Schwaben und Oberbayern-West
Aktuelle Pflanzenbau- und Pflanzenschutzhinweise (Stand: 14.05.2024)
Aktuelle Krankheitssituation Wintergerste und Winterweizen
Die Winterweizen zeigen in dieser Woche mittlerweile alle die beginnende Fahnenblattentwicklung BBCH 37), bei frühen Standorten ist das Fahnenblatt bereits voll entwickelt. Septoria tritici bleibt weiterhin die dominierende Krankheit im Winterweizen. In den unbehandelten Monitoringschlägen erreichen die Symptome bereits deutlich die Blattetage F-2. Infektionen aus der Regenperiode vom 15. bis 23. April werden hier zunehmend sichtbar, Neuinfektionen aus der ersten Maiwoche dagegen erst nach Pfingsten. Mit septoriastarken Mitteln in robuster Aufwandmenge ließen sich die bayernweit verbreitet letzten Infektionen vom 6. bis 8. Mai bis Mitte dieser Woche noch gut bekämpfen und zugleich den Blattapparat vorbeugend vor den erwarteten weiteren Infektionen schützen. Andere Krankheiten, wie Gelb- oder Braunrost, Mehltau oder DTR, sind dagegen weiterhin nur selten zu finden, in der Regel unterhalb der Bekämpfungsschwellen. Das seit Mitte letzter Woche vorherrschende trocken-warme, strahlungsreiche Wetter mit reichlich Taubildung war jedoch günstig für neue Rostinfektionen. Achten Sie daher weiterhin vor allem auf bisher unbehandelten Beständen auf Gelbrost, der an etwa der Hälfte der Standorte unterschwellig zu finden war, am Dinkelstandort in Riedlingen (DON) bei der Sorte Hohenloher auch bereits über der Bekämpfungsschwelle.
In vielen Winterweizen waren mittlerweile eine, teils in dieser Woche auch bereits eine zweite Behandlung gegen Septoria sinnvoll. In weit entwickelten Beständen, ohne schlagspezifisches Fusariumrisiko, war dies in der Regel schon als Abschlussbehandlung möglich. Dort wo eine Ährenbehandlung gegen Fusarium fest eingeplant ist, genügen zur Blattbehandlung breitwirksame Lösungen mit etwa 80 Prozent der Regelaufwandmenge. Für noch nicht so weit entwickelte Bestände bieten sich folgende Optionen an:
Ohne Fusariumrisiko lassen sich ab BBCH 39 Bestände mit einer Behandlung ausreichend bis zu Ernte schützen. Dazu werden Regelaufwandmengen breitwirksamer Carboxamid/Picolinamid-Azol-Präparate oder -Mischungen empfohlen, wie zum Beispiel 1,5 l Ascra Xpro, 1,0 l Elatus Era, 1,5 l Pioli + 0,75 l Abran, 1,5 l Revytrex, 1,25 l Skyway Xpro, 2,0 l Vastimo, ab BBCH 41 auch 2,0 l Univoq (Aufwandmengen jeweils je ha).
Mit Fusariumrisiko: Dort wo Ernterückstände, vor allem von Mais, auf der Bodenoberfläche liegen und fusariumanfälligere Sorten, wie zum Beispiel Chevignon, Foxx, Informer, KWS Donovan, KWS Keitum, LG Atelier oder LG Character angebaut werden, sollte gegen Fusarium gezielt bei Regen, jedoch frühestens ab Blühbeginn (BBCH 61) behandelt werden. Frühe Bestände werden bereits ab der kommenden Woche die Ähren schieben. Wurden zuvor Carboxamidmittel im Blatt eingesetzt, bieten sich leistungsfähige Azole an, wie 1,0 l Prosaro, 1,25 l Input Classic oder 1,0 l Caramba + 0,5 l Curbatur (Osiris MP). Bei moderatem Fusariumrisiko eignen sich auch 1,2 l Soleil, 1,0 l Magnello oder Regelaufwandmengen von Prothioconazol-Solomitteln, wie Abran, Aurelia, oder Traciafin, sowie von Tebuconazol-Solomitteln, wie Fezan, Folicur, Orius oder Tebucur 250 EW. Wurde noch kein Carboxamid eingesetzt, können breitwirksam gegen Fusarium auch 1,0 l Elatus Era (+ 0,33 l Sympara), 1,0 l Siltra Xpro oder 1,25 l Skyway Xpro eingesetzt werden, sowie, unabhängig von Carboxamiden in der Vorbehandlung, auch 2,0 l Univoq.
LKR | Standort | Sorte | EC- Stadium | Mehl-tau | Septoria nodorum | Septoria tritici | Braunrost | Gelbrost | Halm-bruch |
A | Achsheim | KWS Emerick | 37 | - | - | ! | - | - | O |
A | Untermeitingen | RGT Reform | 37 | - | - | ! | - | - | ! |
AIC | Ainertshofen | KWS Keitum | 37 | - | - | ! | - | - | O |
DAH | Großberghofen | RGT Reform | 37 | - | - | O | - | - | |
DLG | Marzelstetten | Asory | 37 | - | - | ! | - | O | - |
DON | Wallerstein | Apostel | 41 | - | - | ! | - | O | - |
EI | Buxheim | Chevignon | 41 | - | - | ! | - | - | - |
EI | Seuversholz | RGT Reform | 37 | - | - | ! | - | - | O |
FFB | Dürabuch | KWS Emerick | 39 | - | - | O | - | - | |
FS | Moosham*) | Kometus | 41 | O | - | ! | - | O | - |
GZ | Günzburg | SU Jonte | 37 | - | - | ! | - | - | - |
GZ | Schneckenhofen | Patras | 37 | - | - | ! | - | O | O |
LL | Landsberg | KWS Emerick | 37 | - | - | O | - | O | |
MN | Salgen | SU Jonte | 37 | - | - | ! | - | - | - |
ND | Feldkirchen | Kometus | 41 | - | - | ! | - | - | O |
PAF | Kreutenbach | Asory | 37 | - | - | !l | - | - | O |
DON | Riedlingen | Hohenloher | 37 | O | - | O | - | !l | |
LL | Landsberg | Zollernfit | 33 | - | - | O | - | - |
( ) Bekämpfungszeitraum nicht erreicht
- Kein Befall
Befall unter der Bekämpfungsschwelle
! Bekämpfungsschwelle überschritten
Weitere Ergebnisse auch aus anderen Fachzentren finden Sie hier.
Frühestens ab vollständig entwickeltem Blattapparat (BBCH 39) ist eine Einmalbehandlung in der Sommergerste sinnvoll. Nur in Ausnahmefällen, wenn ein bekämpfungswürdiger Befall mit Zwergrost auftritt, wird eine vorgezogene Erstbehandlung nötig. Dazu eigenen sich, insbesondere auch gegen Netzflecken, zum Beispiel 0,6 l Input Classic, 0,6 l Input Triple, 1,2 l Delaro Forte, 0,5 l Verben, ohne starken Mehltau zum Bei-spiel auch 0,8 l Balaya, 1,2 l Kayak oder 150 g Prothioconazol wie 0,6 l Abran, Aurelia oder Traciafin (Auf-wandmengen jeweils je ha). In weiterhin gesunden Beständen genügen dagegen regelmäßige Kontrollen.
Zuckerrüben
Zulassungsende von Debut und Debut DuoActive
Glyphosat - allgemeine Infos und Zulassungsstand
GAP 2023 - GLÖZ 8 – Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen
Es sind mindestens 4% des Ackerlandes eines Betriebs mit Ackerbrachen oder Landschaftselementen zu erbringen. Einzelflächen müssen dabei eine Mindestgröße von 0,1 ha aufweisen.
Die anzurechnenden brachliegenden Flächen sind während des ganzen Antragsjahres, beginnend unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr, der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch Aussaat zu begrünen. Die Begrünung durch Aussaat darf nicht mittels Reinsaat einer landwirtschaftlichen Kulturpflanze erfolgen. Eine Reinsaat liegt vor, wenn Samen nur einer Spezies verwendet werden. Dementsprechend müssen für eine Ansaat Mischungen von mindestes zwei winterharten Komponenten verwendet werden. Düngung und Pflanzenschutz sind auf solchen Flächen untersagt. Eine Bodenbearbeitung ist nur erlaubt, soweit dadurch die Verpflichtung zur Begrünung durch Aussaat erfüllt wird. Folgendes ist bei einer Fläche, die die Auflagen von GLÖZ 8 erfüllen soll, noch zusätzlich zu beachten:
- Im Zeitraum vom 01. April bis 15. August ist das Mähen und Zerkleinern des Aufwuchses auf diesen Flächen grundsätzlich nicht erlaubt.
- Ab dem 01. September darf die Fläche für die Aussaat vorbereitet werden, wenn zur Aussaat 2024 Wintergetreide (außer WG) oder Zwischenfrüchte erfolgen, die nicht vor Ablauf des Jahres zur Ernte führen, oder der Aufwuchs durch Schafe und Ziegen beweidet wird.
- Ab dem 15. August darf die Fläche für die Aussaat vorbereitet werden, wenn zur Aussaat 2024 Winterraps oder Wintergerste erfolgen.
- Landschaftselemente können auf die 4 % angerechnet werden, soweit diese sich auf einer Ackerfläche des Betriebs befinden. Eine Auflistung der anrechenbaren Landschaftselemente finden Sie in der Broschüre „Konditionalität 2023“
- Agroforstflächen sind eine produktive Nutzung und können daher nicht den 4 % angerechnet werden
Ausgenommen von der Verpflichtung sind:
- Betriebe, die mehr als 75 % des Ackerlandes
- für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen nutzen
- dem Anbau von Leguminosen und Leguminosen-Gemengen dienen
- brachliegendes Land sind
- einer Kombination der genannten Nutzungen unterfallen
- Betriebe, bei denen mehr als 75 % der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche
- Dauergrünland sind
- für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen nutzen
- einer Kombination der genannten Nutzungen unterfallen
- Betriebe mit Ackerland bis 10 Hektar
Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft
Fortbildungen nach Pflanzenschutz – Sachkunde – Verordnung
Für altsachkundige Personen begann der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013.
- 1. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015
- 2. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018
- 3. Fortbildungszeitraum: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
- usw.
Beispiel: Ausstellungsdatum und "Beginn erster Fortbildungszeitraum": 11. März 2015
- 1. Fortbildungszeitraum: 11. März 2015 bis 10. März 2018
- 2. Fortbildungszeitraum: 11. März 2018 bis 10. März 2021
- 3. Fortbildungszeitraum: 11. März 2022 bis 10. März 2024
- usw.
Fortbildungstermine zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen
Aufzuzeichnen ist:
- der Tag der Anwendung
- die behandelte Kultur
- die Fläche, auf der der Pflanzenschutzmitteleinsatz erfolgt ist
- das eingesetzte Mittel (genaue Bezeichnung – bei Packs die Namen der einzelnen Mittel)
- die Aufwandmenge je ha und
- der Anwender des Pflanzenschutzmittels mit seinem Vor- und Zunamen.
Die Landesanstalt für Landwirtschaft bietet unter folgender Internetseite eine vorgefertigte Tabelle für die korrekte Dokumentation der Pflanzenschutzanwendungen. Unter folgender Internetseite können Sie die Dokumentationsvorlage auf Ihren PC laden bzw. ausdrucken:
Lesen Sie hierzu auch
Verbundberatung
Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau Mehr