Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 30. April 2025)

Aktuelle Krankheitssituation in Wintergerste, Winterweizen und Dinkel

Die Wintergersten haben in dieser Woche mit wenigen Ausnahmen das Fahnenblatt geschoben. Weiterhin sind die Wintergerstenproben an allen Standorten außerordentlich gesund, es wurden nur wenige sehr unterschwellige Infektionen bei Netzflecken und Mehltau bonitiert. Gegen Mehltau entwickeln jedoch Gersten weitgehend sortenunabhängig in späten Wachstumsphasen eine gewisse Altersresistenz, weshalb er für die Abschlussbehandlung meist nicht im Fokus steht.

Ab den vollständig ausgebildeten Fahnenblättern sollte jetzt das Augenmerk auf die ertragsrelevante Ramularia Sprenkelkrankheit gerichtet werden. Meist erst nach dem Ährenschieben und gefördert durch einen Wechsel von Regen- und Hochstrahlungsphasen, sieht man auf unbehandelten Pflanzen feine braune Sprenkelungen auf den oberen sonnenzugewandten Blattabschnitten, die nachfolgend innerhalb weniger Tage in großflächigere Nekrosen übergehen.

Mit einem gezielten Fungizideinsatz lässt sich dieser späte Erreger ausreichend sicher kontrollieren. Langjährige Versuchsergebnisse zeigen, dass eine Abschlussmaßnahme auch ohne das Vorhandensein weiterer Erreger sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der geeignete Behandlungszeitraum reicht in der Gerste von BBCH 41 bis Beginn/Mitte Ährenschieben (BBCH 51/55). Damit wird an den meisten Standorten ab der kommenden Woche eine Behandlung empfohlen. Zur Wirkungsverstärkung und zum Resistenzschutz gegen Ramularia sollten hierzu 750 g des Kontaktwirkstoffes Folpet eingesetzt werden, enthalten in Folpan 500 SC oder Amistar Max. Folpet aber niemals solo anwenden.

Zu 1,5 l Folpan 500 SC oder Amistar Max eigenen sich als breit-wirksame Partner zum Beispiel 1,2 l Ascra Xpro, 1,5 l Balaya, 1,0 l Elatus Era, 1,5 l Jordi 1,5 l Revytrex, sowie der Avastel-Pack (1,5 l Pioli + 0,75 l Soratel), bei reduzierter Wirkung auch reine Azolpräparate wie 1,5 l Navura oder 200 g Prothioconazol über eines der zahlreichen Prothioconazol-Solomittel. Bei etwas ge-ringerer und unsicherer Wirkung lässt sich Folpet auch durch gut formulierten Schwefel, wie zum Beispiel 4,0 l Thiopron ersetzen (Aufwandmengen jeweils je ha).

Die Winterweizenproben haben im Vergleich zur Vorwoche im Wachstum mit BBCH 31-32 nur wenig zugelegt. Die meisten Proben präsentierten sich, ganz im Gegensatz zum Vorjahr, nahezu frei von Ausgangsbefall durch Septoria Tritici. Ohne diesen droht trotz Regen auch keine Gefahr. So sind die in der Tabelle vermerkten Septoriainfektionen unter 10 % Befallshäufigkeit und damit weit unter der Bekämpfungsschwelle von 40 % BH auf F-4 und darunter, also auf Blattetagen, die für die Ertragsbildung keine Bedeutung haben. Neuinfektionen durch Regenfälle von Gründonnerstag und Karfreitag kommen dagegen frühestens ab der kommenden Woche auf F-4 und F-3 dazu.

Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, besteht in überwiegend befallsfreien Beständen somit weiterhin kein Handlungsbedarf. Erst mit ausreichend Befall auf diesen Blattetagen und zugleich Regenmengen ab 5 bis 10 mm, mit einer Blattfeuchtdauer von mehr als 36 Stunden, wird eine Behandlung empfohlen. Wo am kommenden Wochenende neuer Regen hinzukommt, sollten Sie ihre Bestände daher genau kontrollieren.

Dort, wo in Ausnahmefällen Septoria-Befall über der Schwelle plus reichlich Regen eine Behandlung nötig macht, eignen sich bis BBCH 33 zum Beispiel 1,0 l Balaya, 1,25 l Xenial, 1,0 l Input Classic (oder Cherokee Neo, Flexure, Hint), 1,0 l Input Triple, 1,5 l Delaro Forte, 0,8 l Verben, 0,5 kg Unix + 0,5 l Pecari 300 EC, sowie 200 g Prothioconazol über eines der zahlreichen Prothioconazol-Solomittel, wie 0,8 l Aurelia, Tokyo oder Traciafin. Alle Mittel bringen auch eine ausreichende Wirkung gegen ersten Rostbefall mit, alle bis auf Balaya ebenso gegen Halmbruch und Mehltau.

Krankheitssituation in der Wintergerste (Stand: 28.04.2025)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauRynchosporiumNetzfleckenZwergrostHalmbruch
ARettenbergenSandra41-O---
AICAumühleSU Laubella41-----
DLGBocksbergArthene37--O--
DONLöpsingenSandra41-----
EDBockhornKWS Somerset41O----
EIBuxheimJulia43O--O-
EISeuversholzEsprit32-----
FFBMalchingSandra39-----
FSMoosburgSU Vireni41-----
GZSchneckenhofenArthene41-----
GZRettenbachArthene34-----
LLLandsberg am LechArthene41--O--
MNBronnenArthene37-----
Krankheitssituation im Winterweizen (Stand: 28.04.2025)
LKRStandortSorteEC-StadiumMehltauSeptoria nodorumSeptoria triticiBraunrostGelbrostHalmbruch
AAchsheimKWS Emerick31-----
AUntermeitingenLG Optimist31-----
AICAinertshofenKWS Keitum32--O---
DAHOberrothRGT Reform31O----
DLGLaugnaCampesino32------
DONLöpsingenPatras32------
EDBockhornPolarkap32------
EIBuxheimKWS Keitum32--O---
EISeuversholzRGT Reform31-----
FFBDürabuchRGT Kreation31--O--
FSMoosburgSpontan32------
GZReisensburgKWS Eme-rick32--O---
GZSchneckenhofenPatras31-----
LLLandsberg a. LechPolarkap31-----
MNBronnenLG Optimist31O-O--
MNBronnenSU Jonte30--O--
NDFeldkirchenPolarkap33------
PAFKreutenbachAsory31-----
DONRiedlingenBadensonne31O----

- Kein Befall
O Befall unter Bekämpfungsschwelle
+ Befall über Bekämpfungsschwelle

Zulasssung von Roundup Future derzeit teilweise wirksam

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat infolge eines Widerspruchs der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) die Zulassung von Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) auf ruhend gesetzt (Siehe auch das Verbundberatung-Aktuell Nr. 6 vom 17.03.2025).
Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL auf Antrag des Zulassungsinhabers nun die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheids vom 25. November 2024 hinsichtlich der meisten Anwendungen angeordnet. Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der DUH vom 04. März 2025 Bestand.
Die Anwendung von Roundup Future ist unter anderem für folgende Anwendungen wieder wirksam:
Anwendungsnum-merSchadorganismusKultur/Objekt
00A042-00/00-001Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterAckerbaukulturen
00A042-00/00-009Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige UnkräuterWiesen, Weiden

Weitere Anwendungen in anderen Kulturen, Wald, Wein-, Obst- und Gemüsebau entnehmen Sie der Veröffentlichung auf der Internetseite des BVL!

Link zur BVL - Seite, Pflanzenschutz Externer Link

Unkrautbekämpfung Sommergetreide

Die Aussaat von Sommergetreide erfolgte 2025 im Vergleich der Vorjahre zeitig im März. Es bot sich für die Aussaat eine Schönwetterphase um das zweite Märzwochenende an. Ein Großteil des Sommergetreides wurde in diesem Zeitraum ausgesät, sodass sich hier ein überwiegend einheitliches Bild bietet.
Die Bestände sind sehr gleichmäßig aufgelaufen. Die Bestandsentwicklung reicht je nach Lage vom 2-Blatt-Stadium bis zum Beginn der Bestockung. Je nach Bestandsentwicklung ist der Herbizideinsatz demnächst durchzuführen. Jedoch liegt auch das Augenmerk aufgrund der regional ausgeprägten Trockenheit darin, ob bereits Unkräuter und Ungräser gekeimt haben oder noch nicht. Als Faustregel gilt, ab Mitte Bestockung des Sommergetreides die Unkrautbekämpfung durchzuführen.
Die folgende Tabelle beinhaltet eine Auswahl in Sommergetreide zugelassener Pflanzenschutzmittel:
l bzw. kg/haGetreideart€/haGewässerabstand (m)**Abstand bzw. notw. Abdriftminderung bei SaumbiotopenBemerkungen
1. Ungräser
1,0 Axial KomplettSW, SG, SDU455 (*;*;*) m90 %Breite Unkrautwirkung ohne Kornblume u. Storchschnabel
0,9 - 1,2 Axial 50SW, SG, SDU48 - 64*50 % (nur bei 1,2 l/ha)Nur Ungräserwirkung: Afu; Windh.; Flughafer; Resistenzrisiko beachten
0,04 Broadway Plus + 0,6 Netzm.SW, SDU3815 (10;5;5) m
(20 m bew.)**
90 %Breit wirksam gegen Ungräser und Unkräuter
0,15 Husar Plus + 0,75 MeroSW, SG, SDU355 (5;*;*) m5 m + 75 %Windhalm, Flughafer u. dikotyle Un-kräuter; auf Luftfeuchtigkeit achten
2. Unkräuter
1,0 AntarktisSW, SG, SH26- (-;-;20) m90 % Früher Einsatz auch bei kühlen Temp., breite Wirkung auch gegen Ehrenpreis
1,0 - 1,5 Ariane CSW, SG, SH36 - 53*90 %Warme und wüchsige Witterung; Wirkung auf Distel mit voller AWM
0,04 - 0,05 AuroraSW, SG, SH18*50 %Ergänzungspartner gegen Ehren-preis und Taubnessel
0,07 Biathlon 4D + 1,0 Dash ECSW, SG, SH, SDU, SR, STr365 (*;*;*) m90 %Zulassung abgelaufen, Aufbrauchfrist bis 07.11.2025
2,0 - 2,5 Duplosan SuperSW, SG, SH, SDU, SR, STr35 - 445 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
5 m + 90 %Warme, wüchsige Witterung fördert die Wirkung
1,25 GentisSW, SG, SH, SR, STr 275 (5;*;*) m
(20 m bew.)**
75 %Warme, wüchsige Witterung fördert die Wirkung
0,75 - 1,0 Omnera LQMSW, SG29 - 3815 (10;5;5) m
(10 m bew.)**
5 m + 90 %Breit wirksam, gut gegen Ampfer; auf Kornblume u. Ehrenpreis achten
0,5 Pixxaro ECSW, SG, SR, SDU2910 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
90 %Schwäche bei Kamille, Ausfallraps und Stiefmütterchen
0,1 Saracen Delta + 1,0 Duplosan Super (Pixie Pack)SG335 (5/5/*) m
(20 m bew.)
5 m + 90 %Einsatz bei wüchsiger Witterung, breit wirksam, auch Ehrenpreis
0,05 Pointer PlusSW, SG, SH325 (5;*;*) m5 m + 75 %Breit wirksam; auf Ehrenpreis achten; Spät gegen Ackerkratzdistel
0,2 Primus PerfectSW, SG, SH, SDU315 (*;*;*) m90 %Ergänzungspartner gegen Klettenlabkraut, Kamille u. Kornblume
1,0 ZyparSW, SG, SR, SDU3510 (5;5;*) m
(20 m bew.)**
75 %Breite Unkrautwirkung, keine Wirkung bei Ehrenpreis und Stiefmütterchen

* gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern
** bei über 2% Hangneigung in der Nachbarschaft zu Gewässern bewachsener Randstreifen (ohne Behandlung) von mindestens 10 bzw. 20 m (Ausnahme Mulch-, Direktsaat)

WdüngV-Meldungen und -Mitteilungen zur LfL nur noch per Online-Formular!

Die Formulare für Empfänger und Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (§ 4 und § 5 WDüngV) werden ab sofort nur noch als Online-Formular angeboten. Damit erfolgt die Übermittlung automatisch an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bisherige Übermittlungen an die LfL bleiben weiterhin gültig.

Empfänger-Meldung nach § 4 WDüngV über Abnahme von Wirtschaftsdünger - Formularserver Bayern Externer Link

Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand

Mit der Neubewertung von Glyphosat wurde durch die europäischen und die beteiligten nationale Behörden ein sehr aufwändiges und transparentes Verfahren Ende des Jahres 2023 abgeschlossen. Die Zulassungsfähigkeit aufgrund der fachlichen Bewertung reichte dennoch nicht für ein qualifiziertes Votum der Mitgliedstaaten für oder gegen eine Wiederzulassung. Demzufolge wurde von der Kommission eine erneute Zulassung bis 2033 ausgesprochen.

Informationen zu Glyphosat - LfL Externer Link

Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft

Das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen ist eine Beschreibung unserer Agrarlandschaft, bei der das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen mit den Ländern und Gemeinden naturbetonte Kleinstrukturen erfasst hat ist aktualisiert worden.

Aktualisierung Verzeichnis Kleinstrukturen - JKI Externer Link

Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung

Wenn Sie im Besitz einer Scheckkarte nach Pflanzenschutz- Sachkunde sind, so sind Sie zum Besuch von Fortbildungen verpflichtet. Ein Fortbildungszeitraum erstreckt sich über 3 Jahre. In diesem Zeitraum sind sie verpflichtet eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Hier wird unterschieden, ob Sie vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren und demnach ein sogenannter Altsachkundiger sind, oder die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben.

Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.

  • 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
  • 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
  • 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
  • usw.
Für alle, die die Sachkunde im Pflanzenschutz nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises. Auch dieses Datum ist auf der Rückseite der Scheckkarte vermerkt. In diesem Fall sind die Dreijahreszeiträume individuell gelegt:
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
  • 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
  • 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
  • 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
  • usw.

Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz

Im neuen Pflanzenschutzgesetz (in Kraft getreten am 14. Februar 2012) ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen. Weitere Hinweise und Termine unter

Hinweise und Veranstaltungsorte - LfL Externer Link

Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen

Die Vorschriften für die Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen wurden durch die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) moderat geändert und durch das Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012 konkretisiert. Weiterhin gilt, dass jeder landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betrieb, unabhängig von der Betriebsgröße, verpflichtet ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu dokumentieren und für 3 Jahre aufzubewahren. Verantwortlich dafür ist immer der Leiter des Betriebes, auch wenn die Anwendung durch den Maschinenring bzw. Lohnunternehmer erfolgt.

Aufzuzeichnen ist:

  • der Tag der Anwendung
  • die behandelte Kultur
  • die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
  • das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
  • die Aufwandmenge je ha und
  • der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Regelmäßiges Aufzeichnen hilft Fehler bei der Dokumentation, die zu Beanstandungen anlässlich von Cross Compliance-Kontrollen führen können, zu vermeiden.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:

Weitere Hinweise und Dokumentationsvorlage - LfL Externer Link

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Verbundberatung

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr