Aktuelle Hinweise zum Kartoffelanbau (Stand: 12. Mai 2026)

Kartoffeln

Ein Schwerpunkt des Kartoffelanbaus in Bayern liegt im Dienstgebiet unseres Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg. Das Sachgebiet L2.3P - Landnutzung gibt Hinweise für die richtige Lagerung und Düngung.

Schilf-Glasflügelzikade Monitoring/Notfallzulassung

Anfang dieser Woche hat das Zikadenmonitoring mit dem Aufstellen der Klebetafeln begonnen. Im Dienstgebiet des AELF Augsburg wurden in den Kartoffel-, Zuckerrüben-, und Gemüseanbaugebieten wieder sehr flächendeckend Standorte zur Überwachung der Flugaktivität eingerichtet.

Die wöchentlich aktualisierten Fangzahlen werden wieder über die Plattform ISIP veröffentlicht:

(Hinweis: Die von uns betreuten Standorte sind erst sichtbar, nachdem nächste Woche die ersten Fangzahlen eingegeben werden)

Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordung (EG) Nr. 1107/2009 gegen die Schilfglasflügelzikade

Nachdem Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden in Zuckerrüben schon länger erfolgt sind wurden diese nun auch für 7 Wirkstoffe in der Kartoffel erteilt. Wichtig ist, dass die Anwendung wie im vergangenen Jahr nur im Rahmen der Bekämpfungsstrategie nach einem amtlichen Warndiensthinweis erfolgen darf!
Genauere Hinweise zur Anwendung, Anwendungsbestimmungen und Auflagen folgen.

Weitere Informationen vom BVL Externer Link

Weitere Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordung (EG) Nr. 1107/2009

  • Promanal HP: (Wirkstoff: 830 g/l Paraffinöl)
    Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung erhalten. Die Zulassung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 27.04.2026 bis 24.08.2026 und eine Fläche von 9000 ha. Zugelassen sind 2 Anwendungen entweder von BBCH 10-24 mit 3,5 Liter/ha oder von BBCH 25-91 mit 7 Liter/ha. Die weiteren Anwendungsbedingen sind zu beachten. Kombinationen mit anderen PS-Mitteln sind schwierig.
  • Novodor FC: (Wirkstoff: 112 g/l Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis, Stamm NB 176)
    Notfallzulassung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers im ökologischen Landbau. Die Zulassung ist begrenzt auf den den Zeitraum vom 27.04.2026 bis 24.08.2026 und eine Fläche von 6000 ha. Anwendung bis zu viermal. Die weiteren Anwendungsbedingen sind zu beachten. Bessere Wirkungen sind eher im kleinen Larvenstadium möglich.

Aktuelle Hinweise zu Herbizidanwendungen

Unter den sehr trockenen Bedingungen der vergangenen Wochen wird es vermutlich häufiger Probleme geben, dass die Vorauflaufanwendungen nicht ausreichend gewirkt haben.

Hier kann Quickdown + Toil noch zum Abbrennen angewendet werden, allerdings auch nur bis kurz vor dem Durchstoßen der Kartoffel bzw. bis max. 5% der Kartoffeln mit der Größe eines 2 € Stücks aus dem Boden schauen. Auch hier kann es schon zu Schäden kommen (vgl. Frost).

Sind die Kartoffeln schon kurz vor dem Durchstoßen ist die Anwendung von Aclonifen, Diflufenican und Clomazone zu unterlassen! Hier ist als VA-Anwendung nur noch der Einsatz von Prosulfocarb (Boxer u.a.) mit reduzierten Mengen von Metobromuron (Proman) möglich.

Im Nachauflauf ist beim Einsatz von Rimsulfuron (Cato u.a.) zu beachten, dass eine Anwendung nur bei wüchsigem Wetter, stabiler Wachsschicht und nicht bei großen Temperaturunterschieden von nachts unter 8 °C und tagsüber über 25 °C erfolgen sollte.

Neu zugelasses Boxer ist jetzt auch im Nachauflauf bis max. BBCH 15 (Bildung des 5. Laublattes) zugelassen.

Auch hier auf Verträglichkeit achten! Umso größer die Kartoffel, umso geringer die Aufwandmenge. In der Regel ist eine Nachbehandlung jedoch wie erwähnt kaum sinnvoll möglich.

Auswahl Kartoffelherbizide 2026 pdf 180 KB

Bei einer mechanischen Unkrautregulierung darauf achten, dass die Wurzeln und Stolonen nicht beschädigt werden.

Auflagen zur Herbizidanwendung in Kartoffeln beachten

Die Anwendungsbedingungen/Auflagen der Mittel mit Prosulfocarb und Clomazone wegen Abdrift und Verfrachtung unbedingt beachten. Die Vermeidung von Feintropfen bei der Applikation ist daher entscheidend! Die Nutzung von sehr grobtropfigen Düsen mit möglichst großen Kalibern sollte daher angestrebt werden. Düsen mit kleineren Kalibern sind zwar teilweise auch 90% abdriftreduzierend eingestuft, stoßen aber bauartbedingt deutlich mehr Feintropfen aus.

Für viele prosulfocarbhaltige Mittel (z.B. Boxer) gelten u. a. folgende Auflagen:

  • NT 145: Ausbringung mit Wasseraufwand von mind. 300 l/ha und 90 % Abdriftminderung.
  • NT 146: Ausbringung mit höchstens 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit.
  • NT 170: die Windgeschwindigkeit darf bei Ausbringung d.M. 3 m/s nicht überschreiten.
Aber auch für Mittel, welche diese Auflagen nicht haben (z.B. Fantasia Gold) sollten die Hinweise zur Reduzierung von Abtrift und Verfrachtung beachtet werden.

Auch die Auflagen für clomazonehaltige Mittel (Centium 36 CS, Novitron, Sinopia, u.a.) beachten:

  • NT 127: Anwendungszeit in Abhängigkeit von der Temperatur
  • NT 149: Kontrolle der Umgebung vom Einsatzort (100m) nach Auffälligkeiten.
Allgemein:

Zur Verminderung der Abtrift durch Winderosionen von Bodenwirkstoffen, bei trockenem Boden, ist der Zusatz von z.B. AHL (30 l/ha, Düngebedarfsermittlung beachten) oder Erosion Control EC 2000 (4 l/ha, stärkebasierte Substanz + Huminsäuren) möglich.

Düsen (Abdriftminderungsklasse 90%) für Boxer, Filon usw. (Auswahl, ohne Gewähr)
Düse300 l/ha Wassermenge bei300 l/ha Wassermenge bei
kmbar
CVI 80-02 (Düsenabstand 25 cm)7,54,1
IDK 90-02 C (Düsenabstand 25 cm)6,43,0
ID-120-04 POM6,43,0
TTI60-110 04 VP o. APTJ -110 04 VP6,43,0
TTI 110 05 VP6,62,0
AI 110 05 VS7,42,6
SoftDrop 110 057,22,4
ID-120-05 C / POM 7,52,7
Syngenta 130-05 / PRE 130-05
(sehr grobtropfig, für Vorauflauf)7,52,7
ULD 05 7,52,7
AIPTJ-110 06 VP7,5 (350 l/ha)2,5
AITTJ60-110 06 VP7,5 (350 l/ha)2,5
ID 120-06 POM 7,5 (350 l/ha)2,5
TTI 110 06 VP7,5 (350 l/ha)2,5
UR 110-06 7,5 (350 l/ha)2,5

Endgültige Nmin-Werte (kg N/ha) für Kartoffel

Oberbayern: Endgültig 38, (Vorläufig 43), Schwaben: Endgültig 40 (Vorläufig 42)
Im Vergleich zu den vorläufigen Nmin-Werten sind die endgültigen Werte leicht zurückgegangen. In Oberbayern um 5 kg/ha und in Schwaben um 2 kg/ha.
Eine Neuberechnung des N-Düngebedarfs ist generell nicht mehr notwendig, unabhängig davon, wie stark sich die Werte verändern.
Wer im eigenen Interesse eine erneute Berechnung auf Basis der endgültigen Werten durchführen und die Stickstoffdüngung entsprechend anpassen will, kann diese Möglichkeit jedoch nutzen.

Schneckenbekämpfung

Aktuell werden die Bedingungen wieder trockener, allerdings können nach dem feuchten Herbst Schnecken heuer wieder ein Problem darstellen. Besonders gefährdet sind Flächen in Rapsfruchtfolgen oder mit Zwischenfruchtanbau. Wenn stärkerer Schneckenbefall auftritt oder erwartet wird, sollte rechtzeitig nach erfolgtem Dammaufbau Schneckenkorn ausgebracht werden. Haben die Kartoffeln Reihenschluss erreicht, wird die Bekämpfung schwieriger. Diese Maßnahme kann nur den Befall reduzieren. Eine vollständige Bekämpfung ist in Kartoffeln nicht möglich, daher sollte diese auch über die Fruchtfolge angestrebt werden.
Mögliche Mittel (Auswahl)
PräparateAuflagenWirkstoffAufwand/ha WZBemerkung
Sluxx HPNT116, NT870 29,7 g/kg Eisen-III-Phosphat7 kg max. 4xFBei Befallsbeginn bzw. bei sichtbarwerden der ersten Symptome an den Tochterknollen oder nach Warndienstaufruf.
AxcelaNT116, NT66530 g/kg Metaldehyd7 kg max. 3xFAxcela und Metarex INOV dürfen nur bis Beginn der Knollenanlage (Schwellung der ersten Stolonenenden) angewendet werden! Nur zum Auflaufschutz und zur Verminderung von Blattfraß geeignet. Tochterknollen werden nicht ausreichend geschützt!
Metarex INOV NT116, NT672, NT87040 g/kg Metaldehyd 5 kg max. 5x
max. 17,5 kg/ha
7Axcela und Metarex INOV dürfen nur bis Beginn der Knollenanlage (Schwellung der ersten Stolonenenden) angewendet werden! Nur zum Auflaufschutz und zur Verminderung von Blattfraß geeignet. Tochterknollen werden nicht ausreichend geschützt!
Arinex 30NT67230 g/kg Metaldehyd6 kg max. 2x21Anwendung bis Laubblätter und Stängel abgestorben.
Metaldehydhaltige Mittel werden als etwas stabiler in der Wirkung eingestuft!

NT116, bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
NT665, nicht in Häufchen auslegen.
NT672, Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
NT870, das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Die weiteren Auflagen beachten!

Eigenen Nachbau auf Virusbefall untersuchen lassen

Die bisherigen Untersuchungsergebnisse der Pflanzkartoffeln zeigen, dass der Virusbefall dieses Jahr wieder deutlich höher ist als im Vorjahr. Die Aberkennungsquote aufgrund von Virus (d.h. >10 %) liegt bisher bei ca. 10 % und damit im mehrjährigen Durchschnitt. Auch Blattrollvirus tritt dieses Jahr wieder stärker auf.

Deshalb sollte auch der Nachbau auf Virus untersucht werden. Ab 15 bis 20% Virusbefall, abhängig von der Art des Virus, sollte auf einen Nachbau verzichtet werden, wegen Ertrags- und Qualitätsverschlechterung. Zur Untersuchung Knollen in Pflanzgutgröße einsenden.

Seit letztem Jahr gibt es zwei Möglichkeiten die Knollen untersuchen zu lassen.

LfL mit Augenstecklingstest:
Kosten: ca. 90 € pro Probe bei Untersuchung auf zwei Viren; ca. 61€ pro Probe bei Untersuchung auf nur einen Virus
(Untersuchung auf die relevanten Viren je nach Sortenanfälligkeit)
130 Knollen (Anlieferung in Freising)

Pflanzgut-Sackanhänger Virusprobe (PDF) - LfL pdf 51 KB

oder beim

BGD mit PCR:
Kosten: 163 € pro Probe (Untersuchung auf R,Y,M)
210 Knollen (Anlieferung Rain / Lech, BGD)

Pflanzgut-Sackanhänger Virusprobe BGD pdf 202 KB

Der Augenstecklingstest dauert länger, liefert aber den genaueren Wert, insbesondere bei höherem Virusbesatz, denn der PCR Test kann keine Unterscheidung zwischen 14 % und 100 % Befall liefern. Bis zu 14 % Virusbefall liefert der PCR Test ebenfalls sehr gute unterscheidbare Werte. Hintergrund ist, dass hier nach befallenen Pools verrechnet wird: 11 Pools von 12 befallen sind 14% Virus, 12 Pools von 12 befallen sind 100 % Virus.
Der PCR-Test geht schneller und es kann, wenn gewollt auch gleich Ring- und Schleimfäule mit untersucht werden.
Bei allen Untersuchungen wird auf alle relevanten Viren getestet.

Immer Knollen in Pflanzgutgröße (unverletzt, schalenfest, fäulnisfrei, trocken)

Schilfglasflügelzikade / Stolbur / SBR

In Zusammenarbeit von Züchtern, VO-Firmen und der LfL wird dieses Jahr erstmals bei allen anerkannten bayerischen Vermehrungsvorhaben ein einheitlicher Keimtest, der von der LfL entwickelt wurde, durchgeführt, um etwaige Auflaufschäden durch Infektionen mit Stolbur oder SBR auszuschließen. Auf eigenen Nachbau mit verdächtigen Partien sollte unbedingt verzichtet werden. An dieser Stelle jedoch auch der Hinweis, dass nach aktuellem Sachstand durch belastete Knollen keine Gefahr der Verbreitung der Erreger ausgeht, sondern durch beladene Zikaden/Nymphen. Wie das ISIP-Monitoring zeigt, breiten sich diese immer weiter aus und sind mittlerweile in vielen Teilen Deutschlands gefangen worden.

Die nach wie vor wirksamste Maßnahme zur Eindämmung der Population ist eine möglichst lange Schwarzbrache (5-6 Monate) nach Wirtspflanzen wie Kartoffeln und Zuckerrüben, wodurch eine Reduktion von bis zu 90 % möglich ist.

Auch kann eine tiefe Bodenbearbeitung möglichst schnell nach der Ernte die Nymphen minimieren, da diese relativ schnell in tiefere Bodenschichten wandern. Der Effekt ist hier nach Zuckerrüben noch größer, da bei der Kartoffelernte durch das Roden schon ein intensiver Eingriff in den Boden stattfindet.

Bei beiden Maßnahmen ist der Erfolg am größten, wenn diese möglichst flächendeckend von allen Betrieben durchgeführt wird.

Monitoring und Hinweise zur Schilfglasflügelzikade des AELF Augsburg mit weiteren Verlinkungen Externer Link

Vorläufige Anbauflächen Kartoffeln

In Bayern wurden 2025 nach vorläufigen Zahlen ca. 38.900 ha Kartoffeln (28.300 ha Speise- u. Veredelungskartoffenl und 10.600 ha Stärkekartoffeln) angebaut. Das sind ca.1300 ha mehr als 2024 (27.600 ha Speise- u. Veredlungskartoffeln und 10.000 ha Stärkekartoffeln)

Weitere schriftliche aktuelle Hinweise über den Partner in der Verbundberatung - Pflanzenbau