlässigbar (je nach Witterung und Blattlausflug). Verzwergungsviren werden durch Läuse (Gerstengelbverzwergungsvirus - BYDV) bzw. durch eine Zwergzikadenart (Weizenverzwergungvirus - WDV) übertragen. Unabhängig von ihrem Namen können die Viren auf Gerste und Weizen, aber auch auf andere Getreidearten übertragen werden.
Die durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass dieses Jahr ein durchschnittlicher bis etwas höherer Befall je nach Region vorzufinden ist. Auf den untersuchten Standorten wurde an 30 % der Pflanzen Befall mit BYDV, WDV oder Mischinfektionen nachgewiesen. Die Untersuchungsergebnisse geben allerdings nur die Infektionswahrscheinlichkeit für die Überträger wieder, entscheidend ist das Auftreten von Läusen bzw. Zikaden in den Wintergerstenbeständen. Eine Kontrolle in der auflaufenden Gerste ist daher schlagspezifisch unerlässlich. Aufgrund der vergangenen oft nassen Witterung und der Erfahrungen der letzten Jahre wurden bisher im Vergleich viele Gersten etwas später ausgesät. Da für ein Läuseauftreten warme und trockene Herbstwitterung entscheidend ist, werden erst nachfolgend auflaufende Bestände aller Wahrscheinlichkeit nach weniger betroffen sein. Bestände die sich jetzt im 1-2 Blattstadium befinden, sollten aber kontrolliert werden. Eine chemische Bekämpfung ist sinnvoll, wenn etwa 10-15 % der Pflanzen Läuse aufweisen. Vermeiden Sie aber aus Resistenzgründen auf jeden Fall unnötige Behandlungen ohne Kontrolle bzw. unterhalb der Schadschwelle. Anzuwenden sind Pyrethroide wie zum Beispiel Karate Zeon, Sumicidin Alpha EC, Kaiso Sorbie sowie weitere zugelassene Präparate. In Wintergerste ist zudem auch Teppeki (Flonicamid) gegen Blattläuse als Virusüberträger anwendbar.
Schilfglasflügelzikade – Bekämpfung der Nymphen steht jetzt im Vordergrund
Beachten Sie aber dennoch auch den vorbeugenden Erosionsschutz und Schutz vor Nitrateinträgen auf kritischen Flächen. In roten, nitratbelasteten Gebieten ist nach Düngeverordnung bei Ernte vor dem 01.10. und N-Düngung im Folgejahr der Anbau einer Zwischenfrucht notwendig. Nach bisherigen Erkenntnissen scheint hier v.a. Ölrettich die Überlebenschancen der Nymphen am besten zu reduzieren. Eine vor der Saat durchgeführte intensive Bodenbearbeitung hilft auch hier den Nymphenbesatz deutlich zu reduzieren. Verzichten Sie vor allem auf Winterweizen als Nachfrucht. Alle bisher durchgeführten Versuche haben gezeigt, dass vor allem Winterweizen nach Rüben und Kartoffeln die Ausflugszahlen der Zikaden im Folgejahr deutlich erhöht. Als gute Nachbaumöglichkeiten werden alle späten Sommerungen betrachtet, insbesondere Mais, Soja oder möglichst spät angebautes Sommergetreide.
Wachstumsregler- und Fungizideinsatz in Winterraps
erreicht haben. Ein Übergang ins Längenwachstum sollte nicht erkennbar sein. In gut entwickelten Beständen kann daher ein Einsatz von wachstumsregulierenden Fungiziden empfohlen werden. Bei vielen
Winterrapsbestände wurde diese Maßnahme bereits durchgeführt. In Beständen mit einem späteren Saatzeitpunkt kann eine wachstumsregulierende Fungizidmaßnahme noch ausstehen. Der optimale
Einsatzzeitpunkt hierfür ist das 5 – 6 Blattstadium. Um entsprechende Wirkungen zu erzielen, sollten die Tagestemperaturen über 10 °C liegen und die Aufwandmengen an die Entwicklung des Bestandes angepasst werden. Für eine Verhinderung des Überwachsens gelten eher die höheren Aufwandmengen.
| Fungizid | g/l Wirkstoff | l/ha | Gewässerabstand | Zulassung |
| Architect | 100 Pyraclostrobin +25 Prohexadion-Calcium + 150 Mepiquat-Chlorid | 1,2 - 1,6 | - (15/10/5) m | Winterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule |
| Carax | 210 Mepiquatchlorid + 30 Metconazol | 0,5 - 0,6 | 5 (*/*/*) m | |
| Efilor | 60 Metconazol + 133 Boscalid | 0,7 - 1,0 | 5 (5/*/*) m | Winterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule |
| Orius | 200 Tebuconazol | 0,9 - 1,5 | 10 (5/5/*) m + NW701 | Winterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule |
| Tilmor | 80 Prothioconazol + 160 Tebuconazol | 1,0 - 1,2 | 10 (5/5/*) m + NW701 | Winterfestigkeit, Standfestigkeit, Wurzelhals- und Stängelfäule |
| Toprex | 250 Difenoconazol + 125 Paclobutrazol | 0,35 - 0,5 | 5 (5/*/*) m | Standfestigkeit; Wurzelhals- und Stängelfäule |
| Folicur** | 250 Tebuconazol | 0,7 - 1,0 | 10 (5/5/*) m + NW701 | Winterfestigkeit, Standfestigkeit |
| Caramba | 60 Metconazol | 1,0 - 1,5 | 5 (5/5/*) m | Wurzelhals- und Stängelfäule |
| Folicur** | 250 Tebuconazol | 1,5 | 15 (10/5/5) m + NW701 | Wurzelhals- und Stängelfäule |
* gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern
** Bei Saumbiotopen gilt für Folicur NT101 = 20 m mit 50% Abdriftminderung
Herbizideinsatz im Raps
Winterraps - Rapserdfloh / schwarzer Kohltriebrüssler
Die Fallen sollten mindestens einmal wöchentlich kontrolliert und gereinigt werden, um die Fangfähigkeit zu erhalten.
Die Schadschwelle ist erreicht, wenn innerhalb von 3 Wochen 100 Erdflöhe/Gelbschale (guter, gleichmäßiger Bestand) bzw. 50 Erdflöhe (schwacher, lückiger Bestand) gefunden werden, bzw. Lochfraß über 10 % Blattverlust.
Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet
| Zulassungsnummer | Handelsbezeichnung | Widerruf zum | Abverkaufsfrist | Aufbrauchfrist |
|---|---|---|---|---|
| 005878-00 | Herold SC | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 005908-00 | Cadou SC | 05.06.2025 | 05.12.2025 | 05.12.2026 |
| 005908-60 | BAKATA | 05.06.2025 | 05.12.2025 | 05.12.2026 |
| 007149-00 | Aspect | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
| 008362-00 | CARPATUS SC | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
| 008362-60 | NACETO | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
| 008362-61 | Broadcast | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
| 008392-00 | Quirinus | 09.06.2025 | 09.12.2025 | 09.12.2026 |
| 008395-00 | Pontos | 09.06.2025 | 09.12.2025 | 09.12.2026 |
| 008400-00 | FENCE | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008400-60 | DIPLOMAT | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008400-61 | PALISADE | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008400-62 | FRANZI | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008400-63 | STEEPLE | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008400-64 | GENOLANE Defense 12 | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008548-00 | Mertil | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008548-60 | Reliance | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 008654-00 | SUNFIRE | 08.06.2025 | 08.12.2025 | 08.12.2026 |
| 008942-00 | Bandur Forte | 08.06.2025 | 08.12.2025 | 08.12.2026 |
| 00A060-00 | ACL+DFF+FFA SC 570 | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 00A139-00 | Vulcanus | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
| 00A139-60 | Rodrigo | 07.06.2025 | 07.12.2025 | 07.12.2026 |
| 00A448-00 | Chrome | 10.12.2025 | 10.06.2026 | 10.12.2026 |
| 00A963-00 | Vulcanus Top | 30.11.2025 | 30.05.2026 | 10.12.2026 |
| 024834-00 | Malibu | 09.06.2025 | 09.12.2025 | 09.12.2026 |
Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 und dem Pflanzenschutzgesetz. Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach dem 10. Dezember 2026 sind eventuelle Reste der Pflanzenschutz-mittel entsorgungspflichtig.
Die Zulassungen aller weiteren Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel werden zeitnah – spätestens jedoch zum 10. Dezember 2025 – widerrufen. Über die genauen Widerrufsdaten sowie etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen informiert das BVL in einer separaten Fachmeldung.
WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!
Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern
Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand
Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft
Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung
Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.
- 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
- 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
- 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
- usw.
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
- 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
- 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
- 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
- usw.
Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen
Aufzuzeichnen ist:
- der Tag der Anwendung
- die behandelte Kultur
- die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
- das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
- die Aufwandmenge je ha und
- der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:
Lesen Sie hierzu auch
Verbundberatung
Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr

